PARTEISPENDEN Tätige Reue
Jedes Wort seiner Erklärung, beteuerte Oberstaatsanwalt Dieter Irsfeld, sei genau gewogen: »Die Staatsanwaltschaft Bonn hat bei den sichergestellten Unterlagen der Firma Friedrich Flick gewisse Hinweise darauf gefunden, daß die Firma Flick im Zusammenhang mit der ihr gemäß Paragraph 6 b des Einkommensteuergesetzes erteilten Bescheinigung für einen Steuerabzug aus der Veräußerung ihrer Daimler-Benz-Beteiligung Amtsträgern Zuwendungen versprochen oder gemacht hat.«
Kurz: Bei der Bonner Affäre um Parteispenden und Steuerhinterziehung könnte auch Bestechung im Spiel gewesen sein.
Die Ermittler sehen Anhaltspunkte für den Verdacht, der Flick-Konzern habe sich dafür erkenntlich gezeigt, daß die Firma fast zwei Milliarden Mark aus dem Verkauf ihres Daimler-Benz-Aktienpakets am Fiskus vorbeischleusen durfte; das geschah in der Amtszeit der beiden FDP-Wirtschaftsminister Hans Friderichs und Otto Graf Lambsdorff und des SPD-Finanzministers Hans Matthöfer.
Obwohl Irsfeld, Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, am letzten Mittwoch betonte, »es wäre zur Zeit völlig verfehlt, dabei von bestimmten Sachverhalten oder Namen auszugehen«, scheinen die Spitzen von Koalition und Opposition zu wissen, wer und was gemeint ist.
Jetzt, da es nicht mehr nur um Steuerhinterziehung, sondern um Korruptionsverdacht geht, will ein Allparteienkartell erst recht den ermittelnden Staatsanwälten in den Arm fallen.
Allen Bedenken auch in den eigenen Reihen, allen öffentlichen Protesten zum Trotz haben sich SPD- und FDP-Spitze heimlich in der letzten Parlamentswoche vor den Ferien auf ein Sondergesetz verständigt. Die Union ist zum Mitmachen entschlossen.
Sinn des Vorstoßes: Die Spender sollen doch noch in den Genuß einer Art Amnestie kommen; vor allem aber wollen sich die Politiker selber von jeder Verfolgung und Strafe freistellen.
Dabei sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft inzwischen schon weit gediehen. In einem vertraulichen Bericht für das zuständige Düsseldorfer Landesjustizministerium schildert der Kölner Generalstaatsanwalt Walter Steffens den Stand der Dinge zum Beispiel gegen Karl-Friedrich Patterson, der dem früheren FDP-Schatzmeister von Nordrhein-Westfalen und heutigen Bundeswirtschaftsminister Otto Graf Lambsdorff beim Spendensammeln half; zum Beispiel gegen Alfred Nau, damals SPD-Bundesschatzmeister, jetzt Chef der parteieigenen Friedrich-Ebert-Stiftung. Steffens schreibt unter dem Datum 9. »ezember 1981: In dem Verfahren gegen Dr. Patterson (FDP) und geg"n » Nau (SPD) hat die Staatsanwaltschaft Bonn festgestellt, daß » » eine Durchsuchung bei dem Geschäftsführenden Gesellschafter » » der Friedrich-Flick-Industrie-Verwaltung in Düsseldorf, » » Eberhard von Brauchitsch, stattgefunden hat. Herrn von » » Brauchitsch wird zur Last gelegt, fortgesetzt Ertragsteuern » zugunsten der Firma Flick hinterzogen zu haben.
» Soweit es um Spenden geht, hat die Auswertung der » » Karteikarten und des Beweismittel-Heftes für die Firma Flick » » ergeben, daß diese nicht nur an die FDP-Vereine, sondern auch » an SPD- bzw. CDU-nahe Institutionen gezahlt hat.
