DEUTSCHE MARK Testfall Ade
Waldemar Schweitzer, Verleger der Zeitschrift »Deutsche Mark« (DM), machte mit seinem Chefredakteur Sigfrid Dinser und zwei DM-Anwälten Spesen im vornehmen Stuttgarter »Hotel am Schloßgarten«. Die Herren erholten sich am Mittwoch letzter Woche bei »Berner Topf« von den Strapazen einer Pressekonferenz, in der sie fünfzig Journalisten über die derzeitigen DM-Prozesse mit dem Volkswagenwerk und anderen. Großfirmen instruiert hatten.
Während sie, gegen 16 Uhr, den Kaffee nahmen, kam die Polizei: In der DM -Redaktion erschienen zwei Kriminalbeamte mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl. Die Amtspersonen inszenierten bei der »Deutsche Mark, erste Zeitschrift mit Warentests« eine Kriminalposse. Mit zwei Auszahlungsbelegen der DM-Buchhaltung - einen über 200 Mark und einen über 15,40 Mark - zogen sie wieder ab. Empfänger der Zahlungen: ein Herr Ade.
Schweitzer: »Das Groteske an unserem Fall ist seine Kleinheit.«
Eine Artikel-Serie in Schweitzers Blatt hatte die Aktion ausgelöst. Im Herbst 1963 berichtete DM in drei Nummern über verbotene Preisabsprachen einiger deutscher Bauunternehmen. In Fellbach bei Stuttgart zum Beispiel
- so die DM in ihrer Ausgabe 44 vom 1. November 1963 - hätten vier Baufirmen einem Konkurrenten mit 6000 Mark honoriert, daß er sich nicht ebenfalls an einer Ausschreibung beteiligt habe. Zwei der vier Firmenchefs sind Fellbacher FDP-Stadträte, Objekt der Ausschreibung war ein Schulhausbau der Stadt.
Gegen die beteiligten Firmen läuft inzwischen ein kartellrechtliches Verfahren des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums. Gegen die beteiligten. Stadträte führte Fellbachs Oberbürgermeister Dr. Graser gesonderte Untersuchungen.
Ergebnis: »Die Stadträte Barth und Egelhof versichern nachdrücklich, daß sie mit der ... Abmachung nichts zu tun hätten und sich von ihr distanzieren.«
Partner des 6000-Mark-Abstandshandels waren die Baufirma Walter Steigleder als Zahlender und die Baufirma Müller-Altvatter als Empfänger. Firmenherr Steigleder
- wurde nach Bekanntwerden der Transaktion »bis auf weiteres« von der Liste der Fellbacher städtischen Auftragsempfänger gestrichen und
- zeigte bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart seinen früheren Angestellten Ade an, »schriftliche Unterlagen entwendet und sie der Zeitschrift 'DM' zur Verfügung gestellt« zu haben.
Stuttgarts Oberstaatsanwalt Schüle schöpfte den »Verdacht, daß Ade für diese Handlungsweise von der DM eine Vergütung erhalten hatte«. Den Autor des Artikels, Klaus C. Smitmans, zu befragen, ob und in welcher Höhe ein Honorar gezahlt worden ist, erwies sich als unmöglich: Smitmans liegt mit Lungenentzündung im Bett.
Die Staatsanwaltschaft aber war auf Hindernisse vorbereitet: »Für den Fall, daß Vernehmungen nicht zum Ziele führen«, hatte Erster Staatsanwalt Dr. Rolf Feigenspan, 58, bereits am 24. Februar eine Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung des Amtsgerichts Stuttgarts erwirkt, um bei der DM nach Kassenbelegen fahnden zu lassen.
Am Mittwoch, dem 4. März, machte Feigenspan davon Gebrauch und setzte den Kriminaloberkommissar Herwig und einen Kollegen in Marsch. Sie sollten bei der DM die Belege für die Zahlungen aufstöbern, die Ade - inzwischen geständig - erhalten hatte.
