Gesellschaft Süntlich werck
Andere Städtchen, andere Mädchen. Mit roten Schleiern (in Köln) oder blauen Bändern (in Leipzig) lockten die »gemainen frouwelin«. Und überall moderate Gebühren: Zwei Pfennig, soviel wie ein Pfund Kalbfleisch, kostete ein Schäferstündchen, fünf Pfennig die ganze Nacht. Gute alte Zeit?
Inmitten einer anrüchigen Nachbarschaft von Henkern, Totengräbern und Brechbadern gab es kargen Komfort »auf Stroh« in armseligen Hütten. Laut alten Chroniken bedrohte die »frantzösische mala« Frauen wie Freier. Dem »Hurenmaister« machten überdies »vil gewalttaten und toitslege« (Totschlag) zu schaffen. Finsteres Mittelalter?
Zwischen den beiden Extremen pendelte ein Langzeitversuch in Sachen Libido. 250 Jahre lang, von 1350 bis 1600, kümmerten sich die Städte und Gemeinden in Deutschland nicht nur um Schulen und Spitäler, Müll und Abwasser, sondern auch um die Kanalisierung der Liebe und Triebe.
Wandergesellen, reisende Singles und Studenten sollten ein Ventil finden - und ehrbare Bürgerinnen und deren Töchter möglichst unbehelligt lassen. Wenn sich die Männerwelt »ihrer bösen lust auß mangel deß gemeinen haußes nicht entschütten könnte«, so sorgten sich etwa die Nürnberger Ratsherren, möchte es am Ende »vill mehr unraths geben«.
Allerorts herrschte die vom Heiligen Augustinus bereits im vierten Jahrhundert entwickelte Toleranz-Theologie gegenüber der Prostitution - zur Vermeidung »merer uebels«. Zweieinhalb Jahrhunderte lang organisierte die klerikale und kommunale Bürokratie die Ware Liebe, bis sie unter dem Druck der Reformation wieder ins Zwielicht am Rande der Gesellschaft zurückgedrängt wurde.
Über Brauch und Mißbrauch in den mittelalterlichen Frauenhäusern geben alte Ortschroniken, Berichte von Reisenden und die kommunalen Arbeitsverträge mit den Wirten und Wirtinnen der Bordelle Auskunft, mit oft drastischen Details.
Der Bielefelder Historiker und Mathematiker Peter Schuster, 35, hat über hundert Kommunalarchive zwischen Augsburg und Zwickau durchforstet. Bei der »Umwälzung der Literaturmassen« fand er freilich nirgendwo »überschäumende Sinnenfreude« oder gar »hemmungsloses Ausleben der männlichen Sexualität«, dafür um so mehr altdeutsche Bürokratie*.
Das »süntlich werck« im »Schanthaus« wurde mit penibler Gründlichkeit verwaltet. Mancherorts klang der alljährliche Eid des Frauenhauswirts wie der eines Staatschefs von heute. In Ulm etwa mußte der Leiter des Gemeindepuffs schwören, seiner Stadt »getrew und hold ze sind«, ihren »nutz und frumen zu furdern« und allen »schaden zu warnen und zu wenden«.
Gegenstand steter Sorge war die Bereithaltung eines ausreichenden Kontingents. Gab es in der Bischofsstadt Würzburg anfangs nur einen einzigen Gemeinschaftsraum ("die _(* Peter Schuster: »Das Frauenhaus. ) _(Städtische Bordelle in Deutschland ) _((1350-1600)«. Ferdinand Schöningh ) _(Verlag, Paderborn (Herbst 1992); ca. 240 ) _(Seiten; ca. 48 Mark. ) lewthe liegen untereinander"), so konnte München schon mit zwölf abschließbaren Kammern aufwarten. Der Ulmer Frauenhauswirt hatte sich verpflichtet, »zu keiner Zeit unter vierzehen Frawen nit zu haben«. Nürnberg hielt mit 24 Frauen den damaligen Rekord.
In Zeiten erhöhter Nachfrage, etwa bei Messen, Jahrmärkten, Reichstagen oder Konzilien, konnte das Stammpersonal rasch durch »varende Frawen« aufgestockt werden. Oft schon zeugten die Namen vom kosmopolitischen Zuschnitt des Nachschubs: Klein Enchen von Eger, Ketha von Wildeshain, Hedwig Schlesierin, Gryta Frankin oder Katharina von Meißen.
