Sensible Güter - DER SPIEGEL
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SAAR-IMPORTE Sensible Güter

• aus DER SPIEGEL 30/1960
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Eine besondere Spezies von Besuchern macht seit einiger Zeit in dem vom Tourismus sonst nur wenig begünstigten Saarland in zunehmendem Maße Quartier. Die Reisenden kommen von Rhein und Ruhr, um jene Zollfreiheit, die ihnen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft erst in zwölf Jahren verheißt, schon jetzt vorwegzunehmen und vermittels eines Abstechers an die Saar bis zu 2000 Mark Zoll zu sparen.

Die Grundlagen für dieser Erwerbstourismus bietet der Artikel 62 des Saarvertrags. Darin erklären sich Frankreich und die Bundesrepublik bereit, jene Kontingente, die Frankreich und, das damals wirtschaftlich mit Frankreich verbundene Saarland schon 1955 ausgetauscht haben, auch nach der im vergangenen Jahr verwirklichten wirtschaftlichen Rückgliederung der Saar zollfrei über die beiderseitigen Grenzen zu schicken.

Entsprechend dieser Abmachung sind saarländische Lieferungen nach Frankreich in Höhe von rund 850 Millionen Mark jährlich sowie französische Lieferungen an die Saar über jährlich rund 1,5 Milliarden Mark vom Zoll befreit. So kommt es, daß derzeit vor allem französische Luxusartikel, die sonst in Westdeutschland mit hohen Einfuhrzöllen belastet werden, etwa Automobile, Parfum und Kaffee, in Saarbrücken erheblich billiger zu haben sind als in den übrigen Bundesländern.

Um das Saarbrücker Schlupfloch einzuengen, hatten sich die westdeutschen Zollbehörden allerdings ausbedungen, daß zollfreie Importe »im Saarland verbleiben«. Laut Gesetz zur Einführung des deutschen Steuerrechts wird daher der Weg bestimmter »sensibler Güter« aus Frankreich bis hinunter zu den saarländischen Einzelhändlern kontrolliert. Hierzu gehören außer Luxusartikeln solche Güter, deren Verbringung in die Bundesrepublik »die dort ansässigen Erzeuger, Verarbeiter oder Händler gleichartiger oder unmittelbar konkurrierender Waren ernsthaft schädigt oder zu schädigen droht": Textilien, Kaffee, Tee, Cognac, Schokolade, Gemüse, Butter, Schweinespeck und Pfeffer.

Saarländische Händler, die solche »sensiblen Güter« erwerben, müssen den Zollbehörden schriftlich erklären oder gar durch Rechnungslegung nachweisen, daß sie diese Ware im Saarland absetzen oder verarbeiten. In der Praxis freilich bietet diese Vorschrift keinen wirksamen Schutz gegen den unberechtigten Weiterverkauf in andere

Bundesländer, da es den saarländischen Einzelhändlern nicht zugemutet werden kann, ihre Kunden vor der Warenabgabe nach dem Personalausweis zu fragen. Die Folge ist, daß westdeutsche Touristen derzeit im Saargebiet ohne Schwierigkeiten praktisch alle Waren zollfrei erwerben können.

Besonders lohnend ist ein Saarausflug für solche Bundesbürger, die sich ein französisches Automobil kaufen wollen. Die »Dauphine« von Renault beispielsweise kostet bei einem Frankfurter Vertragshändler einschließlich Heizung und Transport 5280 Mark. Saarbrückens Automobilhändler jedoch bieten den gleichen Wagen wegen der Zollersparnis um über 500 Mark billiger, nämlich zum Preis von 4750 Mark, an. Für einen Renault vom Typ »Floride« mit Viergang-Getriebe muß ein Kunde in Frankfurt 8695 Mark bezahlen, in Saarbrücken aber nur 7880 Mark (Ersparnis: 815 Mark). Ähnlich sind die Preisunterschiede bei allen anderen

französischen Marken (jeweils zwischen Frankfurt und Saarbrücken):

- Simca »Ariane Superluxe« 645 Mark,

- Simca »Beaulieu« 880 Mark,

- Citroen »ID 19« 1138 Mark,

- Peugeot »403« 1197 Mark.

Um Automobile an Nichtsaarländer verkaufen zu dürfen, muß der Importeur den Zollbehörden lediglich versichern, daß er den Wagen im Saarland veräußern wolle. Der nächste Erwerber schon kann frei über den Wagen verfügen. Neuerdings aber ist auch schon der Importeur berechtigt, ein Auto in andere Bundesländer zu verkaufen, dann nämlich, wenn er nachweist, daß die zollfreien Importautomobile im Saarland nicht abgesetzt werden können.

Autokäufer aus der Bundesrepublik umgehen die einschlägigen Verkaufsbeschränkungen des Saarvertrags zudem mit einem Trick: Sie melden

in Saarbrücken vorübergehend ihren zweiten Wohnsitz an. Nachdem sodann das Automobil mit einer amtlichen saarländischen Zulassungsnummer versehen ist, hat der Autohändler seiner Pflicht gegenüber dem Zoll genügt. Niemand hindert den Käufer daran, sein preisgünstig erworbenes Gefährt nunmehr nach Hause zu steuern, wo er es sogleich auf seinen Heimatort ummeldet.

Alle Kosten, die dem Autokäufer aus der Bundesrepublik durch Anfahrt und Aufenthalt an der Saar entstehen, lassen sich an Ort und Stelle zusätzlich erwirtschaften. Ein Frankfurter Autofahrer beispielsweise, der an der Saar eine Citroen »DS 19« erwirbt und dabei 1563 Mark spart, kann seine »Geschäftsunkosten« dadurch decken, daß er zugleich 20 Flaschen französischen Marken-Cognac einkauft. Gängige Cognac-Marken wie »Bisquit Dubouché«, »Martell« oder »Hennessy« sind an der Saar schon für 13,25 Mark zu haben, während sie in der Bundesrepublik bis zu 30 Mark kosten.

Einmal an der Quelle, kann sich der Saar-Tourist schließlich noch mit weiteren zollfreien Importen eindecken. Markenschokolade bester Qualität, die in der übrigen Bundesrepublik 1,30 Mark pro Tafel kostet, wird in Saarbrücken für 95 Pfennig verkauft. Nescafe kostet an der Saar 3,60 Mark, in Westdeutschland 4,80 Mark. Französisches Parfüm, das in der Bundesrepublik für 12,50 Mark angeboten wird, ist im Saarland für 8,50 Mark zu haben. Französische Wollstoffe schließlich, wegen ihrer hohen Qualität von den Saarländern seit langem geschätzt, sind durchweg billiger als westdeutsche Konkurrenzerzeugnisse.

Zuwiderhandlungen gegen jene Klausel, wonach die zollfreien Frankreich-Importe nur an Saarländer vertrieben werden dürfen, werden von den saarländischen Zollbehörden überdies als läßliche Sünde angesehen. Aus einem triftigen Grund nämlich sind die Mitesser aus der Bundesrepublik im Saarland außerordentlich geschätzt: Je mehr zollfreie französische Waren im Saarland verkauft werden, desto höher sind - wegen der im Saarvertrag festgelegten zollfreien Austauschquoten - auch die Exporte, die saarländische Industrielle zollfrei und folglich preisgünstig in Frankreich placieren können. Westdeutsche Touristen, die vertragswidrig französische Erzeugnisse in Saarbrücken einkaufen, stärken mithin vor allem die Ertragslage der ortsansässigen Exportindustrie.

Peugeot 403 im Saarbrücker Laden: In Frankfurt 1200 Mark teurer

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