Todesstrafe für deutsche Schülerin? - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen
Zur Ausgabe
Artikel 56 / 121

SINGAPUR Todesstrafe für deutsche Schülerin?

• aus DER SPIEGEL 12/2002
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Einer 22-jährigen Deutschen droht die Todesstrafe. Am vergangenen Mittwoch war Julia-Susanne Bohl, die erst kürzlich in der DaimlerChrysler-Zentrale Südostasien den praktischen Teil ihrer Lehre als Groß- und Einzelhandelskauffrau abgeschlossen hatte, in Singapur verhaftet worden. Die junge Frau war zuvor mit ihrem malaiischen Freund in der Restaurant- und Kneipenstraße Mount Elizabeth in die Fänge der Drogenfahnder geraten. Bei einer anschließenden Durchsuchung in einem Apartmenthaus stellte die Polizei 687 Gramm Cannabis, 60 Ecstasy-Tabletten, 30 Gramm Ketamin und 34 Gramm Methamphetaminkristalle sicher. Zwar gab es in Singapur bisher kaum Drogenmissbrauch, doch der Stadtstaat liegt in unmittelbarer Nähe bedeutender Drogenanbaugebiete.

Nach der Festnahme von Bohl wurden weitere sechs Frauen und drei Männer inhaftiert. In der regierungstreuen Lokalzeitung »The Straits Times« heißt es, die Deutsche habe gemeinsam mit ihrem 21-jährigen Freund ein »Drogensyndikat geleitet«. Seit Wochen habe das Pärchen deswegen unter Beobachtung gestanden. Auf der Wache sei Bohl tränenüberströmt zusammengebrochen. Sollte der Vorwurf der Behörden bewiesen werden, steht es schlecht um die Deutsche: Nach den gesetzlichen Bestimmungen Singapurs steht auf Drogenhandel die Todesstrafe. Zwischen 1991 und 2000 wurden mehr als 240 Drogentäter gehängt.

Noch bezweifeln deutsche Stellen die Darstellung der Behörden. Schulleiter Günter Boos, zu dessen Unterrichtsplänen die obligatorische Aufklärung über die strenge Drogenpolitik des Landes gehört, beschreibt die Absolventin des berufsbildenden Zweigs der deutschen Schule als »intelligente, fleißige und pünktliche Schülerin«. Vor drei Wochen erst hatte der Geschäftsträger der deutschen Botschaft Julia-Susanne Bohl das Abschlusszeugnis überreicht. »Endlich geschafft«, zitiert die Hauspostille der Schule die Abgängerin.

Zur Ausgabe
Artikel 56 / 121