Bildung Totaler Krieg
Die roten Roben von Karlsruhe sollen Bayerns Kultusminister Hans Maier zwingen, zu tun, was er für rechtswidrig hält und was seine Minister-Kollegen der anderen zehn bundesdeutschen Länder allesamt für Rechtens halten: die Studienplätze nach demselben System wie bisher unter den Abiturienten zu verteilen.
Gegen den Protest Maiers wurden sich alle nichtbayrischen Kultus- und Wissenschaftsminister am Freitag vergangener Woche in Berlin darüber einig, daß nur eine Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts gegen den Freistaat Bayern den Zusammenbruch des Numerus-clausus-Verfahrens verhindern kann.
Am Freitag dieser Woche entscheiden die Regierungschefs der Bundesländer über Klage und Antrag auf Einstweilige Anordnung gegen Bayern. Offen ist nur die formale Frage, wer in Karlsruhe offiziell auftritt. Nordrhein-Westfalen ist auf jeden Fall dabei, weil dort die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) ihren Sitz hat und der Düsseldorfer Wissenschaftsminister Johannes Rau die Dienst- und Rechtsaufsicht über die Dortmunder Numerus-Zentrale führt.
Der Konflikt ist ohne Beispiel in der Geschichte der Bundesrepublik. Noch nie hat das höchste deutsche Gericht in einem Streit zwischen den Bundesländern entscheiden müssen. Zudem hat es die delikate Aufgabe, die Folgen zu verhindern, die sich aus dem Fehlurteil eines Landesverfassungsgerichts ergeben.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof verlangte nach Ansicht des ZVS-Chefs Henning Berlin »etwas rechtlich und tatsächlich objektiv Unmögliches«, als er am 1. August für Bayern die Bonus-Malus-Klausel aufhob.
Sie ist der umstrittenste Teil des Staatsvertrages, den die elf Länder 1972 abschlossen und der die Verteilung der Studienplätze in Fächern mit Zulassungsbeschränkungen regelt. Abgesehen von Sonderquoten für Ausländer und Härtefälle werden 60 Prozent nach Abiturnoten ("Leistung") und 40 Prozent nach Wartezeit vergeben.
Die Bestimmungen über Bonus und Malus sollen dazu dienen, unterschiedliche Zensuren-Praktiken zwischen den Ländern auszugleichen, solange die laut Staatsvertrag notwendigen »einheitlichen Maßstäbe« für die Reifeprüfung noch nicht entwickelt sind.
Für jedes Semester ermittelt die ZVS seit 1973 den Durchschnittswert aller Noten. Einen Bonus erhalten die Abiturienten der Länder, in denen die Zensuren schlechter sind als im Bundes-Schnitt, einen Malus die Studienbewerber aus den Ländern, in denen es bessere Noten gibt als anderswo.
Einziges Malus-Land ist Bayern, das geradezu als Einser-Fabrik gilt (siehe Graphik). Und obwohl Bayerns Abiturienten in jedem Semester einen Malus erhielten (bislang viermal 0,3, einmal 0,2), sind die Chancen der Bayern auf einen Studienplatz noch immer besser als diejenigen der Nichtbayern.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hielt es für einen Verstoß gegen die weißblaue Verfassung, daß die Abiturnote als Leistungskriterium durch einen Durchschnittswert verändert werde, »den der einzelne Bewerber nicht beeinflussen kann«. Die neun Richter (darunter drei Präsidenten) ordneten an, daß Bonus und Malus »von dem Freistaat Bayern beginnend mit der Zulassung zum Sommersemester 1976 nicht mehr angewendet werden«.
Der Münchner Gerichtshof ignorierte, daß in einer solchen Frist die ZVS das Verfahren gar nicht umstellen kann. Lediglich der ersatzlose Wegfall der Malus-Klausel wäre technisch möglich, aber dazu ist kein einziges Bundesland bereit. Die Bayern würden dann in manchen Fächern doppelt so viele Plätze bekommen wie ihrem Bewerber-Anteil entspricht.
Seit dem· bayrischen Urteil gibt es keine Rechtseinheit in Sachen Numerus clausus mehr: Bonus und Malus sind in Bayern nichtig, in allen anderen Ländern sind sie weiterhin Gesetz. Deshalb wird die ZVS -- wie ihr höchstes Gremium, der Verwaltungsausschuß, entschied -- weiterhin mit der Notenkorrektur arbeiten.
Welche Folgen dies haben wird, erklärte Maiers Kultusministerium im ZVS-Verwaltungsausschuß ganz offiziell: Bayern werde für die Berechnung der Noten-Durchschnitte keine Daten mehr nach Dortmund liefern. Und entscheide die ZVS weiterhin über Zulassungen mit Hilfe von Bonus und Malus, so werde Bayern »geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Einschreibung derartiger Bewerber zu verhindern« (ZVS-Protokoll). Die frei bleibenden Plätze, so gaben die Bayern zu verstehen, würden mit Landeskindern aufgefüllt.
Das wäre der totale Abiturienten-Krieg zwischen Bayern und dem übrigen Deutschland. Karlsruhe soll ihn mit der Einstweiligen Anordnung verhindern, daß Bayerns Kultusminister Maier weiterhin die Daten liefern und auch den Malus hinnehmen muß.
Die Chancen stehen gut. Denn vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof, im April 1974, hat auch das Bundesverfassungsgericht in Sachen Malus entschieden, nur umgekehrt wie die Münchner Richter:
Zwar sei die Bonus-Malus-Regelung ein »grobes Mittel eines pauschalen Notenausgleichs«, aber sie sei als Übergangslösung akzeptabel.
Für »noch weniger tragbar« erklärten die Karlsruher Richter, was der Bayerische Verfassungsgerichtshof für eine akzeptable Alternative hält: auf Bonus und Malus zu verzichten.
»Eine Untätigkeit der Gesetzgebungsorgane«, also ein Verfahren ohne Notenkorrektur, hätte nach Ansicht der Bundesverfassungsrichter »zu einer empfindlichen Benachteiligung der strenger beurteilten Studienbewerber und damit erst recht zu einem ungerechten Auswahlverfahren« geführt.