Während des Konzils von 1414 bis 1418 in Konstanz waren zeitweise bis zu 1500 Prostituierte zugegen. Auch beim Reichstag von 1394 in Frankfurt entfielen auf die 300 Delegierten nicht weniger als 800 Dirnen. Ein Delegierter aus Straßburg notierte nach seinem Bordellbesuch: »Tut dreißig Pfennig.«
Der Politiker hatte des Guten offenbar zuviel getan. Denn die Tarife im Lande bewegten sich zwischen 2 Pfennig (Nördlingen), 3 Pfennig (Konstanz, Nürnberg) bis höchstens 6 Pfennig (München). Ein Tagelöhner verdiente ungefähr 8 Pfennig, ein Handwerksgeselle bis zu 20 Pfennig pro Tag. Buchautor Schuster folgert: Ein Bordellbesuch war damals »durchaus auch häufiger erschwinglich« und konnte »selbst von einem Tagelöhner aus dem ,Cash-flow'' bestritten werden«.
Zwar standen den Kommunalhuren des Mittelalters zwei Drittel der Einnahmen zu, doch reich ist nach den Archivaufzeichnungen kaum eine geworden; 1495 vermachte eine Dresdner Frauenhäuslerin der örtlichen Kreuzkirche ihr gesamtes Vermögen: 11 Groschen. Eine in Quedlinburg erschlagene Dirne hinterließ der Stadtkirche immerhin 5 neue Schock, was in etwa 300 Groschen entsprach - oder 50 Tagelöhnen eines Knechtes.
Im Nachlaß einer Hamburger Prostituierten fand man sogar 124 Pfund - das war mehr als alle städtischen Einnahmen aus dem Bordellwesen binnen zehn Jahren. Doch Geld und Rentabilität waren den Kommunen bei ihren Liegenschaften ohnehin nicht wichtig. München ließ 1433 sogar programmatisch festschreiben, daß der Stadt »kein gult noch zins gevallen« solle, es sei denn, was das Frauenhaus »ze pawen und ze pesseren kostet«.
Prostitution war zuweilen Teil der kommunalen Verkehrsplanung. In Augsburg zum Beispiel wurden die zwei Frauenhäuser vor dem Göggingertor gezielt so plaziert, daß der Fernverkehr zum Bodenseegebiet, in die Schweiz und nach Frankreich gefiltert und absorbiert werden konnte. Schuster: »Eine stadtplanerische Glanzleistung.«
Die öffentliche Hand sorgte sich auch um die Hygiene. So mußte sich etwa der Nürnberger Frauenwirt eidesstattlich verpflichten, seinen Prostituierten neben den Zimmern, der Bettwäsche _(* Von Urs Graf (Anfang 16. Jahrhundert). ) und den Speisen auch wöchentlich einmal ein Bad zur Verfügung zu stellen.
Akkurat wie im heutigen Ladenschlußgesetz waren die Öffnungs- und Schließzeiten der Gemeindebordelle geregelt. In Schlettstadt mußte jeder Gast, der abends nach dem dritten Glockenschlag noch angezogen im Frauenhaus ertappt wurde, zwei Schilling Strafe zahlen - es sei denn, er saß bereits »nacket bi einer tochter an eim Bette«.
Für viele arme Jungfrauen waren die Frauenhäuser der Einstieg in einen Beruf, der nicht selten zu einer Lebensstellung wurde. Grede in Mainz war mit ihren 60 Jahren schon 44 Jahre in dem »frihen leben gewest« - Kollegin Heddewig konnte mit 41 Jahren auf 16 Jahre Berufserfahrung pochen. Die 70jährige Hebele war seit 30 Jahren im Frauenhaus tätig.
Allzu junge Mädchen, die »weder bruste noch anders hette, das dozu gehort«, wurden von den Stadtknechten aufgespürt und mit Rutenschlägen bis auf weiteres »der stat verwisen«.
Wer den Einstieg geschafft hatte, der konnte mancherorts mit einer für die damalige Zeit ansehnlichen Krankheits- und Altersversorgung rechnen: Arbeitsunfähige Prostituierte wurden aus einer Sammelkasse alimentiert.
