BUNDESWEHR Stehend fallen
Glauben Sie«, schrieb der Zwei-Sterne-General an seinen Ein-Stern-Kameraden, »daß offensichtliche oder auch nur scheinbare Spannungen der Vorgesetzten untereinander der Achtung und dem Vertrauen dienlich sind, deren ein Vorgesetzter bedarf?«
»Nein, das glaube ich nicht«, antwortete der Angeschriebene, Brigadegeneral Günter Raulf. Er mußte auf Betreiben des Briefschreibers, Generalmajor Eberhard Wagemann, Kommandeur der Bundeswehr-Führungsakademie, dennoch seinen Schreibtisch in Hamburg-Blankenese räumen. Bitterer Kommentar eines Lehrgangsteilnehmers nach dem Abgang des um kooperativen Lehrbetrieb bemühten Raulf: »Rechts um. Im Gleichschritt marsch.«
Sieger Wagemann duldete auch fortan keine Widerworte. Er führte die Akademie wie eine preußische Kadetten-Anstalt; Diskussionsversuche und Rollkragenpullover galten für ihn als Zeichen aufrührerischer Gesinnung.
Vor den künftigen Generalstablern der Bundeswehr postulierte Wagemann sein Bild vom Militär: »Keine öffentliche Kritik als Soldat. Loyalitätsbindung gegenüber dem Bundesminister der Verteidigung als Oberbefehlshaber geht vor demokratischer Redefreiheit.«
Das war vor einem Jahr. Seit Anfang vergangener Woche wird der General nun selbst an den Maßstäben gemessen, die er in seinen Briefen und Reden gesetzt hat.
Der stellvertretende Generalinspekteur Rüdiger von Reichert ermittelt, ob sich der Kommandeur der Führungsakademie mit öffentlicher Kritik an Verteidigungsminister Georg Leber (SPIEGEL 14/1977) eines Dienstvergehens schuldig gemacht hat. Die Strafen reichen vom Verweis bis zum Arrest.
Die Untersuchungen gründen sich auf die Paragraphen 10 und 17 des Soldatengesetzes, die dem Offizier Zurückhaltung bei öffentlichen Äußerungen und Achtung der dienstlichen Stellung des Vorgesetzten auferlegen.
Gegen beide Gebote, so glaubt Generalinspekteur Harald Wust, hat Wagemann in eklatanter Weise verstoßen, als er dem Verteidigungsminister vor Journalisten und Fernsehkameras vorwarf, seine zum 30. September angekündigte vorzeitige Pensionierung habe politische Gründe.
Wust, der in dem Konflikt zwischen Wagemann und Raulf um den Führungsstil in der Akademie noch mit der Devise »Generale bestraft man nicht« beschwichtigt hatte, donnerte letzte Woche: »Ein General kann nicht nur Disziplin verlangen, er schuldet sie auch.« Wenn Wagemann sich ungerecht behandelt fühle, hätte er, wie jeder andere Soldat auch, Beschwerde einlegen können.
Doch gerade das wollte der Offizier mit dem »Naturell eines Michael Kohlhaas« (die Bonner »Welt") nicht. Er sah sich als der letzte Verfechter alter Militärtradition und wollte »stehend fallen«, wie er Freunden mannhaft verkündete.
Unterstützt von den in der Personalplanung der Streitkräfte noch kräftig mitmischenden pensionierten alten Kameraden der »Clausewitz-Gesellschaft«, hatte sich der konservative Wagemann in den letzten zwei Jahren hartnäckig Bonner Reform-Forderungen widersetzt: Gemäß der Zentralen Dienstvorschrift 10/1 sollten auch an der höchsten Bundeswehr-Ausbildungsstätte die Untergebenen durch Diskussion am Entscheidungsprozeß beteiligt werden. Wagemann sah darin Umstürzlerisches: »Es hat in der Militärgeschichte des 20. Jahrhunderts Versuche zu räteartigen Ordnungen wiederholt gegeben. Sie endeten in Freikorps- und Bandenwesen.«
Als schließlich selbst der nicht gerade reformeifrige Georg Leber die ständigen Querelen nicht mehr ertragen mochte und die bereits mehrfach erwogene vorzeitige Pensionierung Wagemanns ankündigte, erhob sich dieser gar zum direkten Nachfahren des preußischen Generals und Militär-Theoretikers Carl von Clausewitz. Auf der Festveranstaltung zum 20jährigen Bestehen der Führungsakademie zitierte Wagemann mit bebender Stimme einen Clausewitz-Brief: »Es ist mein Stolz, dem Vaterland zu dienen, und mein doppelter Stolz, unter demütigenden Bedingungen.«
Der Verteidigungsminister ("Mein persönliches Verhältnis zu Herrn Wagemann ist gut") hätte wohl auch diese Provokation noch hingenommen, wenn Wagemann ihn anschließend nicht persönlich angenommen und den Generalinspekteur so zum Eingreifen gezwungen hätte.
Was bei der Affäre um die Luftwaffen-Generale Walter Krupinski und Karl Heinz Franke durch eine schnelle vorzeitige Versetzung in den Ruhestand gerade noch vermieden werden konnte, muß nun in einem Disziplinarverfahren geklärt werden: Was dürfen Generale? Wo sind die Grenzen für die Meinungsfreiheit der Militärs?
Zugleich aber bietet der Fall Wagemann dem neuen Generalinspekteur die Chance, dem in seiner Mehrheit nach rechts driftenden Offizierkorps deutlich zu machen, daß weiterhin das Leitbild vom Staatsbürger in Uniform und nicht das des zwar hochqualifizierten, politisch aber unterbelichteten Kriegshandwerkers gilt.
Wust in Blankenese: »Sowohl die Technik als auch die Menschen in unserer Zeit verweisen nun weitgehend auf einen kooperativen Führungsstil. Ich will die »Mitverantwortung von unten nach oben« in einem gewissen Sinne institutionalisieren, damit sie wirksam werden kann.«