Herwig und Begleiter trugen zunächst dem in der Redaktion Wache haltenden Chef vom Dienst Arnd Luecke erfolglos ihr Begehren vor. Dann forderten beide Seiten Verstärkung an: Luecke alarmierte die »Schloßgarten«-Runde, die Beamten ließen telephonisch »alle verfügbaren Kräfte« - es waren vier - nachkommen.
Am Tatort eingetroffen, verwehrte Schweitzer den Beamten die Visitation von Redaktionsschreibtischen. Begründung: Die Möbel gehörten schließlich nicht den Redakteuren, sondern ihm. Die DM-Leute weigerten sich auch, den Beamten den Weg zur Buchhaltung zu zeigen. Oberkommissar Herwig fand ihn allein.
Schweitzers Redakteure setzten den Beamten nach und ließen das gesamte Buchhaltungspersonal 'raustreten, noch bevor Herwigs Helfer ihre Aktion beginnen konnten. Durch diesen Exodus aus dem Konzept gebracht, beschlagnahmte der Oberkommissar »auf eigene Verantwortung« gegen Schweitzers Protest zunächst einmal den Schlüssel zur Buchhaltung und schickte nach dem Ersten Staatsanwalt Feigenspan.
Derweil versorgten DM-Redakteure über Fernschreiber Zeitungen, Rundfunkstationen und Nachrichtenagenturen mit einem runden Dutzend dramatischer Lageberichte.
Erst nachdem Erster Staatsanwalt Feigenspan im Kripo-Wagen mit DM -Rechtsanwalt Dr. Bofinger und später in einem Buchhaltungsgelaß auch mit Schweitzer und Dinser gestritten hatte, begann die Durchsuchung. Schweitzer: »Unter Protest. Wir haben unser Einverständnis nicht gegeben.«
Auch Feigenspans Vorgesetzte waren nicht einverstanden. Denn: Nach dem
baden-württembergischen »Organisationsstatut der Staatsanwaltschaften« hätte der Erste Staatsanwalt vor der Aktion nicht nur seinen Behördenchef, Oberstaatsanwalt Schüle, und den Generalstaatsanwalt Schabel, sondern auch den Justizminister informieren müssen.
Minister Wolfgang Haußmann (FDP) rügte: »In einer solchen Sache, wo es gegen ein Presseorgan geht, hätte der Staatsanwalt berichten müssen. Die Unterlassung dieses Berichts an die zuständigen Vorgesetzten ist ein bedauerliches Versäumnis.«
Haußmann - dessen weithin als liberal gefeiertes Landespressegesetz für Baden-Württemberg zur Stunde der Feigenspan-Aktion gerade erst 33 Tage alt war - tröstete sich jedoch damit, daß es »nicht um eine Durchsuchung zum Zweck der Ermittlung eines Informanten der DM ging«. Auch Oberstaatsanwalt Schüle zeigte sich erleichtert: »Die Bestimmungen des Pressegesetzes stehen den getroffenen Maßnahmen nicht entgegen.«
Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Mittel - der Frage, ob eine staatliche Maßnahme im rechten Verhältnis zu dem mit ihr erstrebten Zweck steht - bleibt die Heimsuchung nach Ansicht der baden-württembergischen Juristen dennoch fragwürdig. Ministerialrat Roth vom Stuttgarter Justizministerium: »Dieser Grundsatz spielt doch im heutigen Rechtsleben eine immer größere Rolle, vor allem auch bei der bevorstehenden Strafprozeßnovelle.«
In einer Dienstbesprechung machte Minister Haußmann seinem Unmut Luft. Roth: »Es sind harte, sehr harte Worte gefallen.« Und vor Journalisten bekannte Haußmann: »So wie ich die Dinge jetzt überblicke, hätte ich (bei rechtzeitiger Unterrichtung) der Staatsanwaltschaft nahegelegt, doch noch einmal erneut zu prüfen, ob nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis eine Durchsuchung in der DM unvermeidlich ist.«
Kriminalbeamte in der DM-Buchhaltung: Rügen für den Staatsanwalt