» Bei der Durchsuchung der Geschäftsräume der Fa. Flick und der » » in dieser befindlichen Arbeitsräume des Beschuldigten von » » Brauchitsch ist umfangreiches Material sichergestellt worden, » nämlich 100 Leitz-Ordner und etwa 150 Spenden-Hefte.
» Der Leitende Oberstaatsanwalt in Bonn führt zu dem Verfahren » » gegen Dr. Patterson aus, erste Durchsicht des bei der Fa. » » Flick sichergestellten Materials ergab Hinweise Lambsdorff, » » Matthöfer: Wer wurde tätig? auf die Verübung von Straftaten » » nach dem ¿ 331 ff Strafgesetzbuch (Vorteilsannahme, » » Bestechlichkeit). »
Vom SPIEGEL befragt, ob mit dem »Verfahren gegen Dr. Patterson« auch die Ermittlungen gegen Lambsdorff gemeint seien, erläuterte Irsfeld: »Ja, das steht für den ganzen Komplex.«
Ebenso läßt ein »Zusatzvermerk« des Kölner Generalstaatsanwalts für das Düsseldorfer Ministerium keinen Zweifel, daß es auch um den »irtschaftsminister geht: In weiteren Fällen hat sich der Verdach« » ergeben, daß Spenden von Unilever, Flick, Henkel und Veba von » » diesen zu Unrecht steuermindernd abgesetzt worden sind. Aus » » den sichergestellten Unterlagen ergibt sich, daß » » Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff in zwei dieser Fälle » » (Flick und Veba) für die Beschaffung der Geldmittel selbst » » tätig geworden ist. »
Treffen die Angaben in dem Zusatzvermerk zu, steht Lambsdorff nicht nur für seine Tätigkeit als Landesschatzmeister der nordrhein-westfälischen FDP unter dem Verdacht der Steuerhinterziehung. Der Generalstaatsanwalt schreibt ausdrücklich vom »Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff«, der dann als Amtsträger bei Flick und Veba um Geld eingekommen wäre. Gegen einen Privatmann, der für seine Partei Spenden sammelt, ist von Rechts wegen der Vorwurf der Bestechlichkeit nicht zu erheben, wohl aber gegen einen Amtsträger im Range eines Bundesministers.
Letzte Woche unternahmen die Parteien - angesichts der immer umfangreicheren Ermittlungen - den zweiten Anlauf, ihre Spitzenpolitiker und ihre Finanziers aus der Industrie vor dem Strafrichter zu bewahren, nachdem der erste Versuch gescheitert war. Zunächst hatten Beauftragte aller Parteien den Ruf von Spendern und Empfängern mit einer Generalamnestie retten und durch Änderung des Grundgesetzes die rechtswidrige Spendenpraxis legalisieren wollen (SPIEGEL 50, 51/1981).
Der stellvertretende SPD-Vorsitzende Hans-Jürgen Wischnewski hatte sich im Koalitionsgespräch vor drei Wochen für diese Pläne stark gemacht. Die Parteivorsitzenden sollten, um das Vorhaben den Wählern schmackhaft zu machen, ein öffentliches Schuldbekenntnis ablegen und Besserung geloben.
Doch während FDP-Chef Hans-Dietrich Genscher, dem Parteifreund Lambsdorff zuliebe, das Verfahren mit Eifer betrieb, distanzierte sich die SPD-Spitze von dem anrüchigen Unternehmen.
Der Kanzler wollte möglichst nicht behelligt werden. Willy Brandt schob seinen Geschäftsführer Peter Glotz vor, der auch nur unwillig mitmachte.
Justizminister Jürgen Schmude mauerte. Sein Vorgänger Hans-Jochen Vogel äußerte die größten Bedenken. Der Vorsitzende des SPD-Fraktionsarbeitskreises Recht, Alfred Emmerlich, weigerte sich strikt, Beihilfe zu den geplanten Manipulationen zu leisten.
