RECHT Solche Elemente
Der Brief, in dem die Lehrerin Monika Grözinger als Verfassungsfeindin angeschwärzt wurde, landete am 11. Dezember 1979 auf dem Tisch von Lothar Späth. Absender war der Oberlehrer Ottokar Jäger. Er schrieb an den »sehr verehrten Herrn Ministerpräsidenten": _____« Ich finde es als Schande, daß eine Reallehrerin, » _____« Monika Grözinger, an der Realschule Wildberg Kreis Calw » _____« immer noch im Staatsdienst ist, obwohl seit Jahren den » _____« zuständigen Behörden bekannt ist, daß sie Mitglied des » _____« KBW ist, für ihn agiert, für ihn auf die Straße geht ... » _____« Ich pfeife auf einen solchen Staat, der uns und besonders » _____« unsere Kinder nicht vor solchen Elementen schützen kann. » _____« Da selber Lehrer, weiß ich, daß man Kinder auch ohne » _____« Worte, allein durch seine Haltung und Auftreten » _____« überzeugen - beeinflussen kann. Diese Person ist im » _____« Staatsdienst - hunderte von andern - demokratischen » _____« Lehrern wird der Eintritt in den Staatsdienst verweigert. » _____« Daß, sehr verehrter Herr Ministerpräsident, kann ich » _____« nicht mehr auf einen Nenner bringen. » _(Mit orthographischen Fehlern des ) _(Originaltextes. )
Die Präsidialkanzlei leitete die Denunziation sofort an den Kultusminister; der informierte das Oberschulamt Karlsruhe; dies unterrichtete eiligst das Schulamt in Freudenstadt. Und schon zwei Tage später - wie schnell doch eine Bürokratie sein kann, wenn''s drauf ankommt - stand dort zu Protokoll: _____« Am 13. 12. 1979 erscheint Oberlehrer Ottokar Jäger, » _____« Grund- und Hauptschule Glatten, beim Staatlichen Schulamt » _____« Freudenstadt und sagt gegenüber Schulrat Stahl und Ltd. » _____« Schulamtsdirektor Hülsenbeck aus, er habe am 8. 12. 79 » _____« die ihm bekannte Lehrerin Monika Grözinger gesehen, wie » _____« sie in Freudenstadt neben dem Rathaus an einem Stand mit » _____« roter Fahne die KBW-Zeitung verkaufte und Unterschriften » _____« für die Aufstellung eines KBW-Kandidaten zur Landtagswahl » _____« sammelte. »
Für eine Entlassung, das war den Kultusbeamten klar, konnte diese Aussage nicht hinreichen. So bemühte sich das Oberschulamt um weitere »gerichtsverwertbare« Erkenntnisse des Verfassungsschutzes. Das Amt bekam sie.
Ein halbes Jahr später teilte die Schulbehörde der Lehrerin mit, sie sei »fristlos aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen«, denn sie habe sich zahlreicher »Dienstvergehen« schuldig gemacht. Ein politisches Sündenregister war beigeheftet, neun Vorwürfe von klein »a« bis klein »i«.
Außer den Buchstaben aber stimmte nichts an dieser Liste, keine der Vorhaltungen hielt gerichtlicher Nachprüfung stand: In einem sorgfältig begründeten Urteil hat jetzt das Verwaltungsgericht in Karlsruhe die Entlassung Monika Grözingers für »rechtswidrig« erklärt. Die meisten Vorwürfe ließen sich nicht belegen, andere waren beamtenrechtlich gar nicht relevant.
Der Fall ist in einer Hinsicht exemplarisch. Zwar hat sich, seit der Staat immer weniger Bewerber und so gut wie gar keine Lehrer mehr einstellt, das sogenannte Radikalen-Problem verschoben - es geht kaum mehr um die Ablehnung von Erstbewerbern, sondern vor allem um die Entlassung mißliebiger Beamter oder Angestellter.
Doch die Gesinnungskontrolle funktioniert wie eh und je, und in diesem Falle läßt sich das Zwielichtige auch dokumentieren: der Dunstkreis abstruser Rechtsinterpretation durch den Dienstherrn, vager Verdächtigungen durch den Verfassungsschutz und stillschweigend übernommener Vorurteile von Zeugen, denen es eingestandenermaßen nur darum ging, »Elemente« zu beseitigen.
Monika Grözinger erging es wie vielen ihrer Generation. Sie erlebte als junge Lehrerin im badischen Wiesloch mit, wie 1974 der rebellische Sohn des ehemaligen Generalbundesanwalts Max Güde (CDU) aus dem öffentlichen Dienst entlassen wurde - ein spektakulärer Fall, der viele junge Leute empörte, manche erst politisierte. Damals ging die Pädagogin, gemeinsam mit anderen Junglehrern, für den gemaßregelten Kollegen an die Öffentlichkeit. Deshalb wurde sie strafversetzt.
