PFLEGEVERSICHERUNG Streit um Export
Norbert Blüm und der Pflegeversicherung drohen Ungemach vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Im April wollen die Europa-Richter über die Klage eines deutsch-niederländischen Ehepaars entscheiden, das in der Bundesrepublik sein Geld verdient, aber in Frankreich wohnt. Beiden will nicht einleuchten, daß sie als Grenzgänger in Deutschland zwar 1,7 Prozent ihres Lohnes als Pflegebeitrag bezahlen müssen, aber im Falle der Pflegebedürftigkeit an ihrem französischen Wohnsitz nichts bekommen. Das Sozialgericht Karlsruhe hat es für rechtlich zulässig erklärt, die Leistungen der Pflegeversicherung nur in Deutschland zu gewähren, daß sie also, anders als Renten, nicht »exportiert« werden dürfen. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Georges Cosmas nennt das Pflegegeld dagegen eine »Geldleistung bei Krankheit«, die auch Versicherten mit Wohnsitz im Ausland als Gegenleistung für ihre Beitragszahlung zur Pflegeversicherung nicht versagt werden dürfe.