REKRUTEN Tauglich II
Vizeadmiral a.D. Hellmuth Heye, einst Einzelkämpfer-Befehlshaber der großdeutschen Kriegsmarine, jetzt Einzelkämpfer wider rüde Sitten auf bundesdeutschen Kasernenhöfen, mußte seinen Sommerurlaub im Sanatorium »Jägerwinkel« zu Bad Wiessee Anfang vorletzter Woche vorzeitig abbrechen.
In der Zuflucht herz- und kreislaufkranker Prominenz am Tegernsee erreichten den Wehrbeauftragten des Bundestages in kurzen Abständen Notrufe aus dem Norden und Südwesten Deutschlands:
An ihrem 34. Tag unter Waffen wurden 20 Rekruten der 9. Ausbildungskompanie der 6. Panzergrenadierdivision in Boostedt bei Neumünster mit Schleimhautreizungen vorübergehend ins Krankenrevier eingeliefert. Die Panzergrenadiere waren in konzentrierten MG-Platzpatronen-, Nebelkerzen - und Tränengasbeschuß geraten, den ihre Ausbilder bei einer Alarmübung nachts im Kasernenflur eröffnet hatten.
An seinem 32. Tag in Bundeswehrdiensten verstarb in der Tübinger Universitätsklinik der 19jährige Kölner Gert Trimborn, Angehöriger der im Schwarzwaldstädtchen Nagold stationierten Ausbildungskompanie 6/9 der 1. Luftlandedivision. Bei einem 15-Kilometer-Übungsmarsch mit Laufschritt -Einlage war Fallschirmanwärter Trimborn sieben Tage zuvor zusammengebrochen und bis zu seinem Tode nicht wieder aus der Bewußtlosigkeit erwacht. Vier Rekruten eines anderen Zuges der Ausbildungskompanie 6/9 erlitten bei demselben Marsch in brütender Julihitze Schwächeanfälle.
Wie es einem dieser vier erschöpften Rekruten ergangen sein soll, erfuhr die »Frankfurter Rundschau« von einer Gruppe Bauarbeiter aus dem Schwarzwalddorf Rötenbach: »Ungerührt habe
- so sagen die Bauarbeiter - der Ausbilder sein Gewehr genommen, den Lauf dem Entkräfteten in den Rücken gestoßen und ihn im Eilmarsch einen steilen Geröllweg hinaufgescheucht.« Den Rötenbacher Hausmeister Schuon, der sich über diese Antreibermethode erboste, habe der Ausbilder einen »Dreckszivilisten« genannt.
Der aus dem lieblichen »Jägerwinkel« an die Ausbildungs-Front gereiste Wehrbeauftragte Heye ist seit langem der Meinung, daß Deutschlands wehrpflichtige Jugend bei ihren Ausbildern vor allem aus dem Unterführerkorps
nicht immer und überall gut aufgehoben ist.
Heye erklärte erst unlängst auf einer wehrpolitischen CDU-Tagung in Bremen, dem Typ des Unteroffiziers, der fehlende Intelligenz durch Lautstärke zu kompensieren pflege, begegne man auch heute noch in deutschen Kasernen.
Die Wurzel dieses Übels: Der bundesdeutsche Unteroffiziersstand leidet an chronischer Unterbesetzung; eine Auswahl der Ausbilder ausschließlich nach Qualitätsgesichtspunkten verbietet der Mangel an Bewerbern. Nach groben Schätzungen fehlen der Bundeswehr gegenwärtig bei einer Gesamtstärke von rund 400 000 Mann neben 6000 Offizieren rund 20 000 Unterführer. Heye: »Es gibt Ausbildungskompanien, die statt 17 nur drei Unteroffiziere haben.«
Der Grund für die Wachstumsschäden im Ausbilder-Stand bei sonst üppiger Bundeswehrblüte: In einer technisch hochgezüchteten modernen Truppe ist der Bedarf an Unterführern weitaus größer als beispielsweise noch in der großdeutschen Wehrmacht. Der künftigen 500 000-Mann-Streitmacht, dem gegenwärtigen Planungsziel des Bundesverteidigungsministeriums, werden rund 130 000 Unteroffiziere und Feldwebel angehören. Zur Zeit ist noch jede vierte Unterführer-Planstelle unbesetzt.
Zudem befindet sich die Bundeswehr trotz sozialer Aufwertung der Unterführerlaufbahn - ein Unteroffizier ist heute einem Assistenten der zivilen Beamtenhierarchie gleichgestellt, ein Stabsfeldwebel einem Inspektor - in
harter Konkurrenz mit der freien Wirtschaft, die Fachkenntnisse höher honoriert und mit der Fünf-Tage-Woche lockt.