Die städtisch bediensteten Dirnen hatten vielerorts zwar nicht gerade einen Beamtenstatus, aber doch fast das Ansehen einer Handwerkerzunft. Sie nahmen im Kirchengestühl ihren festen Platz ein, wurden zu Hochzeiten eingeladen und marschierten bei Prozessionen mit. In Frankfurt nahmen die kommunalen Nutten am alljährlichen Hirschessen der Ratsherren teil. Zuweilen kam es sogar zu allerhöchsten Kontakten. 1471 etwa geriet Kaiser Friedrich III. unter Nürnberger Nutten und mußte sich mit einem Gulden freikaufen. In Breslau verirrte sich 1454 König Ladislaus aus Versehen in die »Wohnung feiler Dirnen«. 1513 wurde der Braunschweiger Herzog Erich I. bei einer Stadtbesichtigung in Göttingen in ein Frauenhaus »gezogen«.
In den meisten städtischen Satzungen und in Landesgesetzen waren Mißhandlung, Verletzung und Vergewaltigung von Dirnen strafbewehrte Delikte. Das Recht auf den Dirnenlohn und das Recht auf Freizügigkeit und jederzeitigen Austritt aus dem Gewerbe waren ebenfalls rechtlich verankert.
Es gab für die Frauenhausmitarbeiterinnen sogar gesetzlichen Konkurrenzschutz, auf den sich zum Beispiel 1512 zwei Regensburger Frauenwirtinnen beriefen. Sie denunzierten im Rathaus 86 freie Prostituierte in der Stadt - darunter auch Frauen, »die from Eheman haben und leider auch viel Abentheuer treiben«.
Acht Nürnberger Prostituierte holten sich bei Bürgermeister Markhart Mandel sogar die Erlaubnis, ein rivalisierendes Privatbordell mit Gewalt auszuheben: »Sie zerprachen die venstergläser«, so berichtet die Chronik, »und schlugen die alte hurnwirtin gar greulichen.«
Für freie Liebespraktiken war in diesem Kommunalklima von »law and order« so gut wie kein Platz. Sonderwünsche von Freiern, die auch nur minimal von der Missionarsstellung abwichen, wurden angezeigt und bestraft. Die Dirne Sophia Farnekap beschwerte sich über einen Gast, der ihre Beine um seinen Nacken legen wollte. Und Jörg Schlegelholz aus Ulm wurde öffentlich verbrannt, weil er Analverkehr mit einer Dirne gehabt hatte.
Michael Buser aus Nördlingen kam mit einem zweijährigen Stadtverweis davon: Er hatte lediglich »im frawenhaus einen frawen pfeffer in ire heimliche scham getan« und damit »mergklich schmerzen zugefügt«.
Die Reformatoren, allen voran der Ex-Mönch Martin Luther, machten schließlich den öffentlichen Häusern den Garaus. Die Nürnberger versteckten ihr Frauenhaus zunächst hinter einem »Thor mit zweien flügeln und ein klein thürlein mit ein anhengend stein, damit jedes mal wider zufallen«.
Ein Gutachten von neun Juristen empfahl den Stadtvätern schließlich, um Ärger zu vermeiden, die Schließung des Kommunalpuffs. Der Frauenwirt mußte, so die Anweisung, »alle weiber, die er bey im hab, inn zwaien tagen vonn sich unnd aus der statt schaffen«.
So nobel ging es nicht überall her. In Freiburg etwa wurden die »Hurenmaide«, in Hannover ertappte Freier an den Pranger gestellt.
Willkommene Hilfe bekamen die Prostituierten lange Zeit von der katholischen Kirche. Papst Pius II. (1458 bis 1464) etwa war ein eifriger Befürworter der kommunalen Unzuchtstätten. Die vatikanische Wende kam erst hundert Jahre später unter Pius V. Die Frauenhäuser galten fortan auch den Katholischen als »Institutum diaboli«.
Die Einfältigen, erläuterte eine Pastoral-Urkunde der Diözese Köln anno 1591 den verspäteten Schwenk, könnten »in die Gedanken kommen, das huhrerei kein sünde sey, weill sie von der Oberkait dermaßen offentlich zugelassen wirtt«.
Das Verdikt gilt bis heute.
* Peter Schuster: »Das Frauenhaus. Städtische Bordelle inDeutschland (1350-1600)«. Ferdinand Schöningh Verlag, Paderborn(Herbst 1992); ca. 240 Seiten; ca. 48 Mark.* Von Urs Graf (Anfang 16. Jahrhundert).