LOTTERIE / STEUER Toter Käfer
Sechs Wochen lang suggerierte die sanfte Stimme der Hamburger Rundfunksprecherin Monika Jetter den Fernsehzuschauern jeden Abend nach der »Tagesschau« Lotterieglück: »Ich gewinne, ich gewinne nicht, ich gewinne
Jeder fünfte Bundesbürger konnte der TV-Stimme nicht widerstehen und zahlte fünf Mark für einen als Gewinn lockenden »Platz an der Sonne«. Doch bevor auch nur einer der Gewinne an die über zwölf Millionen Mitspieler der Fernsehlotterie ausgelost ist, hat ein Hauptgewinner schon im voraus kassiert: das Finanzamt.
Mit 16 2/3 Prozent ist der Fiskus an den Einnahmen rund 60 Millionen Mark -- beteiligt. Er kassierte schon in den Jahren 1956 bis 1968 rund 40 Millionen Mark.
Der Hamburger Wirtschaftsprüfer Hans Früchtnicht, ehrenamtlicher Funktionär im Bund der Steuerzahler, nennt diese Tributpflicht einen »Skandal«. Denn: Die Lotteriesteuern verringern den sozialen »Zweckertrag« (Fachjargon> der Fernsehlotterie für Kinder wie Rentner und die Wiedereingliederung (Rehabilitation) von Verunglückten ins Arbeitsleben.
Besonders erbost den Hamburger Steuer-Mann, daß die Finanzminister der Bundesländer einer Diskussion über die Lotteriesteuer ausweichen: »Die markieren den toten Käfer.« Nicht alle. Hamburgs Bürgermeister Professor Herbert Weichmann, früher Finanzsenator der Hansestadt, zahlte mehrfach -- zuletzt im Jahre 1964 -- bereits abgeführte Steuerantelle wieder zurück -- und wurde dafür »von anderen Ländern fast gesteinigt«, so der Lotterieexperte der Hamburger Finanzbehörde, Dr. Manfred Hohage.
Im Jahre 1966 wurde Weichmanns Mildtätigkeit von den Länderministern völlig unterbunden: Sie beschlossen, auf Lotteriesteuern grundsätzlich nicht mehr »im Billigkeitsweg« zu verzichten.
Weichmanns Kollegen fürchteten, das Hamburger Beispiel könnte bei anderen Lotterieveranstaltern Schule machen. Paragraph 131 der heute noch geltenden Reichsabgabenordnung sieht nämlich prinzipiell dann einen Steuererlaß für »alle Gesamtschuldner« vor, wenn die Einziehung der Steuer »aus sachlichen Gründen unbillig« ist (so in einem Kommentar).
Sachliche Gründe für eine Steuerbefreiung können aber nicht nur die TV-Manager für ihren »Platz an der Sonne« geltend machen, sondern auch die Veranstalter aller anderen Lotterien. Ohne gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken zu dienen, »die allgemeiner Billigung sicher sind« (Lotterieverordnung von 1937), wird nämlich kein Los-Spiel genehmigt.
Die Länder-Steuer schmälert daher bei allen Lotterien den gemeinnützigen Zweck, so
* bei Fußball-Toto und Zahlenlotto, deren Überschüsse von den Länderparlamenten (in West-Berlin und im Saarland von den Lottogesellschaften selbst) für soziale und kulturelle Aufgaben verwendet werden, und
* bei der Olympia-Lotterie« deren Groschenerträge aus den »Olympia-Zahlen« zum Bau der Münchner Arenen verwendet werden. Der Schatzmeister des Olympia-Organisationskomitees, Bayerns Ex-Finanzminister Dr. Rudolf Eberhard, hatte 1967 seine ehemaligen Länderkollegen vergeblich um Steuererlaß für die Zehnerl-Lotterie gebeten.
Eine Absage des Fiskus erhielt das Organisationskomitee jetzt noch einmal -- für eine geplante zweite Olympia-Lotterie, die von 1970 bis 1972 jeweils im Frühjahr stattfinden und die Spiele in München mitfinanzieren soll. Daraus fließen wiederum 16 2/3 Prozent in die Länderkassen.
Steuerexperte Früchtnicht führt das Dilemma auf ein veraltetes Gesetz zurück, das 1922 erlassene Rennwett- und Lotteriegesetz, dessen Bestimmungen nicht auf gemeinnützige Lotterien zugeschnitten waren: »Unter Berücksichtigung der veränderten Verhältnisse« sollte die Steuer heute entfallen.
Der Kieler Oberbürgermeister Günther Bantzer, Vorsitzender der als Holdinggesellschaft der Fernsehlotterien gegründeten Stiftung »Deutsches Hilfswerk«, denkt genauso. Bantzer will noch vor der Gewinnausspielung am 14. Dezember Steuerfreiheit für den »Platz an der Sonne« beantragen.