Am Montag nach dem dritten Advent erstattete Fritz-Joachim Gnädinger als Fraktionsobmann der SPD für Rechtspolitik einer Koalitionsrunde im Kanzleramt Bericht. Danach befanden Sozialwie Freidemokraten einträchtig, mit Gnädingers Vorschlag sei ein Weg gefunden, doch noch Gnade ohne Recht ergehen zu lassen - diesmal ohne Änderung des Grundgesetzes und ohne den fatalen Beigeschmack, alles solle vertuscht werden. »Gnädinger«, so ein Teilnehmer, »hat einen sehr schönen Vortrag gehalten.«
Der Inhalt: Nach einem Modell, das im Jahre 1969 in der Schweiz erprobt wurde, soll mit anderen Mitteln das gleiche Ziel angesteuert werden, Straffreiheit für alle Beteiligten an der Spenden-Affäre durchzudrücken.
Wer sich selbst bezichtigt und bei der Aufklärung mithilft, auf welche Weise er wieviel Steuern hinterzogen hat, soll, so trug Staatsanwalt a. D. Gnädinger vor, von Strafe verschont werden.
Eindrucksvoll pries der Ideenspender Gnädinger die Vorteile seines »Schweizer Modells": Die Betroffenen selber würden zur Aufklärung angehalten; dem Fiskus würden reichhaltige Nachzahlungen zuteil; die Öffentlichkeit werde offiziell aufgeklärt, was die Beteiligten sich zuschulden kommen ließen, zugleich werde offenkundig, daß den Parteien für ihre Finanzierung andere legale Wege eröffnet werden müßten.
Gnädingers Fazit: Nur »tätige Reue« werde belohnt. Und: »Das ist kein besonderes Amnestiegesetz.«
Erleichtert gab die Runde ihr Einverständnis. FDP-Fraktionschef Wolfgang Mischnick wollte noch sichergestellt wissen, daß auch Fußballvereine von der neuen Regelung profitieren.
Vizekanzler Hans-Dietrich Genscher steuerte eine weitere Idee bei. Bundespräsident Karl Carstens solle eine unabhängige Kommission berufen, die Vorschläge für neue Regeln bei der Parteienfinanzierung ausarbeitet. Macht das Staatsoberhaupt mit, so hofft der taktisch gewiefte FDP-Vorsitzende, könnten die Parteien mit dem Anschein von Seriosität aus der Affäre freikommen.
Die Kritiker der geplanten Operation, darunter SPD-Geschäftsführer Peter Glotz, haben, so ein sozialdemokratischer Rechtsexperte, »die Hinkefüße entdeckt, und zwar eine ganze Menge«.
Der Gnädinger-Vorschlag hat nämlich in Wahrheit nur entfernt mit dem »Schweizer Modell« zu tun, hat auch nur wenig gemein mit der Möglichkeit einer sogenannten Selbstanzeige nach geltendem Recht. Auch dieser Entwurf erweist sich vielmehr als gesetzwidriges Sondergesetz, das einer Amnestie für alle Übeltäter gleichkäme und miserable Maßstäbe setzen würde. S.25
Die Schweizer hatten nach einem Referendum 1968 allen Steuersündern, die ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse entgegen bisheriger Praxis wahrheitsgetreu offenlegten, Ablaß versprochen. Sie hofften auf einen Durchbruch von Ehrlichkeit - und auf Erhöhung der öffentlichen Einnahmen. Tatsächlich stellte sich heraus, daß die Steuerzahler zusätzlich elf Milliarden Franken mehr versteuerten.
Den Bonnern freilich, so nötig sie es hätten, schwebt keine Einnahmenverbesserung vor, kein Appell an Steuerehrlichkeit; es gilt, Strafverfahren gegen höchste Repräsentanten von Staat, Parteien und Industrie niederzuschlagen.
