GEBÜHREN Täuschend echt
Der Freiburger Geschäftsmann war ein bißchen stolz, als er nach etlichen Behördengängen die Aufwertung seiner Firma in der Zentralhandelsregister-Beilage zum Bundesanzeiger las: Aus seinem kleinen Reinigungsbetrieb war eine GmbH geworden.
Ein paar Tage später erhielt er Post vom RDV-Register-Datenverlag: »Hiermit wird bestätigt, daß die Handelsregister-Änderung Ihrer eingetragenen Firma vollzogen ist.« Ein Ausschnitt seines Textes im Bundesanzeiger war beigefügt - und ein »Kostenansatz« über 1200,60 Mark. Der Freiburger Geschäftsmann zahlte anstandslos. Er glaubte, Gebühren zu entrichten. Doch sein Geld landete auf dem Konto eines Privatverlags. Erst sein Steuerberater bemerkte den Irrtum und stornierte noch in Wochenfrist.
Andere haben weniger Glück. Jedes Jahr werden Tausende von Kaufleuten, meist unerfahrene Existenzgründer, um Beträge zwischen 350 und 1800 Mark geprellt. Dubiose Dateiverlage entnehmen dem Bundesanzeiger die Mitteilungen aktueller Geschäftsveränderungen und gehen damit auf Bauernfang.
Der Trick: Die Formulare nebst Überweisungsvordruck lesen sich auf den ersten Blick wie offizielle Schreiben. Das habe »wirklich nach Behörde ausgesehen«, sagt die Buchhalterin Ilse W. Aus Freiburg, »also habe ich schnell bezahlt, damit es vom Tisch ist«.
Die Änderung im Handelsregister ist gebührenpflichtig. Zwischen 160 und 400 Mark kassiert üblicherweise das zuständige Amtsgericht. 22 bis 289 Mark kostet in der Regel die obligatorische Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Doch die rückständige Datenverarbeitung bei Behörden und beim Bundesanzeiger läßt Wochen verstreichen, bis die Rechnungen rausgehen. Diese Zeitlücke nutzen die Roßtäuscher.
Rund 40 Firmen bundesweit, schätzt der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW), zocken auf diese Weise ahnungslose Geschäftsleute ab. Rechtlich sind sie kaum zu fassen. Denn die Schreiben, die so amtlich daherkommen, entpuppen sich bei genauem Lesen als simple Angebote, die Firmen in private Unternehmensdateien aufzunehmen.
Das Geschäft ist einträglich. 3000 Briefe, erzählte der Mitarbeiter einer »Inkasso«-Firma vor Gericht, verschicke er pro Woche. Und Fleiß zahlt sich aus. Nach Schätzungen des DSW hat sich der volkswirtschaftliche Schaden in nur fünf Jahren verdoppelt - von 60 Millionen Mark 1992 auf rund 120 Millionen 1997.
Mit trügerischen Namen und Adressen versuchen einschlägige Firmen sich amtliche Autorität zu verschaffen. In Bremen etwa residiert eine »GEG Gesellschaft zur Erfassung von Gewerbedaten«, in Bonn am Bundeskanzlerplatz gab es angeblich ein »Zentrales Handelsregisterverzeichnis«, das dort jedoch niemand kannte. In Hannover arbeitete das »Zentralregister für Gewerbeeintragungen, Bundesrepublik Deutschland« in einem schlichten Reihenhaus, das »Öffentliche Register Handel und Wirtschaft« in Hamburg in einem Eigenheim. Das »Zentrale Handelsregisterverzeichnis ZHV« in Stuttgart entpuppt sich als leergeräumtes Großraumbüro in einem Gewerbeviertel.
»Die sind ein, zwei Jahre auf dem Markt, dann räumen sie das Konto und hauen ab«, sagt Kriminaloberkommissar Wolfgang Schneider vom Betrugsdezernat der Kripo Emmendingen über die Geschäftspraktiken vieler Dateiverlage: »Bis es ruchbar wird, sind sie unauffindbar. Dann firmieren sie woanders unter neuen Namen.«
Nicht alle »Verlags-GmbHs« erweisen sich als Eintagsfliegen. Ein harter Kern beschäftigt seit Jahren die Zivilgerichte. Ein Zentrum des Verlagsunwesens ist die Garstedter Heide. Allein im niedersächsischen Schwanewede agierten in den vergangenen fünf Jahren 13 Abzockunternehmen. Die meisten hatten denselben Geschäftsführer. Mehrere Firmen wurden abgemahnt oder mußten Unterlassungserklärungen unterschreiben. Einige Verlage variierten ihre Formulare. Andere zahlen, wenn sie wieder auffliegen, ein Ordnungsgeld. Die Justiz tut sich mit ihnen schwer.
»Bei genauerem Durchlesen ist der Angebotscharakter erkennbar«, urteilte das Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck und wies die Klage eines Übertölpelten ab.
Allerdings versteckt sich der »Angebotscharakter« bisweilen unter radebrechender Grammatik: »Sie werden gebeten, binnen 10 Tagen, den Gesamtbetrag in Höhe von DM 1200,60 bei Annahme, auf das oben bezeichnete Konto, unter Angabe des Kassenzeichens, zu zahlen bzw. rechtzeitig die Zahlung zu veranlassen.« Über das juristisch entscheidende »bei Annahme« stolpern nur wenige. Das Landgericht Neubrandenburg befand in einem ähnlichen Fall: Die Offerte sei im Schreiben »deutlich angegeben. Von einem Vollkaufmann muß erwartet werden, daß er derartige Umstände ... zur Kenntnis nimmt«.
Doch das fällt nicht leicht. 19 Täuschungselemente entdeckte der Freiburger Rechtsanwalt Christian Thalmaier in einem typischen Anschreiben eines dieser Dateiverlage - von einer rechnungsähnlichen Optik über das vorgebliche Kassenzeichen bis hin zu Begriffen wie »angewandte Vorschrift« sowie »Eintragungs- und Benachrichtigungskosten«.
Aber der Staatsanwalt kann wenig helfen. Daß die Formulare vorsätzlich irreführen sollen, erklärt Oberstaatsanwalt Detlev Dyballa aus Verden, sei in der Regel nicht nachweisbar.