Spitzname Drecksau - DER SPIEGEL
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AFFÄREN Spitzname Drecksau

Ein mutmaßlicher Prügelpolizist von Köln durfte trotz früherer aggressiver Vergehen weiter Dienst tun. Den Verantwortlichen werden jetzt schwere Fehler vorgeworfen.
Von Dominik Cziesche
• aus DER SPIEGEL 33/2002
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Es war einer dieser Routineeinsätze, zu dem zwei Kölner Polizisten am Abend des 2. Mai 2000 in ein Kaufhaus gerufen wurden. Ein junger mutmaßlicher Ladendieb hatte bei der Angabe seiner Personalien geschummelt.

Die Kölner Wache Bismarckstraße zählt widerspenstige Klientel wie den 15-Jährigen zur Stammkundschaft. Junkies, Kleindealer, Langfinger, immer das Gleiche. Britische Umgangsformen helfen den Polizisten hier selten. Den bisweilen nötigen forschen Ton aber übertrieben die Beamten an diesem Abend schnell. Auf der Wache fragten sie den jungen Dieb, ob er einen Spitznamen habe. Als der verneinte, begannen Nötigungen und Beleidigungen. Die Hüter des Gesetzes, bezeugt ein Kollege, befanden kurzerhand: »Dann eben Drecksau.«

Der Polizist Lars S., 28, verbot dem jungen Jugoslawen, sich zu setzen, man bleibe in Deutschland stehen. Das Kölner Amtsgericht hielt später in einem Strafbefehl gegen S. fest, der Beamte sei dabei in »drohender Haltung dicht an den gefesselten Jugendlichen heran«-getreten. Der Junge, hätten die Beamten verlangt, solle einen Handstand machen.

Der Vorgang hätte wohl nie wieder jemanden interessiert. Doch jetzt spielt der Beamte neben fünf weiteren Kollegen auch im jüngsten Kölner Polizeiskandal vom Mai dieses Jahres eine Hauptrolle: bei der mutmaßlichen Misshandlung des 31-jährigen Stephan N., der später verstarb (SPIEGEL 23/2002). Eine von der Kölner Bezirksregierung eingesetzte Kommission, die wegen des Geschehens Fehler in der Personalführung untersuchte, wirft den Vorgesetzten nun schwere Versäumnisse vor.

S. war mehr als seine fünf mutmaßlichen Kumpane für aggressives Verhalten bekannt. Allein seit 1999 wurden gegen ihn zwölf Strafanzeigen gestellt, meist wegen Körperverletzung im Amt - seine Vorgesetzten aber ließen den Beamten weiter in der Brennpunkt-Wache Dienst schieben.

Der Fall S., so das Fazit des Untersuchungsberichts, stehe »beispielhaft« für die Kommunikationsdefizite der Hierarchien, zudem seien die Vorgesetzten in der Inspektion 1 ihrer »Führungsverantwortung nicht gerecht« geworden. Kurzum: Informationen über den Problem-Beamten flossen spärlich und unvollständig.

Zunächst sah alles nach einer Bilderbuchkarriere aus, als Lars S. 1992 zur Polizei kam. Seine Vorgesetzten fanden Gefallen an dem fleißigen, unerschrockenen Typen, der schon als Junge Polizist werden wollte. Die Motivation kam S. im Dienst nicht abhanden, nicht einmal bei schwierigen Einsätzen, wie er sie in einer Alarm-Hundertschaft erlebte: NPD-Demos, Kurden-Krawallen, einem Castor-Transport.

Aber Lars S., der Zupacker, verlor irgendwann das Gefühl dafür, wann er zu sehr hinlangt. Niemand stoppte ihn, als erste Strafanzeigen eingingen. So ruiniert war sein Ruf mit der Zeit, dass sich nach dem Vorfall um Stephan N. ein anonymer Anrufer im Büro des Polizeipräsidenten meldete, der später als Kollege identifiziert wurde: Mit dem Misshandlungsverdacht gegen S., erklärte der Anrufer, treffe es »mal den Richtigen« - denn S. sei ihm »als ziemlich problematisch bekannt«.

Nicht nur ihm. Der Strafbefehl, mit dem die Nötigung des Jugendlichen geahndet wurde, berücksichtigte noch ein weiteres Vergehen: Einen 20-Jährigen, der gegen den aggressiven Tonfall der Beamten protestierte, hatte S. angeherrscht, er solle »die Schnauze« halten: »Willst du mal ins Krankenhaus oder zum Zahnarzt, du Pisser?«

Nach diesen Vorfällen warnte der Wachleiter seine Vorgesetzten, »Beamte mit zunehmender Diensterfahrung« liefen Gefahr, »derart deutliche Persönlichkeitsveränderungen zu erleiden, dass die Selbstkontrollmechanismen degenerieren«.

Der Polizeiführung aber genügte es, dass S. beteuerte, aus seinem Verhalten gelernt zu haben. Er ließ sich auf eigenen Wunsch in eine andere der vier Wachen der Inspektion 1 versetzen. Aber S. blieb in der Dienstgruppe B - arbeitete also an den gleichen Brennpunkten im »früheren kollegialen Umfeld«, wie die Kommission urteilt. »Die Maßnahme griff damit zu kurz.«

Immerhin suchte die für Personalsachen zuständige Abteilung Verwaltung und Logistik 2 nun das Gespräch mit Vorgesetzten von S. Doch die empfanden das als »eher unverbindliche« Nachfrage. »Richtig«, heißt es im Bericht, »wäre es schon damals gewesen, alle Beteiligten an einen Tisch zu holen.«

Stattdessen erhielt das Dezernat eine exzellente Verhaltensprognose für S., ausgestellt von dessen Dienstgruppenleiter. Die internen Kontrolleure wurden stutzig, aber auch ein zweites angefordertes Zeugnis fiel hervorragend aus.

Zu den vielen Merkwürdigkeiten dieses Falls gehört, dass es bereits drei weitere konkrete Vorwürfe gegen S. gab, als ein wegen des Strafbefehls durchgeführtes Disziplinarverfahren am 25. Februar dieses Jahres beendet wurde. Doch davon wusste Polizeipräsident Klaus Steffenhagen nach eigenem Bekunden nichts, als er sich mit einer Missbilligung begnügte.

Jetzt bemüht jeder sein Nichtwissen, um sich im Verfahren um den Tod von Stephan N. zu entlasten. Die Obduktion ergab zwar, dass N. bei der Festnahme in Panik geraten war und kollabierte. Nach zwei Wochen im Koma starb er an Hirn- und Herzversagen, das Gutachten negiert deshalb den Tötungsvorwurf. Die Staatsanwaltschaft will nun aber klären, ob die Gerichtsmediziner zu eilfertig urteilten.

Hinzu kommt, dass die Ermittler inzwischen weitere Indizien für ein unkorrektes Verhalten der Beamten zusammengetragen haben. Ein Polizist, der bei dem Einsatz durch N. leicht verletzt wurde, hat ein verräterisches Gespräch zu Protokoll gegeben. Ein Kollege habe, nachdem N. ins Krankenhaus gebracht worden war, geprahlt: »Wir haben dich gerächt.« DOMINIK CZIESCHE

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