TARIFVERTRAG - DER SPIEGEL
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TARIFVERTRAG

• aus DER SPIEGEL 6/1957
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Vom 1. April dieses Jahres an gilt für das Bauhauptgewerbe ein Tarifvertrag, der erstmalig in der Bundesrepublik eine Indexklausel nach französischem Muster vorsieht. Die Klausel berechtigt die Gewerkschaften, das Abkommen zu kündigen und neue Lohnverhandlungen einzuleiten, wenn die Lebenshaltungskosten in Westdeutschland bis zum 1. August dieses Jahres um mehr als 3,75 Prozent gestiegen sind.

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