Springer-Eröffnung - DER SPIEGEL
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FERNSEHEN Springer-Eröffnung

• aus DER SPIEGEL 9/1965
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Nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion soll ein Bundesgesetz untersagen, was ein Ländergesetz ausdrücklich gebietet. Am vergangenen Dienstag beschlossen die Christdemokraten, im Bundestag ein Verbot der Fernsehwerbung zu beantragen, obwohl laut Staatsvertrag der Länder über das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) Reklame vorgeschrieben ist.

Nach Paragraph 23 Absatz 1 des ZDF-Staatsvertrages der elf Bundesländer soll sich die Mainzer Anstalt aus Gebühren finanzieren, Absatz 2 aber bestimmt: »Im übrigen deckt die Anstalt ihre Ausgaben durch Einnahmen ausWerbesendungen."Ebenso sehen die Rundfunkgesetze oder -satzungen der Länder Werbeeinblendungen vor.

Damit nutzten die Christdemokraten die einzige Lücke zum Zugriff auf die Rundfunkanstalten, die ihnen das Fernsehurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1961 gelassen hat. Die Verfassungsrichter schlossen die Gesetzgebungskompetenz des Bundes hinsichtlich des Rundfunks aus. Doch für alle Wirtschaftsgesetze ist Bonn zuständig.

Mit dem geplanten Verbot der Fernsehreklame machten sich die Christdemokraten die Behauptung des Zeitungsverleger-Verbandes zu eigen, die Spots auf der Mattscheibe ruinierten die wirtschaftliche Substanz der deutschen Presse.

Bereits Ende vergangenen Jahres hatte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger die Mainzer Anstalt für sich beansprucht. Als die Länder am 15. Januar die Forderung nach einem privaten Verleger-Fernsehen als »unbegründet« zurückwiesen, beantragte der mit dem - im Verlegerverband tonangebenden - Zeitungszaren Axel Springer befreundete Hamburger CDU-Chef Erik Blumenfeld, den Anstalten die Werbung zu untersagen. Bereits Wochen vorher war der Plan in allen Einzelheiten mit dem Präsidium des Verlegerverbande abgesprochen worden.

Der drohende Einnahmeverlust von rund 400 Millionen Mark - diese Summe fließt den Anstalten 1965 aus Werbespots zu - erschien Blumenfeld als geeignetes Druckmittel, die Länder doch noch zum Einlenken in Richtung auf ein privates Fernsehen zu bewegen. Blumenfeld: »Es ist jetzt wirklich der letzte Moment, eine Neuordnung zu erzwingen.«

Entschieden wehrte sich der Christdemokrat gegen den Vorwurf, er wolle Lobby-Dienste für Axel Springer leisten. Ihm gehe es um den Grundsatz: »Es ist nicht zulässig, daß die von der Steuerpflicht befreiten öffentlich-rechtlichen Anstalten unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit den privatwirtschaftlichen Zeitungen Konkurrenz machen.«

Gemeinsam mit dem CDU-Fraktionsgeschäftsführer Rasner und dem Abgeordneten Dr. Berthold Martin bearbeitete Blumenfeld die beiden christlichen Parteien, seinen Vorschlag als Fraktionsantrag ins Parlament zu bringen. Schon Ende Januar erklärte sich die CSU als erste Partei mit dem Antrag solidarisch.

Am Dienstag letzter Woche stand der Entwurf in der CDU-Fraktion zur Abstimmung. CDU/CSU-Fraktionschef Rainer Barzel, der in jenen Tagen wegen einer schmerzhaften Erkältung auch physisch nur noch auf dem rechten Ohr hören konnte, und Will Rasner sprachen sich für ein Verbot der Fernsehwerbung aus.-Widerspruch erhob sich nicht.

Noch am Dienstag dieser Woche wird schließlich auch die FDP-Fraktion über den,Vorschlag entscheiden. Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Siegfried Zoglmann hat dem Plan bereits grundsätzlich zugestimmt: »Eine liberale Partei kann doch nicht nein sagen, wenn ein staatlicher Monopolbetrieb privatisiert werden soll.« Zoglmann stellte lediglich zwei Bedingungen:

- Das Gesetz dürfe frühestens am 1. Januar 1967 in Kraft treten, damit Presse- und Fernsehanstalten inzwischen Gelegenheit zu einem Kompromiß finden können;

- es müsse Sorge dafür getragen werden, daß außer Springer auch noch andere wirtschaftlich potente Interessenten an dem Projekt beteiligt werden.

Stimmt auch die FDP-Fraktion zu, ist die Bundestagsmehrheit sogar dann gesichert, wenn die SPD den Entwurf geschlossen ablehnen sollte.

Allerdings wird der Bundesrat die Vorlage wahrscheinlich einstimmig zurückweisen. In diesem Fall kann Blumenfelds Entwurf laut Verfassung nur dann Gesetz werden, wenn zwei Drittel der anwesenden Abgeordneten für die Annahme sind. Sollten die Christ- und Freidemokraten mit Hilfe der SPD diese qualifizierte Mehrheit erreichen, dann können die Bundesländer das Bundesverfassungsgericht anrufen.

Antragsteller Blumenfeld aber ist zuversichtlich: »Es wird eines der schnellsten, folgenreichsten und interessantesten Gesetze.«

Fernsehplaner Barzel, Blumenfeld: Auf dem linken Ohr taub

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