TODESSTRAFE
Vielen Dank für Ihren Aufsatz über die Todesstrafe. Sie haben mich überzeugt, daß ihre Wiedereinführung ein Rückfall in die Barbarei wäre. Noch nirgends konnte ich bisher so konkrete Angaben über Justizirrtümer, Unmöglichkeit der Abschreckung, Brutalisierung der Henker und Vollstreckungszeugen und Absinken der Hochkriminalität nach Abschaffung der Todesstrafe hören oder lesen.
Uetersen (Holst.) GISELA LOCKER
Hoffentlich trägt Ihr ausgezeichneter Artikel mit dazu bei, in bezug auf die Todesstrafe endlich das zu erreichen, was diese selbst nie vermocht hat: abzuschrecken.
Völklingen (Saarl.) JÜRGEN NAUHEIMER
Ihre Abhandlung über die Todesstrafe habe ich mit großem Interesse gelesen, zumal sie mir gut brauchbares Material liefert für die Behandlung dieses Themas im Religionsunterricht der Berufsschule.
Kaiserslautern MANFRED HENRICH
Berufsschulvikar
Die Bundesrepublik dürfte das einzige Land der Welt sein, in dem die Wiedereinführung der Todesstrafe gefordert wird.
Fürstenau (Nieders.) MANFRED SANDHAUS
In England bemüht sich Lord Gardiner, die Todesstrafe abzuschaffen, in Deutschland dagegen bemühen sich kleine Leute, sie wieder »anzuschaffen«.
Gifhorn PETER STRUBE
Für den ausgezeichneten Artikel über die Todesstrafe gebührt dem Verfasser Dank. Viele Argumente und Gegenargumente - meist mit sehr subjektivem Anstrich -, ob die Todesstrafe wieder eingeführt werden soll oder nicht, wurden im Laufe der Jahre schon vorgebracht. Wer aber die ebenso interessante Abhandlung von Herrn Augstein über die Verhaltensweise unserer Gerichte in der SPIEGEL-Affäre aufmerksam gelesen hat, dem dürfte ein klares Nein zur Wiedereinführung der Todesstrafe nicht mehr schwerfallen.
Nürnberg ARTUR FORSTER
Es ist doch wirklich unkluge Provokation, in einer SPIEGEL-Ausgabe die Problematik und Möglichkeiten der Todesstrafe beilscharf zu analysieren und zugleich das Ausdiskutieren der SPIEGEL-Affäre zu fordern - »ohne Rücksicht auf das persönliche Schicksal der Angeschuldigten«. So haben Sie leichtfertig auch den letzten Bundesrechtler darauf gestoßen, daß die prozessuale Klärung Ihrer 62er Affäre bis zur Wiedereinführung der Todesstrafe hinausgezögert werden muß.
Bad Orb (Hessen) ROBERT J. HENDRICKS
Man kann sich manchmal des Eindrucks nicht erwehren, daß es wahltaktische Gründe waren, die bekannte Politiker veranlaßten, die Diskussion über die Todesstrafe von neuem zu entfachen. Und das ist überaus verwerflich.
Heide (Holstein) KLAUS SPOHD
Eigentlich war ich nach den vielen scheußlichen Morden in den letzten Jahren ursprünglich für die Todesstrafe, bis dann aus Cadenabbia sich aus opportunistischen Gründen ein Befürworter gemeldet hat, der glaubt, damit einen Wahlspeck für die kommende Bundestagswahl gefunden zu haben, nachdem ihm keine Wahlgeschenke mehr möglich sind.
Stuttgart A. H. KURZ
Wenn es Gottes Wille ist, daß die Todesstrafe bei uns wiedereingeführt wird, dann werden es trotz aller gegenteiliger Bibelsprüche die Herren Adenauer, Jaeger, Kühn, Rasner und Barzel schon schaffen. Sie sind zwar großenteils Kriegsteilnehmer, aber in bezug auf die Einwirkung des Dritten Reiches auf ihre Mentalität völlig integer.
