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BETRIEBSRÄTE Stets korrekt

Bei der Münchner Staatsanwaltschaft läuft ein Ermittlungsverfahren gegen den Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats von Messerschmitt-Bölkow-Blohm. Er soll rechtswidrige Vergünstigungen verlangt haben.
• aus DER SPIEGEL 25/1981
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Alois Schwarz, 50, hat es weit gebracht. Seit 1962 ist der Betriebsrat bei dem Luft- und Raumfahrtunternehmen Messerschmitt-Bölkow-Blohm (MBB) von seiner Arbeit als Elektriker und Triebwerksprüfer im Werk Manching freigestellt. Seit 1972 steht er dem Gesamtbetriebsrat vor. Als Vizevorsitzender im Aufsichtsrat dirigiert er den 39 000-Mann-Konzern mit.

Dem bärtigen Gewerkschafter stehen, damit er die Interessen der Arbeitnehmer ordentlich vertreten kann, auf Firmenkosten eine Limousine mit Chauffeur sowie eine promovierte Psychologin zu Gebote, und auch seine berufliche Karriere hat an der jahrzehntelangen Freistellung nicht gerade gelitten: Mit Lohnsprüngen von zuweilen an die 20 Prozent hat der Elektriker das Niveau eines Abteilungsleiters längst überschritten.

Möglicherweise hat sich Schwarz nun bei seinem unheimlichen Aufstieg vergaloppiert. Jedenfalls ermittelte die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I gegen den erfolgreichen Betriebsratschef wegen des Verdachts der Nötigung. Schwarz äußert sich zu dem Vorgang nur sehr knapp: »Dös is a Sauerei.«

Mitte der siebziger Jahre, als die Neuordnung des Konzerns und die Verlängerung des Geschäftsführervertrags für den Konzerngründer Ludwig Bölkow anstanden und die Stimmen der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat ein besonderes Gewicht bekamen, durchlief Schwarz eine besonders erfolgreiche Phase seiner Karriere.

Im Herbst 1974 kassierte der Sozialdemokrat, der als Landtagskandidat (erfolglos) gegen den bayrischen Landwirtschaftsminister Hans Eisenmann antrat, von MBB eine Wahlkampfspende von 6000 Mark nebst guten Wünschen von Konzernchef Bölkow: »Hals- und Beinbruch!«

Neun Monate später erhielt Schwarz von dem damals fürs Personal zuständigen Geschäftsführer Gunther Horstkotte aufgrund seines »besonderen Arbeitseinsatzes« schon wieder eine Prämie von 5000 Mark -- und zwar ganz heimlich, weil sie ja sonst »in seinen Personalakten eine Belastung für die individuelle Erhöhung im Herbst darstellen würde« (Bölkow).

Dummerweise hat Schwarz vor Jahren die heimlichen Zuwendungen selber ans Tageslicht gebracht. Er wollte nämlich einen Kollegen per Prozeß aus dem Betriebsrat bugsieren, der sich für eine Vertragsverlängerung für Bölkow stark gemacht hatte und in Verdacht geriet, von Bölkow gekauft worden zu sein.

Der damalige Aufsichtsratsvorsitzende und heute noch amtierende Präsident der Bayerischen Landesbank, Ludwig Huber, wie Schwarz ein strikter Bölkow-Gegner, steuerte für den Prozeß ein Treuhandgutachten über »eventuelle Leistungen, Darlehen und sonstige Zuwendungen an Gesamtbetriebsrat, örtliche Betriebsräte und Einzelmitglieder von Betriebsräten von 1973 bis zur Gegenwart« bei.

Doch das Papier belastete ausgerechnet Schwarz. Ludwig Huber, der vor seiner Tätigkeit als bayrischer Kultus- und Finanzminister Staatsanwalt war, erkannte das Ungemach sofort. Jedenfalls forderte er den damaligen Geschäftsführer Bölkow, der den Treuhandbericht schnell an alle Aufsichtsräte verteilt hatte, dringend auf, das Papier »unverzüglich wieder einzuziehen«, weil »sich Mißverständnisse zu Lasten der in diesem Bericht genannten Personen ergeben« könnten.

