Hausmitteilung Strauss
Datum: 17. März 1980 Betr.: Strauss, Kambodscha
Das Landgericht Hamburg hat am vergangenen Freitag den Widerspruch der Christlich Sozialen Union gegen zwei vom SPIEGEL gegen sie erwirkte einstweilige Verfügungen zurückgewiesen (SPIEGEL 11/1980). Damit bestätigte das Landgericht, dass die CSU künftig unter anderem »icht mehr behaupten darf: Der SPIEGEL betreibe »Verleumdung mit » » kriminellen Methoden gegen die CSU und ihren Vorsitzenden«. »
» Die SPIEGEL-Redakteure Dirk Koch und Klaus Wirtgen »stünden » » unter dem Verdacht, mit gefälschten Akten des » » Bundeskriminalamtes Herrn Walter Schöll«, einen persönlichen » » Freund des CSU-Vorsitzenden Franz Josef Strauss, »getäuscht » zu haben«.
» »Der SPIEGEL habe sich dem Verdacht ausgesetzt, selbst vor » » strafrechtlichen Handlungen nicht zurückzuschrecken, um eine » » Desorientierung der öffentlichkeit zu erreichen.« »
Das Gericht folgte allen Anträgen des SPIEGEL.
Gerichtlich ist also nichts zu machen. Aber wie sagte einmal der Kanzlerkandidat 1963? Die SPIEGEL-Leute sind »die Gestapo unserer Tage ... ich war (bin? werde?) gezwungen, gegen sie zu handeln«. Eine neue SPIEGEL-Affäre?
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Der SPIEGEL betreibe »Verleumdung mit kriminellen Methoden gegen die
CSU und ihren Vorsitzenden«.
Die SPIEGEL-Redakteure Dirk Koch und Klaus Wirtgen »stünden unter
dem Verdacht, mit gefälschten Akten des Bundeskriminalamtes Herrn
Walter Schöll«, einen persönlichen Freund des CSU-Vorsitzenden Franz
Josef Strauss, »getäuscht zu haben«.
»Der SPIEGEL habe sich dem Verdacht ausgesetzt, selbst vor
strafrechtlichen Handlungen nicht zurückzuschrecken, um eine
Desorientierung der öffentlichkeit zu erreichen.«
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