Bad Godesberg DR. A. WINDECKER
Gesandter a. D.
Dr. Adenauer ist mit seiner Befürwortung der Wiedereinführung der Todesstrafe wohl nicht weniger deftig ins Fettnäpfchen getreten wie weiland Professor Erhard mit seiner Zustimmung zur skurrilen Erhöhung der Telephongebühren.
Spich (Rhld.) K. GRÜMMER
Nicht ohne Anteilnahme haben wir die dramatische Debatte über die Todesstrafe in der Bundesrepublik Deutschland verfolgt. Es ist zumindest selten, daß ein Katholik wie Ex-Bundeskanzler Adenauer als Verfechter einer solchen Kampagne auftritt, obwohl er genau weiß, daß die Zehn Gebote ihm das ausdrücklich verbieten. Steht nicht geschrieben: »Du sollst nicht töten«? Mit welchem Recht will Herr Konrad
Adenauer eine Ausnahme von der Regel machen?
Paris JEUX OLYMPIQUES DE LA CULTURE
Bringt es der Christenheit viel Stimmen ein, warum denn mit dem Fallbeil pingelig sein?
Meschede (Westf.) GEORG D. HEIDINGSFELDER
Vielleicht sollte man diejenigen, die am lautesten nach dem Henker rufen, an die Zehn Gebote Gottes erinnern. Eins davon lautet kategorisch: »Du sollst nicht töten!«
Duisburg KARL BODE
Inwieweit theologisch fundierte Beiträge geeignet sind, die scharfgerichtete Diskussion nennenswert zu bereichern, wird deutlich, wenn die christliche Fallbeil-Lobby erst in der Henkertätigkeit Gottes Walten zu erblicken vermag.
Hamburg RUDOLF HOLTZ
Der SPIEGEL in seiner erbarmungswürdigen Gottferne erkennt ja nicht die tiefe Katholizität der Kühn, Adenauer, Jaeger, Schäffer und anderer mutiger Verteidiger unseres Heiligen Glaubens: Was wäre unsere Mater Ecclesia ohne den berühmtesten aller Justizmorde auf Golgatha? Was ohne Todesstrafe der römischen Besatzer? Ja, meine atheistischen Herren vom SPIEGEL - wo bliebe denn unsere Erlösung? Wo kriegten wir die vielen Heiligen her?
Sassenberg (Westf.) STEPHAN KLEY
Diejenigen, die der Ansicht sind, daß die Todesstrafe die Zahl der Morde verringern könnte, werden sich für zwei Stellen in dem Buch von Hans Jenny »Afrika ist nicht nur schwarz« interessieren, in dessen Kapitel zehn er von der hohen Kriminalität in Johannesburg berichtet.
Auf Seite 124 der Taschenbuch-Ausgabe (Econ-Verlag) heißt es: »Inzwischen erließ die Regierung ein Gesetz, wonach Raub und Überfall ... in schweren Fällen mit dem Tode bestraft werden. Aber entscheidende Erfolge sind bis heute noch nicht zu verzeichnen.« Auf Seite 128 wird ein Schweizer Geistlicher H. Ph. Jounod zitiert, der seine Ablehnung der Todesstrafe mit südafrikanischen Statistiken belegt. Er führt an, daß von 1947 bis 1954 von den zum Tode Verurteilten 50,4 Prozent hingerichtet worden sind und von 1947 bis 1958 sogar 63,1 Prozent. Trotzdem habe sich die Zahl der Verbrechen von 140 000 im Jahre 1949 auf 216 000 im Jahre 1958 erhöht und die Zahl der Jugendlichen, die mit Gefängnis bestraft wurden, von 10 000 auf 24 000.
