SPD-Klage eingereicht
Die Bundesregierung hätte ihre Zustimmung zu Beschlüssen der Nato und der Westeuropäischen Union (WEU) für einen Militäreinsatz in der Adria nur geben dürfen, wenn eine Entscheidung der verfassungsändernden Mehrheit des Bundestages vorbehalten worden wäre. Das erklärt die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Organklage, die sie am Sonnabend voriger Woche beim Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichtes eingereicht hat.
In der 48seitigen Klageschrift, die am Dienstag dieser Woche veröffentlicht werden soll, wirft der Frankfurter Staatsrechtler Michael Bothe als SPD-Bevollmächtigter der Bundesregierung Verfassungswidrigkeit in mehreren Fällen vor. Bei der rechtlichen Bewertung ihrer Entscheidungen entstehe »ein Bild systematischer Ausschaltung des Parlaments bei grundlegender Neugestaltung der sicherheitspolitischen Beziehungen« der Bundesrepublik, heißt es in dem Papier.
Die SPD-Fraktion sieht in dem Adria-Einsatz einen »Versuch, ohne die erforderliche Verfassungsänderung« vollendete Tatsachen zu schaffen, an denen der Bundestag im Falle einer Änderung des Grundgesetzes »politisch und völkerrechtlich nur noch schwer vorbeigehen« könnte. Die Bundesregierung habe weder den Bundestag noch die zuständigen Ausschüsse mit den WEU- und Nato-Beschlüssen befaßt. Das Grundgesetz weise die Kompetenz für neue, vom Grundgesetz nicht vorgesehene Einsatzarten der Bundeswehr dagegen allein einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages zu. Die Regierung schaffe »in eigener Machtvollkommenheit« neue Einsatzformen für die Streitkräfte. Von dem Adria-Einsatz zur Überwachung des Uno-Embargos seien nur einzelne Abgeordnete teilweise »vorab telefonisch informiert« worden.
Verfassungswidrig sei der Einsatzbefehl für den Zerstörer »Bayern« und die Fregatte »Niedersachsen« auch, weil er oberhalb einer »Einsatzschwelle« liege, die, wie bei der Katastrophenhilfe, keiner Zustimmung des Parlaments bedürfe. Die Beobachtungsmission sei aber auch nach dem Selbstverständnis der WEU eine Aktion der »militärischen Machtentfaltung«. Nothilfe für Staaten, die nicht der Nato angehören, gehöre »eindeutig nicht zur Verteidigung im Bündnis«. Die Adria-Aktion sei nicht deswegen legal, weil sie im Nato-Territorium stattfinde. Auch an der Zulässigkeit der Klage hat die SPD-Fraktion keinen Zweifel. Schließlich habe sich die Bundesregierung »Befugnisse des verfassungsändernden Gesetzgebers« angemaßt.