Stark eingedämmt - DER SPIEGEL
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Rocker Stark eingedämmt

Mit gezielten Zugriffen und Schnellverfahren hofft Münchens Justiz, bald mit den Rocker-Banden fertig zu werden. Rocker-Anwalte halten die Verschärfung freilich für »geradezu pervers«.
• aus DER SPIEGEL 42/1973
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Domenico Medici, 23, aus Süditalien, wollte in München »viel Geld« verdienen und davon auch seinen Vater unterstützen, der daheim in Bari als Invalide von einer kärglichen Rente lebt. Ein halbes Jahr später war Domenico Medici selbst Invalide -- nach einer Schlägerei mit Rockern.

Sieben Mitglieder der »Valley Crew« aus dem Münchner Stadtteil Sendling hatten den Italiener nach einer Rempelei in einer Tanzdiele nachts auf der Straße abgepaßt. Einer, Ulrich Koller, 20, stach mit einem Springmesser von hinten auf den Gastarbeiter ein und traf das Rückgrat. »Medici erlitt eine komplette Querschnittlähmung mit Lähmung der Blase und des Mastdarms«, so die Anklageschrift gegen Koller und Konsorten, denen letzte Woche vor einer Münchner Jugendstrafkammer der Prozeß gemacht wurde.

Das Opfer kümmerte die sieben Angeklagten, 19 bis 24 Jahre alt, zwei aus der Untersuchungshaft, einer aus der Strafhaft an Handschellen vorgeführt, wenig. »Wos hob i«, rüpelte einer, »mit dem Italiener z'doa? Mi interessiert nur mei Freispruch.«

Dazu kam es freilich nicht: Am Freitag letzter Woche verurteilte das Gericht die »Valley«-Rocker, deren Vorstrafen beziehungsweise anhängige rechtskräftige Verurteilungen teilweise stundenlang verlesen (und ins neue Urteil einbezogen) werden mußten, zu 20 bis 45 Monaten (für Messerstecher Kolier) Freiheitsentzug -- die schwersten Strafen, die in München bislang gegen Rocker verhängt wurden.

Offenbar steigt in der Olympiastadt die Erfolgsbilanz in der Auseinandersetzung mit dem von Einheimischen so genannten »Gschwerl«, nachdem Kripo und Justiz Anfang 1970 einen »Arbeitskreis zur Bekämpfung von Banden- und Blasenbildung« beschlossen haben und die Staatsanwaltschaft ein »Sonderreferat 67« auf das Problem angesetzt hat.

Seit Herbst letzten Jahres lichten gezielte Polizeiaktionen die 20 bis 100 Mann starken Rocker-Reihen, beispielsweise der

* »Black Spiders« aus dem Bahnhofsviertel, bei denen die Polizei ein ganzes Arsenal von Stichwaffen und Gaspistolen, aber auch 14 Jung-Türken und zwei Italiener aus Gastarbeiterfamilien mitnahm (Jugendamt: »Ein absolutes Novum"); > »Burnh Munich« von der Giesinger Au, die wenigstens zweimal im Jahr Großschlägereien auf dem traditionellen Trödlermarkt »Auer Duit« inszenierten;

* »Valleys« aus Sendling, die Münchens Szene um ein neues Rocker-Requisit, die Fahrradkette, bereicherten und zuletzt im Mai 35 Mann auf einen Schlag verloren. Schon wurden für die »Süddeutsche Zeitung« unter Rocker-Gruppen »Auflösungserscheinungen sichtbar«. Und Oberstaatsanwalt Herbert Fendt sieht immerhin »die kriminellen Aktivitäten insgesamt stark eingedämmt«. Denn seit Beginn ihrer Tätigkeit im Frühjahr ließen die Beamten des Sonderreferats über 500 mutmaßliche Täter festnehmen, freilich nicht nur Jugendliche und gewiß nicht immer reine Rocker. Im selben Zeitraum urteilten Münchner Gerichte schon rund 200 einschlägige Delinquenten ab -- bei nur zwei Freisprüchen und meist harten Strafen gegen harte Schläger.

So erhielten sieben ehemalige »Bunch«-Häuptlinge im Juli Strafen bis zu drei Jahren Haft ohne Bewährung allein wegen gefährlicher Körperverletzung, ein Delikt, für das Rocker sogar in der Rocker-Hochburg Hamburg allgemein weniger kassierten. »Valley« -Altrocker bekamen hohe Strafen für »räuberische Erpressung«, weil sie fremder Leute Lederjacken unter Drohungen »für zwoa Markl« erwerben wollten. Rocker-Verteidiger Peter Mrozynski: »Wir haben in München eine spürbare Tendenz zu schärferen Urteilen bei Gewaltdelikten. Manchmal genügt es, wenn einer bei einer Schlägerei bloß dabeisteht. Das ist dann 'psychische Unterstützung'.«

* Rocker Marcel Übermasser bei der Vorführung zum Gericht.

Das Erfolgsrezept aber, so scheint es, lieferte den Rocker-Verfolgern im Juli dieses Jahres ein unumstößlicher Beschluß des Oberlandesgerichts (OLG). der mittlerweile andernorts, auch in Hamburg, Nachahmung gefunden hat: Das Obergericht entschied in einem Beschwerdefall. daß Rocker grundsätzlich wegen Verdunkelungsgefahr (weil sie, wie es heißt, ihre Opfer oder Zeugen unter Druck zu setzen pflegen) in U-Haft genommen werden können.

Oberstaatsanwalt Fendt sieht darin »lediglich eine organische Fortentwicklung« der bisher schon vom Obergericht bei Banden-Kriminalität. etwa Rauschgift- und Waffenhandel, in München entwickelten Grundsätze. Dabei käme es in der Praxis. so weiter Fendt, gar nicht darauf an. ob ein festgenommener und wieder entlassener Rocker Grund zu seiner endgültigen Verhaftung gibt, »sondern allein darauf, daß auf Grund von Vorfällen, auch vor der Verhaftung. eine konkrete Verdunkelungsgefahr gegeben ist«.

Gerade diese Auslegung aber ist für Rocker-Anwalt Mrozynski »geradezu pervers und meines Erachtens rechtswidrig«, weil sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht berücksichtige. Rocker-Spezialisten vom Jugendamt haben aus Erfahrung ebenfalls Bedenken gegen die OLG-Entscheidung. Ein Sachbearbeiter: »Das ist eine Waffe, die leicht mißbraucht werden kann. Was ist denn davon zu halten, wenn ein 15jähriger Lehrling vom Lehrplatz weg verhaftet wird?«

Derlei Probleme lösen sich womöglich bald von selber im Sinne des Sonderreferats. Ein Staatsanwalt beklagte sich jüngst scherzhaft gegenüber einem Vertreter des Jugendamts, »daß es für uns bald nichts mehr zu tun gibt«.

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