München DR. HANS LAMM
Ich bin Gegner der Todesstrafe, schon weil ich nicht verstehen kann, wieso der Tod überhaupt eine Strafe sein könnte. Zum Begriff Strafe gehört doch die Möglichkeit einer Besserung.
Linz (Österr.) FRANZ KINZL
Einzige und nur praktische Rechtfertigung wäre eine Art von »Notstand«, nämlich das Fehlen anderweitiger praktisch ausreichender Sicherungsmaßnahmen. Aber auch eine Berufung auf diesen Notstand greift nicht durch. Notstände sind dazu da, überwunden zu werden, sie sind keine Fundamente für eine grundsätzliche Regelung.
Der Gesetzgeber, der glaubt - sei es zum Zweck der Strafe oder der Vergeltung oder der Sieberung - ohne die Tötung nicht auskommen zu können, verhütet wohl radikal eine weitere Tat durch diesen Täter und schreckt - vielleicht - den einen oder anderen Menschen ab, zum Täter zu werden. Er übt jedoch keine echte
Vergeltung und verhängt keine echte Strafe, weil der Betroffene den Vollzug des Aktes rückschauend nicht erleben kann. Sein letztes Erleben ist im Regelfalle Angst, Grauen und Verzweiflung. Was dann kommt, weiß er nicht,
Ich stand nach dem Ersten Weltkrieg - vor 45 Jahren - an der Wand vor den Gewehren der damaligen Revolutionäre. Nach ihrer Rechtsauffassung war ich zweifellos schuldig. Im letzten Augenblick wurde ich gerettet. Seitdem kann ich mich mit dem Verurteilten auf der Richtstätte identifizieren, und seit jener Stunde lehne ich die »Todesstrafe« ab.
München DR. MED. HANS LUXENBURGER
Professor für Psychiatrie
In der Selbstbeobachtung kann ich feststellen, daß ich bei der Vorstellung, mein eigenes Kind sei das Opfer eines Mordes geworden, vielleicht doch den Wunsch haben könnte, an dem Täter möge die Todesstrafe vollzogen werden. Ich ertappe mich bei dem gleichen blutrünstigen Verlangen, wenn ich meine Vorstellung dahin gehend ändere, daß mein Kind nicht ermordet, sondern von einem betrunkenen Autofahrer getötet wurde, ja vielleicht sogar nur von einem leichtfertig oder fahrlässig handelnden. Letzteren aber zum Tode zu verurteilen, werden selbst die extremen Bejaher der Todesstrafe nicht wollen.
Ich finde, dieses grausige Gedankenexperiment zeigt mit der Kraft des Wunsches nach der Todesstrafe zugleich die Notwendigkeit ihrer Ablehnung.
Hillegossen (Nrdrh.-Westf.) H. JANKOWSKY
Sie meinen, die Todesstrafe mache eine noch größere Brutalität der Verbrechen. Gibt es aber noch grausamere Verbrechen als bei uns in diesen Tagen? Die Länder mit Todesstrafe haben deshalb hohe Kriminalität, weil die Todesstrafe dort nur theoretisch besteht (USA). Wo aber durchgegriffen wird (Ostblock), da gibt es »keine verwendbaren Ergebnisse«. Danke, meine Herren, danke! Sie sind gegen alles Konstruktive.
Heidelberg H. ANWARTER
Ihr Magazin verdient schon deswegen nicht den Namen SPIEGEL, weil es alles andere in der Frage der Todesstrafe widerspiegelt, nur nicht die weitaus überwiegende Meinung aller billig und gerecht Denkenden in unserem Volke. Wohin Ihre »Fahrtrichtung« (wie auch die des überwiegenden Teiles unserer öffentliche Meinung simulierenden Presse) geht, zeigt schon Ihr Titelbild: Der Henkerstrick, obwohl es in Deutschland - von den Zeiten der Hitler-Diktatur abgesehen, die sowieso, für eine vernünftige Diskussion dieses Themas nicht verwendet werden können - meines Wissens niemals eine Hinrichtung durch Erhängen gegeben hat.
