Simpler Kniff - DER SPIEGEL
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BEHÖRDEN Simpler Kniff

Um Planstellen zu sparen, erhalten Tausende von Angestellten im öffentlichen Dienst nur befristete Arbeitsverträge - eine rechtlich unzulässige Praxis.
• aus DER SPIEGEL 16/1981
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Walter Fiand, 26, Angestellter beim Finanzamt Freiburg II, galt seinen Verhandlungspartnern als nicht kreditwürdig. Ein beantragtes Baudarlehen wurde ihm ausgeschlagen, keine Bank mochte ihm auch nur 10 000 Mark pumpen.

Den Geldverleihern schien die Schuldentilgung ungewiß, da Fiand -wiewohl im Solde der öffentlichen Hand -- über kein geregeltes Einkommen verfügte. Denn Fiand, seit September 1979 beim Staat in Diensten, erhielt bislang von seinem Arbeitgeber immer nur befristete Arbeitsverträge; der dritte sollte Ende dieses Jahres auslaufen.

Derlei Zeitverträge werden landab, landauf zu Tausenden abgeschlossen -nicht nur etwa mit Wissenschaftlern, die an Hochschulen zeitlich begrenzte Forschungsaufträge erfüllen, nicht nur mit Aushilfskräften oder Saisonarbeitern, bei denen die Limitierung sachlich begründet sein mag.

Wenn in den Etats Planstellen fehlen, behelfen sich öffentliche Verwaltungen mit einem haushaltsrechtlichen Trick: Sie engagieren Arbeitskräfte, die dann »aus Mitteln« bezahlt werden, jeweils nur auf Zeit, obwohl sie in Wahrheit mit Daueraufgaben betraut sind.

So war auch Fiand mündlich zugesichert worden, daß sich sein Kontrakt stillschweigend immer wieder verlängere -- was den Kreditinstituten freilich als Sicherheit nicht genügte.

Die flexible Handhabung des Haushaltsrechts durch staatliche Behörden beschert indes nicht nur solche Unannehmlichkeiten. Sie bewirkt auch finanzielle Einbußen, weil sich der öffentliche Arbeitgeber etwa bei Kurzzeit-Verträgen unter sechs Monaten um die vermögenswirksamen Leistungen drückt, oder »einen gewissen Streß« wegen des Arbeitsplatzrisikos, wie ein Fiand-Kollege beim selben Finanzamt beklagt. Die Verwaltungen unterlaufen mit dieser Praxis Gesetze, die dazu geschaffen worden sind, Arbeitnehmer vor unternehmerischer Willkür zu schützen.

Für Zeitangestellte gibt es keinen Kündigungsschutz, auch nicht aus dem Mutterschutzgesetz; sobald die Frist um ist, erlischt der Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Sie haben auch, beispielsweise wenn sie zur Bundeswehr einberufen werden, keine Garantie, hinterher wieder einen Arbeitsplatz zu kriegen. Für sie gilt das Personalvertretungsgesetz nur eingeschränkt -- bei ihrem Ausscheiden haben Personalräte keine Mitspracherechte.

Das Schwerbehindertengesetz findet ebenfalls nur beschränkte Anwendung; die sonst notwendige Zustimmung der zuständigen Hauptfürsorgestelle muß bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht eingeholt werden.

Nicht einmal die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ficht die öffentlichen Dienstherren an. Zwar hatte der Kasseler Große Senat schon 1960 entschieden, »daß befristete Arbeitsverträge nur zulässig sind, wenn ein sachlicher Grund für die Befristung gegeben« sei. Und unlängst präzisierte das BAG, »die Begrenzung des Haushalts durch das Haushaltsjahr oder allgemeine Einsparungen« seien eben keine sachlichen Gründe, die eine Befristung rechtfertigen könnten.