Auf diese Weise waren die Schwarz-Prämien allerdings nicht mehr aus der Welt zu schaffen. Gleichwohl schrieb Huber am 19. Juli 1977 -- einen Tag nach dem Sturz Bölkows als Konzernchef -- dem begünstigten Schwarz einen summarischen Entlastungsbrief. Das dreiköpfige Präsidium des Aufsichtsrats (dem auch Schwarz angehört) habe den Treuhandbericht nochmals geprüft und »ein unehrenhaftes oder rechstwidriges Verhalten Ihrerseits« nicht feststellen können. Es bestehe »kein Anlaß, an der Integrität Ihrer Persönlichkeit zu zweifeln«.

Sollten die Sonderzuwendungen den Sinn gehabt haben, Schwarz freundlich zu stimmen, so hat sich dieser gewissermaßen als unbestechlich erwiesen: Denn außer Bölkow wurde mit den Stimmen von Schwarz und seinen IG-Metall-Kollegen im Aufsichtsrat auch der wohltätige Horstkotte gestürzt.

Unter dem Betriebsvolk rumorte es fortan. Auf Flugblättern wurden »Kumpanei und Vetternwirtschaft« sowie »mittelalterliche Abhängigkeitszustände« bei MBB angeprangert. Die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft, im MBB-Betriebsrat eine kleine Minderheit, kritisierte »das eigenartige Demokratieverständnis des Alois Schwarz«.

Ein Dutzend Prozesse rankt sich inzwischen um die Usancen bei dem Luft- und Raumfahrtkonzern, der außer dem teuren Tornado auch Hubschrauber und panzerbrechende Waffen produziert und zu neunzig Prozent von Staatsaufträgen lebt.

Doch noch nicht einmal der wahre Charakter der 5000-Mark-Prämie konnte in den vielen Verfahren freigelegt werden. Schwarz selber deklarierte sie als Entgelt für »außerordentliche Mehrbelastung« im Aufsichtsrat -- und zog sich damit ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer falschen eidesstattlichen Versicherung zu. Denn über die Bezüge von Aufsichtsräten müßte die Gesellschafterversammlung entscheiden, was hier nicht geschehen ist.

Ex-Geschäftsführer Horstkotte konnte sich vor dem Staatsanwalt überhaupt nicht mehr erinnern, warum er das Geld überwiesen hatte. Huber wertete es als Entgelt für die »Tätigkeit als S.84 stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender«. Für Bölkow kamen die 5000 Mark »aus dem Etat der Geschäftsführung«. Horstkotte-Nachfolger Fritz Killguß erklärte einfach, daß die umstrittene eidesstattliche Erklärung von Schwarz »objektiv nach unserer Sicht der Wahrheit entspricht«.

Bei soviel Ungereimtheiten bewertete der Staatsanwalt die Schwarz-Versicherung vor drei Jahren als »leichte Fahrlässigkeit« und stellte das Verfahren ein. Auch die üppigen Lohnzuwächse des freigestellten Elektrikers, der nebenher auch noch 50 000 Mark Aufsichtsratstantiemen pro Jahr bezieht, waren schon Gegenstand juristischer Analyse. Als Schwarz 1977 ein im Betrieb zirkulierendes Flugblatt ("Was darf ein Triebwerksprüfer verdienen?") verbieten lassen wollte, lieferte ihm Personalgeschäftsführer Killguß eine Aufschlüsselung seiner Bezüge (mit Mehrarbeitspauschale und Auslagenpauschale: 6063 Mark) und konnte »auch bei sehr vorsichtiger Betrachtung nicht ableiten, daß Ihr Monatsgehalt zu hoch wäre«.

Das Arbeitsgericht München entnahm dem Entlastungsschreiben jedoch »deutliche Anhaltspunkte«, daß Schwarz »über das Gesetz hinaus begünstigt worden« sei. Denn anders als die Unterstellung im Killguß-Brief sei es »sicherlich nicht die betriebsübliche berufliche Entwicklung des Triebwerksprüfers schlechthin, Abteilungsleiter zu werden«. Das Flugblatt, das den Lohn eines Triebwerksprüfers auf »maximal 2800 Mark« bezifferte, blieb weitgehend unbeanstandet.