Die Lehrerin fand neue Bundesgenossen bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) wie auch beim Kommunistischen Bund Westdeutschland (KBW). Sie nahm teil an Protestversammlungen zugunsten entlassener Lehrer, auch an Solidaritätskundgebungen für die Dritte Welt.
Sich gegen das Pinochet-Regime in Chile zu wenden war Sache der Lehrerin Grözinger wie des KBW - eine punktuelle politische Parallelität, die keineswegs in generelle politische Übereinstimmung mündete. Die Lehrerin gab später zu Protokoll, daß sie nie Mitglied des KBW gewesen sei, daß sie Ziele wie die »Diktatur des Proletariats« ablehne, »das Grundgesetz und die geltenden Gesetze« anerkenne und auch nie bereit sein werde, »Regeln des geltenden Rechts individuell oder mit Gewalt zu durchbrechen«.
Aber das nützte nichts. Das Oberschulamt befand: »Soweit die Beamtin den Sachverhalt bestreitet, ist dies durch die glaubhaften Aussagen der Zeugen Schwarz und Jäger und die Erkenntnisse des Innenministeriums Baden-Württemberg widerlegt.«
Ottokar Jäger, der Verfasser des Briefs an Lothar Späth, Ulrich Schwarz, ein Modehausbesitzer, vor dessen Laden ein Chile-Stand aufgebaut worden war, und Dr. Helmut Rannacher, Leitender Regierungsdirektor beim Landesamt für Verfassungsschutz, wurden denn auch als Kronzeugen des Oberschulamtes vor dem Verwaltungsgericht aufgeboten.
Und da klang alles ganz anders. Ladenbesitzer Schwarz erklärte zu der Behauptung des Oberschulamtes, die Lehrerin habe die »Kommunistische Volkszeitung« verteilt: »Ich kann ausdrücklich versichern, daß Frau Grözinger nicht zu den Verteilern gehörte.«
Oberlehrer Jäger war auch nicht mehr so forsch wie in seinem anschwärzenden Brief. Zu der Frage, ob sich die Kollegin an der Werbung für den KBW-Landtagskandidaten beteiligt habe, sagte er: »Frau Grözinger hat sich an diesen Aufforderungen nicht beteiligt. Frau Grözinger stand aber unmittelbar neben dem Tisch mit den Unterschriftenlisten.«
Die kläglichste Rolle vor Gericht spielte der Leitende Regierungsdirektor Rannacher vom Verfassungsschutz. Da das Innenministerium den V-Männern, deren angebliche Beobachtungen die Lehrerin belasten, keine Aussagegenehmigung erteilt hatte, mußte das Verwaltungsgericht mit Rannacher vorliebnehmen. Doch der war noch nicht mal ein - in der Rechtslehre höchst umstrittener - »Zeuge vom Hörensagen«. Er trat auf als »Zeuge vom Aktenlesen«, als »Zeuge vom Echo-Hören«, wie der Anwalt von Monika Grözinger, Stephan Baier, frotzelte. Er habe »Berichte gelesen, die
einer anfertigte, dem ein anderer berichtet hat«.
Der Verfassungsschützer scheute auch vor Manipulationen nicht zurück. Als Beweisstück gegen Monika Grözinger legte Rannacher eine Photokopie der »Kommunistischen Volkszeitung« ("KVZ") vor, die angeblich von der Lehrerin verteilt worden sein sollte. Während des Prozesses aber mußte Rannacher zugeben, einfach ein kopiertes Exemplar der »KVZ« aus dem Archiv des Verfassungsschutzamtes präsentiert zu haben. »Auf Grund dieser Vorgehensweise des Zeugen«, so das Gericht, »sieht sich die Kammer nicht in der Lage, seinen übrigen Angaben Glauben zu schenken.«
Angesichts der mehr als dürftigen Beweislage war die Entscheidung zugunsten der Lehrerin zwingend. Nicht jedoch für das CDU-Land Baden-Württemberg: Das Oberschulamt Karlsruhe hat Berufung eingelegt.
Mit orthographischen Fehlern des Originaltextes.Ich finde es als Schande, daß eine Reallehrerin, Monika Grözinger,an der Realschule Wildberg Kreis Calw immer noch im Staatsdienstist, obwohl seit Jahren den zuständigen Behörden bekannt ist, daßsie Mitglied des KBW ist, für ihn agiert, für ihn auf die Straßegeht ... Ich pfeife auf einen solchen Staat, der uns und besondersunsere Kinder nicht vor solchen Elementen schützen kann. Da selberLehrer, weiß ich, daß man Kinder auch ohne Worte, allein durch seineHaltung und Auftreten überzeugen - beeinflussen kann. Diese Personist im Staatsdienst - hunderte von andern - demokratischen Lehrernwird der Eintritt in den Staatsdienst verweigert. Daß, sehrverehrter Herr Ministerpräsident, kann ich nicht mehr auf einenNenner bringen.