DISKRIMINIERUNG Strafbare Herrenwitze
In einer EU-Richtlinie sollen jetzt Anmache am Arbeits- oder Ausbildungsplatz, beleidigende Witze und sexuelles Mobbing definiert und rechtlich sanktioniert werden. Die Brüsseler Sozialkommissarin, die Griechin Anna Diamantopoulou, will am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf bei der Kommission einbringen. Damit soll die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie aus dem Jahr 1976 novelliert werden. Wenn »ein unerwünschtes, geschlechtsbezogenes Verhalten die Beeinträchtigung der Würde einer Person« bezwecke oder »die Schaffung eines durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Beleidigungen oder Störungen geprägten Umfelds« bewirke, so die Definition der Eurokraten für sexuelle Belästigung, könnten Frauen oder Männer künftig wegen Diskriminierung vor Gericht ziehen. In den USA können schon Komplimente als Klagegrund gelten; laut EU-Entwurf soll geklagt werden können, sobald ein Opfer nur »mittelbare« Nachteile hat. Einige Kommissare wollen ihrer Kollegin Diamantopoulou allerdings nicht folgen und gegen diese Norm stimmen.