Schon allein die merkwürdigen Prämien und Lohnsprünge bringen das MBB-Establishment in eine heikle Situation. Denn laut Paragraph 37 des Betriebsverfassungsgesetzes darf nach gefestigter Rechtsansicht einem Betriebsrat »in keiner Weise und von keiner Seite irgendeine Vergütung zufließen, auch nicht in mittelbarer oder versteckter Form«.

Die Unternehmensleitung macht sich dabei womöglich sogar strafbar. Denn die vorsätzliche Begünstigung (oder Benachteiligung) eines Betriebsratsmitglieds ist nach Paragraph 119 des Betriebsverfassungsgesetzes mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht.

Von dem Ermittlungsverfahren gegen Schwarz wird das Management des Multi-Konzerns (Jahresumsatz: 5 Milliarden Mark) derzeit gehörig gerüttelt, »wenn auch nicht gerade so wie vom Tornado« (so ein Insider). Max Streibl, einer der Nachfolger Ludwig Hubers als MBB-Aufsichtsratsvorsitzender, ließ sich jedenfalls am Mittwoch vor Pfingsten ausführlich über den Sachverhalt instruieren.

Alois Schwarz hat danach nicht nur passiv die umstrittenen Zuwendungen wegesteckt, sondern sich auch aktiv und lautstark um die Aufstockung seiner Elektriker-Bezüge bemüht. Der inzwischen pensionierte und damals für Schwarz zuständige Personalchef im Unternehmensbereich Flugzeuge, Frommherz Seidel, war nach einem temperamentvollen Auftritt des Betriebsratschefs im September 1975 so beeindruckt, daß er den Vorgang in einer ausführlichen Aktennotiz festhielt. Nach dieser mit dem Stempel »vertrauliche Personalsache« an den damaligen Personalgeschäftsführer Horstkotte gesandten Hausmitteilung hatte Schwarz eine saftige Gehaltserhöhung verlangt, und zwar »unter Hinweis auch auf seine Mitwirkung bei Entscheidungen von Bezügen für MBB-Geschäftsführer und sonstigen Gehältern, die vom Aufsichtsrat festgelegt werden«.

Da über die vier Monate zuvor ausgeschüttete 5000-Mark-Prämie Vertraulichkeit vereinbart war, konnte sich Schwarz vor dem nichtsahnenden Seidel zudem noch als Saubermann aufspielen. Eine etwaige Prämie lehnte er laut Seidels Notiz von vornherein ab, weil »dies mit der ehrenamtlichen Betriebsratstätigkeit unvereinbar« sei.

Der Schwarz-Poker funktionierte damals reibungslos. Geschäftsführer Horstkotte, dessen Vertragsverlängerung anstand, genehmigte prompt die von Schwarz gewünschte Gehaltserhöhung, die doppelt so hoch war wie bei den anderen freigestellten Betriebsräten.

»Für sich allein genommen«, erkannten die Ankläger im ersten Anlauf, erwecke Seidels Aktennotiz den Anschein, »als sei hier wirklich aufgrund angedrohter ungünstiger Folgen eine persönliche Gehaltserhöhung ohne sachliche Begründung erzwungen worden«.

Gleichwohl stellten die Münchner Staatsanwälte das Ermittlungsverfahren aufgrund der Aussagen von Horstkotte und Seidel erst einmal ein. Inzwischen wird über die eingelegte Beschwerde weiter verhandelt, und das Geflecht der speziellen MBB-internen Drähte ist augenscheinlich auch noch intakt. Mitte Februar erhielt Schwarz, auf dessen Aufsichtsratsstimme das Management angewiesen ist, von Personalgeschäftsführer Killguß ein umfängliches Entlastungsschreiben.

Danach hat sich Schwarz »stets korrekt verhalten« und immer »temperamentvoll die Anliegen der Arbeitnehmer vertreten«, so daß gegen ihn »weder objektiv noch subjektiv ein Vorwurf erhoben« werden könne.

Acht Tage später wurde der Geschäftsführervertrag von Killguß vom MBB-Aufsichtsrat um drei Jahre verlängert.

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