Sterbegeld
Der Fall Blumberg (Nr. 14/1950) ist traurig. Was aber heute bei den Krankenversicherungen in puncto Sterbegeld geschieht, ist grotesk. Wer da seit 25 Jahren treu und brav seine Prämien gezahlt hat und laufend weiterzahlt, bekommt seit Oktober vorigen Jahres nur noch (unterster Punkt der Staffel) ein Viertel bis ein Drittel des tarifmäßigen Sterbegeldes. Wer jedoch erst 1946 in die Versicherung eintrat, das volle.
Für den Altversicherten gibt es keine Möglichkeit, den alten Anspruch wiederzuerlangen, es sei denn, er kündigte seine Versicherung und bekäme eine neue, mit neuen Wartezeiten und zu einem neuen, dem neuen Eintrittsalter entsprechenden Prämiensatz.
Beispiel: Ein heute 34jähriger, 1946 eingetreten, bekommt nach dem Tarif N 1 der Deutschen Krankenversicherungs-AG ab 1951 500 DM Sterbegeld für die gleiche Monatsprämie, die ein heute 42jähriger 25 Jahre lang gezahlt hat und noch zahlt, um ein Drittel von 500 DM zu erhalten. Das sind für beide die Höchstzahlen. Der Altversicherte bleibt bei 166,66 DM und wenn er noch 40 Jahre die gleiche Prämie zahlt.
Essen-Rellinghausen
ALFRED BRASCH