Die Folgen dieser Wachstumsschäden offenbarten sich gerade in den vergangenen zwei Jahren durch eine Reihe offensichtlicher Fehlbesetzungen von Ausbilderplanstellen für Unterführer aber auch für Offiziersdienstgrade:
- Das Schöffengericht im hessischen Treysa verurteilte einen Unteroffizier zu sechs Monaten Gefängnis, weil er Rekruten getreten hatte.
- In Oldenburg tauchte ein 21jähriger Panzerschütze nach einem Sprung vom Dreimeterbrett nicht wieder aus der Hunte auf. Der Nichtschwimmer war auf Befehl seines Vorgesetzten gesprungen.
- Ein Cuxhavener Gericht verurteilte einen Fahnenjunker zu drei Monaten Gefängnis mit Bewährung. Er hatte einen Soldaten geschlagen, der sich weigerte, im Bett stramme Haltung anzunehmen.
- In Holzminden wurde ein Pionier, der einen Befehl nicht ausführen wollte, von seinem Feldwebel an einen Baum gebunden.
- In einer Kaserne in Nagold wurde der wacheschiebende Fallschirmsoldat Willi Brenner nachts von drei Leutnants und zwei Feldwebeln überwältigt, gefesselt im Kofferraum eines Autos verstaut und später auf freier Landstraße einen Abhang hinabgerollt. Entschuldigung der Ausbilder vor Gericht: Sie hatten die Wachsamkeit des Postens und die Sicherungsmaßnahmen prüfen wollen.
Ähnlich lautere Absichten verfolgten auch die Lehrmeister der Boostedter 9. Ausbildungskompanie, als sie nachts im Kasernenflur mit Platzpatronen und Tränengas operierten. Dennoch zog Divisionskommandeur Generalmajor Werner Haag in einem internen Schnellreinigungsverfahren die Konsequenzen aus diesen Lehrmethoden, ehe noch die Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungen begann.
Der Oberleutnant Klaus Kühl, 27, Chef der 9. Ausbildungskompanie, wurde unverzüglich in die Arrestzelle gesperrt, Kühls Stabsunteroffizier Friedrich Rock, 31, von seiner Ausbildertätigkeit entbunden. Begründung für die disziplinarischen Maßnahmen gegen die Initiatoren der Nebelkanonade: Der ranghöhere Kühl wußte, daß Hantieren mit Schußwaffen und Nebelkerzen in geschlossenen Räumen verboten ist; der rangtiefere Rock dagegen durfte den verbotswidrigen Schießbefehl seines Oberleutnants laut Paragraph 11 des Soldatengesetzes nicht ausführen, denn auch er kannte das Verbot**.
Kommandeur Haag: »Eine Alarmübung in dieser Form ist ein ausgemachter Blödsinn. Hier wurde genau das Gegenteil dessen gemacht, was wir unseren Ausbildern auftragen.«
Die Nagolder Fallschirmjäger indessen wurden Mitte voriger Woche unverhofft der Notwendigkeit eines internen Selbstreinigungsverfahrens enthoben. Es »besteht« - so befand der Tübinger Oberstaatsanwalt am letzten Dienstag - »vorläufig kein hinreichender Verdacht eines Verschuldens Dritter an dem Tode des Soldaten Trimborn«.
Die Pathologen der Tübinger Universität hatten herausgefunden, daß Fallschirmjäger Trimborn zwar während des 15-Kilometer-Marsches einen Hitzekollaps erlitten hatte, aber wegen eines unerkannten Leber- und Nierenleidens bereits beim Ausrücken aus der Kaserne ein todgeweihter Mann gewesen sei.
Der Tübinger Oberstaatsanwalt Dr. Frey: Es sei nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich, »daß der Hitzekollaps die Entwicklung der schon vorhandenen schweren Lebererkrankung ungünstig beeinflußt hat«. Und: Der Leberschaden wie auch die Nierenerkrankung wären »für sich allein geeignet gewesen, den Tod des Triinborn herbeizuführen«.
Bei der Musterung im Kölner Kreiswehrersatzamt I hatten die Ärzte Trimborn im Januar 1963 den Tauglichkeitsgrad II - »Für den Wehrdienst mit Ausnahme bestimmter Verwendungen tauglich« - bescheinigt. Diesen Tauglichkeitsgrad, der »volle geistige und körperliche Leistungsfähigkeit ohne Einschränkung der Marschfähigkeit« voraussetzt, besaß Gert Trimborn auch noch, als er am 1. Juli 1963 zu den Fallschirmjägern in Nagold einrückte.
** In Paragraph 11 Absatz 2 des Soldatengesetzes heißt es: Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch ein Verbrechen oder Vergehen begangen würde.«
Wehrbeauftragter Heye
Zuwenig Ausbilder
Bundeswehrrekruten beim Gepäckmarsch
Zuviel Kommiß