Thüringen: Ausländische Opfer rechter Gewalt bekommen Bleiberecht - DER SPIEGEL
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Ausländische Opfer rechter Gewalt bekommen Bleiberecht in Thüringen

Auch wenn sie ohne Aufenthaltsrecht sind.
Foto: dpa/Uwe Anspach
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Dieser Beitrag wurde am 17.05.2018 auf bento.de veröffentlicht.

Ausländische Opfer rechter oder rassistischer Gewalt erhalten in Thüringen ab Juni ein Bleiberecht. Das hat der Migrationsminister Dieter Lauinger (B90/Grüne) am Mittwoch mitgeteilt.

In Thüringen seien Menschen mit Migrationshintergrund oft Opfer von einer besorgniserregend hohen Zahl an Gewaltstraftaten, begründete Lauinger den Beschluss (MDR.de ).

Ausländer, die Opfer von Gewaltstraftaten wurden, dürfen in Thüringen bleiben, auch wenn sie kein Aufenthaltsrecht haben. 

Zu den Straftaten gehören:

  • Landfriedensbruch 
  • Sexualstraftaten 
  • Körperverletzung
  • versuchte Tötung

Außerdem muss es Anhaltspunkte geben, "dass das Opfer aufgrund seiner Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe oder Religionszugehörigkeit angegriffen wurde", erklärte der Minister. Die Duldung betrage zunächst sechs Monate. Die Regelung gelte nicht, wenn die Tat provoziert oder vorgetäuscht wurde.

Die Tatsache, dass die Menschen bleiben dürfen, habe auch Auswirkungen auf die Strafverfolgung der Täter. 

Die Aufklärung und Verfolgung von allen Formen rechtsextremistischer oder rassistischer Gewaltstraftaten darf nicht durch eine eventuelle Abschiebung eines Zeugen behindert werden

Dieter Lauinger, B90/Grüne

Thüringen hatte sich zusammen mit Berlin im März im Bundesrat für ein bundesweites Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewalt eingesetzt. Der Beschluss sei ein wichtiges Zeichen für die Menschen, "die bei uns Sicherheit suchen", sagt die Thüringer Integrationsbeauftragte Mirjam Kruppa.

Die AfD in Thüringen warf der Landesregierung hingegen vor, mit dem Erlass das Aufenthaltsgesetz des Bundes vorsätzlich zu sabotieren. Das Gesetz sehe ein befristetes Bleiberecht für ausländische Opfer von Straftaten vor, wenn Staatsanwälte oder Richter es zur Aufklärung einer Straftat für erforderlich halten. 

Es gebe also gerade gar keinen "dringenden humanitären Grund für ein Bleiberecht, bloß weil jemand tatsächlich oder vermeintlich Opfer einer Straftat geworden ist", so Stefan Möller (AfD).

Mit Material von dpa