Aber die Verwaltungen beharren gleichwohl hartnäckig auf ihrem unzulässigen Gebaren. So versicherte der Sprecher des Stuttgarter Finanzministeriums, Jürgen Entenmann, dem SPIEGEL, »das für Tariffragen zuständige Ressort« weise »alle Landesdienststellen auf die geltende Rechtslage hin«, unterrichte »über die neueste einschlägige Rechtsprechung« und bitte »um deren Beachtung«.

Mit solchem Rückhalt sperrte sich die Oberfinanzdirektion Freiburg gegen eine Dauerbeschäftigung Fiands, die er vor dem Arbeitsgericht einklagen wollte. Erst als sich, unter Hinweis des Arbeitsrichters auf das BAG-Urteil, eine Prozeß-Niederlage des Landes abzeichnete, S.94 bot die Finanzverwaltung dem Kläger per Vergleich einen unbefristeten Arbeitsvertrag an -- ein Urteil, das einen Präzedenzfall geschaffen und zu weiteren Klagen ermuntert hätte, wurde damit gerade noch einmal abgewendet.

Für Helmut Rösch, den Personalratsvorsitzenden beim Finanzamt Freiburg II, ist soviel Sturheit unverständlich: »In einem Rechtsstaat«, meint er, habe nun mal jeder »die Gesetze und ihre Auslegung durch die Gerichte zu befolgen«, und »die öffentliche Verwaltung sollte da mit gutem Beispiel vorangehen«.

Doch die weiß noch nicht einmal, wie viele Bedienstete aus dubiosen Haushaltstiteln entlohnt werden. Konkretes kommt allenfalls bei einzelnen Ämtern hoch -- wie etwa beim Landesbauamt Kiel I, wo derzeit 22 Angestellte auf Zeit unter Vertrag sind, obschon sie Daueraufgaben verrichten. Eine Übersicht über alle befristeten Arbeitsverhältnisse in schleswig-holsteinischen Behörden sei nicht möglich, beschied das Kieler Innenministerium die SPD-Parlamentarier Reinhold Stühlmeyer und Wilhelm Marschner, weil die Zahl »in den Stellenplänen ... nicht ausgebracht« werde.

Allein das baden-württembergische Finanzministerium hat vor etwa zwei Jahren durch Umfrage bei den anderen Ressorts ermittelt, daß im Südwesten mindestens 10 000 Landesbedienstete befristet angestellt sind -- der überwiegende Teil sicher durchaus Rechtens, aber immerhin mehr als 2000 in Funktionen, für die eigentlich Planstellen ausgewiesen werden müßten.

Für das merkwürdige Stellen-Puzzle liefert der Entwurf des Stuttgarter Finanzministers Guntram Plam neuerdings sogar verklausulierte Lösungshinweise. So sind, wie eine Fußnote zu Titel 425 08 ("Vergütungen der zusätzlichen Kräfte für die Kraftfahrzeugsteuerstellen, die Prämienstellen und die Datenerfassung") aufweist, allein in der Steuerverwaltung des Landes 893 Angestellte auf Abruf beschäftigt.

Und der Trend zu Zeitverträgen verstärkt sich offensichtlich. Kam der Finanzminister 1978 noch mit 8,5 Millionen Mark in diesem Haushaltstitel aus, so benötigt er nun schon 30,9 Millionen Mark.

Auf diese Weise erreicht Palm womöglich ein Ziel, das er selbst »angesichts der immer wieder beeindruckenden Selbstvermehrungskraft des Staatsapparates ehrgeizig, ja fast vermessen« nennt: Der »Nettozugang neuer Personalstellen« soll, nach Palms politischer Willenserklärung, »schrittweise bis zum Jahr 1985 auf Null verringert« werden.

Das Wunder erscheint machbar, mit einem simplen Kniff: Jede Behörde kriegt so viele Arbeitskräfte, wie sie für nötig hält, nur tauchen die in der offiziellen Planstellen-Statistik nicht auf.

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