Nur deshalb ist eine Sonderoperation geplant. Denn nach geltendem Recht, dem Paragraphen 371 der Abgabenordnung, könnten die Steuersünder keineswegs straffrei ausgehen.
Nach dieser Vorschrift bleibt von Strafe verschont, wer »unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt«. Ist aber dem Täter schon die Einleitung eines Strafverfahrens bekannt, heißt es im Gesetz weiter, oder ist die Tat bereits ganz oder zum Teil entdeckt, nützen keine Bekenntnisse mehr.
Genau dies trifft für die Spenden-Affäre zu. Mehr als 700 Verfahren hat die Staatsanwaltschaft bereits eingeleitet, die illegalen Taten bereits ganz oder zum Teil entdeckt. Deshalb Gnädingers Versuch, das Recht maßgeschneidert, zeitweilig und rückwirkend außer Kraft zu setzen.
Was als Ausweis des vergangenen Unrechtsstaats verpönt war - nun soll es die Stützen der Gesellschaft vor der Verstrickung in Strafverfahren oder gar vor ruhmlosem Abgang retten. Der Sinn des geltenden Gesetzes wird ins Gegenteil verkehrt: Es sollte die freiwillige Aufdeckung von Straftaten honorieren, nicht aber die Ertappten vor Strafe schützen.
Künftig bliebe von dem Gedanken der tätigen Reue nichts übrig. Wer in den Genuß der Straffreiheit kommen will, müßte nur noch ein paar Zusatzinformationen liefern, von denen die Staatsanwälte noch nicht wissen.
Klar, daß die Parteien Eile haben, das neue Recht so schnell wie möglich zu verabschieden; im Wettlauf mit den Staatsanwälten, die sonst schon alles wissen könnten, ohne Mithilfe der Sünder. Noch am letzten Sitzungstag vor der Weihnachtspause, am 18. Dezember, sollte der Gesetzentwurf nach der Planung der Koalitionsrunde im Parlament eingebracht werden; vorher wollten die Fraktionen noch beraten.
Die Eilvorlage soll, einmal in Kraft, keineswegs für alle Zeiten, sondern für einen willkürlich gewählten Zeitraum gelten. Da Spendenbelege nur fünf Jahre aufbewahrt werden müssen, da Entdeckung und Verfolgung nur für Vorfälle aus dieser Zeit droht, soll nur für diese Spanne Straffreiheit gewährt werden. Damit wird der Verfassungsgrundsatz der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz berührt.
FDP-Generalsekretär Günter Verheugen: »Die Frist ist nur nach den Zwecken der Parteien bestimmt.« Und: »Es bleibt zu klären, ob das dem Grundsatz der Gleichheit entspricht.«
Zwar sollen aller Voraussicht nach nicht nur die an der illegalen Parteienfinanzierung Beteiligten straffrei ausgehen, auch andere Bürger, die in den letzten fünf Jahren Steuern hinterzogen haben, könnten, selbst wenn sie schon entdeckt sind, von der Neuregelung profitieren.
Doch die Ungleichheit ist offenkundig: Wer das Pech hatte und für Steuersünden aus den letzten fünf Jahren schon verurteilt wurde, kommt nicht in den Genuß des Gesetzes.
Nur eine Einschränkung kam auf SPD-Wunsch zustande: Wer zum eigenen Vorteil handelte, wird weiter verfolgt.
Das größte Ärgernis des Gnädinger-Entwurfs: Nicht nur der Tatbestand der Steuerhinterziehung soll verziehen werden - auch andere Delikte, die damit im Zusammenhang stehen. Entgegen den Beteuerungen wird klar, daß der Bundestag eben doch eine Amnestie vorbereitet. Schon »m ersten, später verworfenen Entwurf aller Parteien hieß es: Sin« » durch ein- und dieselbe Handlung Gesetzesverletzungen, für » » die Straffreiheit gewährt wird, und andere » » Gesetzesverletzungen begangen, so erstreckt sich die » » Straffreiheit auch auf die anderen Gesetzesverletzungen. »
In der neuen Variante soll genau diese Absicht weiter verfolgt werden; mit gutem Grund: Die Bonner Staatsanwälte ermitteln, über den Vorwurf der Steuerhinterziehung hinaus, auch in Sachen Urkundenfälschung, Betrug, Untreue und im Fall Lambsdorff wegen Bestechlichkeit. Die SPD widersetzte sich nur noch dem FDP-Drängen, auch die Bestechung einzubeziehen.
