ZIGARETTENSCHMUGGEL Spektakulärer Flop
Das größte deutsche Ermittlungsverfahren gegen Zigarettenschmuggler droht zumindest teilweise zu platzen. Mehr als 100 Beschuldigte sollen einen Steuerschaden von 300 Millionen Euro angerichtet haben. Die Ermittlungen dauerten knapp zwei Jahre, 230 Telefonanschlüsse wurden abgehört. Ein »spektakulärer Erfolg« der »deutschlandweit größten jemals durchgeführten Durchsuchungs- und Festnahmeaktion«, rühmte das Zollfahndungsamt Hamburg seine Aktion nach der Verhaftung von 13 Verdächtigen und der Beschlagnahme von Bargeld im Wert von mehr als fünf Millionen Euro am 29. Januar dieses Jahres.
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hat nun allerdings etliche der 230 Telefonüberwachungen für rechtswidrig erklärt, deshalb droht den Ermittlern ein spektakulärer Flop. Größtenteils hatte die Staatsanwaltschaft ihre Anträge auf Telefonüberwachung mit dem Verdacht auf Steuerhehlerei in Tateinheit mit Geldwäsche begründet. Bei Geldwäsche ist das Abhören zulässig, bei Steuerhehlerei nicht. Da aber, so das OLG, laut Bundesgerichtshof niemand wegen Geldwäsche bestraft werden kann, wenn er auch die Vortat, in diesem Fall Steuerhehlerei, begangen hat, hätte die Telefonüberwachung nicht genehmigt werden dürfen. Der erste mutmaßliche Zigarettenschmuggler musste deshalb bereits aus der U-Haft entlassen werden, weil alle ihm vorgeworfenen Taten auf Erkenntnissen der laut OLG rechtswidrigen Abhörmaßnahme beruhten.