Und Ihre in der Titelgeschichte gebrachten Bilder solcher Hinrichtungsszenen sind ein weiterer Beweis für Ihre Einseitigkeit, mit der Sie offensichtlich dem »kleinen Max« das Gruseln lehren wollen. Wo bleiben die Bilder der Mordopfer, die mit angstverzerrten Gesichtern in ihrem Blute liegen (wie ich sie als Staatsanwalt dutzendfach erlebt
habe), wo die Bilder der verstörten Familienangehörigen, denen Mann und Vater und Ernährer mitten aus einem blühenden Leben geraubt wurde?
Gräfelfing (Bayern) DR. O. GRAEHL
Beim Lesen Ihres Artikels kamen mir unwillkürlich die Tränen; was müssen die bedauernswerten Mörder und Kinderschänder für Höllenqualen kurz vor ihrer Hinrichtung erdulden, dagegen sind ja die Schmerzen der ermordeten Kinder überhaupt nicht der Rede wert.
Höhr (Rhld.-Pfalz) MAX VOGEL
Wären es nicht 182 einfache Taxifahrer, sondern 182 Bundestagsabgeordnete gewesen, brauchte über die Wiedereinführung der Todesstrafe nicht mehr diskutiert zu werden.
Neuenhaus (Nieders.) EDUARD-SURGES
Die Befürworter der Todesstrafe, beziehungsweise ein großer Teil von ihnen, übersehen meines Erachtens:
- Von einem Schwurgericht beziehungsweise einer Strafkammer festgestellte Tatsachen sind unanfechtbar, das heißt, sie bieten keinen Revisionsgrund für den Bundesgerichtshof. Lediglich bei Formfehlern wird in der Regel der Revision stattgegeben.
- Für Straftaten, die mit »lebenslang« (oder im Falle eines Sieges der Befürworter der Todesstrafe mit dem Tode) bestraft werden, gibt es keine zweite Tatsachen-Instanz.
Zürich EBERHARD PETERSEN
In einer Angelegenheit, die die Gemüter derart bewegt, sollte man nicht versäumen, auch die letzte Erkenntnisquelle auszuschöpfen. Eine solche wäre aber zweifellos, trotz aller Mängel, die
Befragung der Personen, die es angeht, nämlich alle zur Zeit zu lebenslänglichem Zuchthaus Verurteilten. Ich weiß nicht, ob es auffällt, daß diese in der bisherigen Diskussion stets nur als Objekt behandelt werden. Eine Meinungsumfrage unter ihnen, ob sie ihr Verbrechen nicht begangen hätten, wenn sie mit der Todesstrafe hätten rechnen müssen, wird bei der Einsamkeit der Zelle sicher nicht oberflächlich ausfallen. Sie ist bisher wohl lediglich nicht veranstaltet worden, weil sie vom Staat veranlaßt werden müßte.
Frankfurt DR. JUR. WINFRIED HAUG
Schließlich ist ja mit der Wiedereinführung der Todesstrafe nicht beabsichtigt, das Problem des Geburtenüberschusses zu lösen, sondern nur die Stimmenmehrheit zu bekommen. Da viele Köpfe das Köpfen wieder legalisieren wollen, könnte man gleich rationalisieren und auch das Grundgesetz köpfen. Es sind ja doch nur die Linksintellektuellen, welche die Bedeutung des Kopfes krankhaft hochspielen. Marschiert wird schließlich nur mit den Beinen. Während einige demonstrieren: 'Die Mauer muß weg!', sind andere bereit, mit dem Slogan 'Die Rübe muß weg!' auf die Barrikaden zu fahren. Gab es je eine finanziell bequemer zu erfüllende Wahlversprechung?
Frankfurt RUDOLF ROLFS
Stimmen der jungen Generation
Der Witwentröster
Luxenburger
Todesstrafe-Titel