FDP-Chef Genscher hat für seine Partei die Parole ausgegeben, nun gelte es, Solidarität mit einem bedrängten Parteifreund zu üben, denn »es rast die See und will ein Opfer haben« (Verheugen).
Der Kanzler übt schon. In der letzten Kabinettssitzung erklärte er, Mitarbeiter hätten ihm Passagen im SPIEGEL angestrichen, »den ich sonst nicht lese«.
( Der Kanzler bekommt auf eigene Bitte ) ( den SPIEGEL allwöchentlich vorzeitig in ) ( sein Langenhorner Domizil. )
Er denke, entgegen dem Bericht, nicht über einen Nachfolger für Lambsdorff nach.
Sozialdemokraten aber erinnerten danach an das übliche Ritual kurz vor Minister-Rücktritten: Ständige Dementis leiteten auch den Abgang von Innenminister Werner Maihofer (FDP) und Verteidigungsminister Georg Leber (SPD) ein.
Seit Mitte Dezember liefert Bonn eine neue Definition: BRD = Bananenrepublik Deutschland.
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In dem Verfahren gegen Dr. Patterson (FDP) und gegen Nau (SPD) hat
die Staatsanwaltschaft Bonn festgestellt, daß eine Durchsuchung bei
dem Geschäftsführenden Gesellschafter der
Friedrich-Flick-Industrie-Verwaltung in Düsseldorf, Eberhard von
Brauchitsch, stattgefunden hat. Herrn von Brauchitsch wird zur Last
gelegt, fortgesetzt Ertragsteuern zugunsten der Firma Flick
hinterzogen zu haben.
Soweit es um Spenden geht, hat die Auswertung der Karteikarten und
des Beweismittel-Heftes für die Firma Flick ergeben, daß diese nicht
nur an die FDP-Vereine, sondern auch an SPD- bzw. CDU-nahe
Institutionen gezahlt hat.
Bei der Durchsuchung der Geschäftsräume der Fa. Flick und der in
dieser befindlichen Arbeitsräume des Beschuldigten von Brauchitsch
ist umfangreiches Material sichergestellt worden, nämlich 100
Leitz-Ordner und etwa 150 Spenden-Hefte.
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Bonn führt zu dem Verfahren gegen
Dr. Patterson aus, erste Durchsicht des bei der Fa. Flick
sichergestellten Materials ergab Hinweise Lambsdorff, Matthöfer: Wer
wurde tätig? auf die Verübung von Straftaten nach dem ¿ 331 ff
Strafgesetzbuch (Vorteilsannahme, Bestechlichkeit).
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In weiteren Fällen hat sich der Verdacht ergeben, daß Spenden von
Unilever, Flick, Henkel und Veba von diesen zu Unrecht
steuermindernd abgesetzt worden sind. Aus den sichergestellten
Unterlagen ergibt sich, daß Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff in
zwei dieser Fälle (Flick und Veba) für die Beschaffung der
Geldmittel selbst tätig geworden ist.
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Sind durch ein- und dieselbe Handlung Gesetzesverletzungen, für die
Straffreiheit gewährt wird, und andere Gesetzesverletzungen
begangen, so erstreckt sich die Straffreiheit auch auf die anderen
Gesetzesverletzungen.
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S.25Der Kanzler bekommt auf eigene Bitte den SPIEGEL allwöchentlichvorzeitig in sein Langenhorner Domizil.*