Stille Zweifel
Kurz vor der Abreise des Kanzlers nach Afghanistan lobte das Bundeskabinett vergangenen Mittwoch wieder mal die Truppe: Mit ihrer »Hilfsbereitschaft und Professionalität« hätten sich die Soldaten beim Kampf gegen den Terror »international hohe Wertschätzung erworben«.
Das ist wohl so - einerseits. Andererseits erörtert man innerhalb der Regierung mittlerweile - ganz diskret -, inwiefern das, was das Kommando Spezialkräfte (KSK) am Hindukusch treibt, völkerrechtlich überhaupt vertretbar ist. In aller Stille analysieren Rechtsexperten des Verteidigungsministeriums die komplizierten juristischen Aspekte des Einsatzes; auch Justizressort und Auswärtiges Amt sind eingeschaltet.
Wer nämlich einem der knapp 100 Elitekämpfer des KSK, das als Teil der Anti-Terror-Operation »Enduring Freedom« Taliban- und al-Qaida-Kämpfer jagt, lebend in die Hände fällt oder mit seiner Hilfe festgenommen wird, verschwindet in einem der US-Gefangenenlager.
Ganz wohl ist dabei selbst den Militärs von Rudolf Scharping nicht. In einem internen Papier ("Stellungnahme zur Frage der Rechtsgrundlagen für die Festnahme von Personen bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus") erklären sie zwar das Festsetzen aller Verdächtigen, »die nach vernünftiger Einschätzung dem von Osama Bin Laden geführten Netzwerk zugerechnet werden können«, für rechtens. Grundlage sei das in der Uno-Charta verbriefte Recht auf »kollektive Selbstverteidigung«. Auch sei von deutschen Soldaten nicht zu erwarten, dass sie die Entscheidungen der USA überprüften.
Aber der international umstrittene Umgang der US-Regierung mit den Gefangenen macht auch den Berliner Juristen Sorgen: Ein »zeitlich unbegrenztes Festhalterecht ohne richterliche Überprüfung« sei mit »zwingenden internationalen menschenrechtlichen Mindeststandards unvereinbar«.
Eben solche Garantien für Menschenrechtsstandards gibt es aus Washington aber bislang nicht. Die in Afghanistan gefangenen Verdächtigen werden zumeist in das Militärlager in Kandahar gebracht, in dem auch die Deutschen stationiert sind. Wer den Amerikanern interessant erscheint, wird in das amerikanische »Camp X-Ray« im US-Stützpunkt Guantanamo Bay auf Kuba ausgeflogen.
Bisher ist keiner der dort rund 300 Einsitzenden einem Richter vorgeführt worden. Und wann die von US-Präsident George Bush angekündigten Militärtribunale beginnen, weiß niemand.
Noch gravierender ist die Sorge, dass mit deutscher Hilfe gefangenen mutmaßlichen Islamisten sogar die Todesstrafe droht. Die Regeln für die Militärtribunale sehen das ausdrücklich vor.
Weil unter den bisher Gefangenen auch Briten, Franzosen und ein Schwede sind, hat die Stockholmer Außenministerin Anna Lindh bereits gedroht, die betroffenen Länder würden »extrem hart reagieren«, wenn einer ihrer Staatsangehörigen hingerichtet würde.
Dieser rigorosen Linie fühlt sich auch Scharpings Ministerium verpflichtet - nur, wie sie in die Praxis umgesetzt werden kann, weiß niemand. Wie soll ein KSK-Soldat am Hindukusch einschätzen, was einem von ihm Gefassten in den USA einmal passieren könnte?
So debattiert man in Berlin derzeit über eine juristisch ebenso korrekte wie wirklichkeitsfremde Position: Wenn »bereits von vornherein erkennbar« sei, dass von der Bundeswehr gestellten Qaida-Kämpfern die Todesstrafe drohe, soll die »Übergabe« an die Amerikaner unzulässig sein. Die Briten sind inzwischen dazu übergegangen, ihre Gefangenen nicht mehr dem amerikanischen Bündnispartner, sondern der Regierung Afghanistans zu überstellen.
Selbst die Möglichkeit, eigene Gefangene in Afghanistan zu machen - etwa wenn es sich um deutsche Staatsangehörige handelt -, schließen die Experten nicht aus: »Option 2« nennen die Juristen diese Variante. Dafür brauche man dann aber auch am Hindukusch einen ordentlichen Haftbefehl und einen Richter. Der müsse zur Not aus Deutschland eingeflogen werden. GEORG MASCOLO