MAUNZ Traumhafte Schau
Der 704. Rektor der Ludwig-Maximilians-Universität zu München, Seine Magnifizenz Professor Dr. phil. nat. Julius Speer, beging ein akademisches Sakrileg: Öffentlich äußerte sich der Rektor zu den Hintergründen einer Professorenberufung.
Der Münchner »Abendzeitung« lieferte Magnifizenz die rot unterstrichene Schlagzeile: »Minister täuschte das Parlament!«
Gemeint war Bayerns CSU-Minister für Unterricht und Kultus, Professor Dr. jur. Theodor Maunz, 62. Zwischen Magnifizenz und Minister hatte es Streit darüber gegeben, wer auf dem leerstehenden Lehrstuhl für Pädagogik an Münchens Universität Platz nehmen
soll: der Protestant Flitner aus Tübingen oder der Katholik Schwarz aus Wien.
Rektor und Fakultät waren für Flitner, der Minister war für Schwarz. Und der Katholik Maunz holte den Katholiken Schwarz.
Der Streit zwischen den Kultur -Herolden trug dem Rektor CSU-Tadel, dem Minister aber endgültig das Renommee ein, Kandidaten für Lehrstühle weniger nach fachlichen als nach konfessionellen Gesichtspunkten auszuwählen.
Im Landtag hatte der Minister die Berufung von Schwarz damit begründet, daß »nach Aussage von Rektor und Senat« der Professor aus Wien »bestens alle Voraussetzungen« erfülle; »alle um ihn herum« seien der
Meinung, Schwarz sei der »Allerbeste« und habe deshalb berufen werden müssen.
Tatsächlich aber wünschte die Mehrheit der Fakultät nicht den Katholiken, sondern den Protestanten. Sie hatte Flitner auf den ersten und Schwarz auf den letzten Platz der Vorschlagsliste gesetzt. Da der Minister jedoch an diese Rangordnung rechtlich nicht gebunden ist, bestürmten ihn Rektor und Dekan mehrmals mit dem »nachdrücklichen Wunsch«, entsprechend dem Antrag der Universität »unter allen Umständen« Flitner zu holen.
Als die FDP-Abgeordnete Hildegard Hamm-Brücher im Haushaltsausschuß des Landtags von den Wünschen der Universität berichtete und Maunz die liberale Kulturkämpferin daraufhin in einer wortreichen Erklärung »unrichtiger Aussagen« zieh, würgte Bayerns christsoziale Staatspartei gegen die Stimmen von SPD und FDP jede Wahrheitssuche ab.
Die liberale Kulturkämpferin brauchte den Vorwurf des Ministers nicht auf sich sitzen zu lassen. Ihr eilte der Rektor der Münchner Universität zu Hilfe. Speer: Viermal habe er Professor Maunz »darauf hingewiesen,
daß die Fakultät Professor Flitners Berufung wünscht ... Als ich davon erfuhr, daß Herr Schwarz vorgeschlagen werden sollte, habe ich bei den mündlichen Besprechungen mit dem Minister dringend gebeten, diesen Herrn nicht zu berufen«.
Nach dieser Offenbarung wurde der untadelige Hochschullehrer Zielscheibe für die CSU. Sie erklärte in einem Fraktionsbeschluß, Magnifizenz laufe Gefahr, die »eigene Glaubwürdigkeit zu verlieren«. Der Rektor habe die Richtigstellung »im Zusammenhang mit einer nur aus politischen Gründen erklärbaren Diffamierungskampagne gegen den Kultusminister« abgegeben.
Der Versuch der Regierungspartei, den Rektor zu verunglimpfen, scheiterte. 25 Professoren der Philosophischen Fakultät, darunter Dekan, Prodekan und Altrektor, dankten der Magnifizenz öffentlich für die »Selbstlosigkeit«, mit der sie ihr Amt wahrgenommen habe.
An der Berufung von Schwarz konnten die Dozenten freilich nichts mehr ändern. Das eigentümliche Ausleseprinzip des weißblauen CSU-Mannes Maunz hatte sich wieder einmal durchgesetzt.
Zum Wintersemester 1962 beispielsweise verordnete der Kultusminister der Medizinischen Fakultät Würzburg den katholischen Privatdozenten August Rütt aus Köln als Ordinarius für Orthopädie,
Die Fakultät hatte den evangelischen Professor Alfred Witt aus Berlin auf den ersten und den Maunz-Favoriten auf den letzten Platz der Vorschlagsliste gesetzt. Überdies hatte die Fakultät ausdrücklich vermerkt, Spitzenkandidat Witt erscheine ihr »besonders wertvoll«; die »Nachwuchskraft« Rütt könne im Vergleich dazu »nur mit einem gewissen Abstand« genannt werden (SPIEGEL 32/1962).
Als bekannt wurde, daß der CSU -Minister den unbekannten Katholiken einem renommierten Protestanten vorgezogen hatte, schob Maunz die Verantwortung der Bezirksregierung Unterfranken zu, die ein Mitspracherecht hat. Ihr gehört die orthopädische Klinik »König-Ludwig-Haus«.
Der Präsident des Bezirkstags, Dr. Hans Weiss, zugleich stellvertretender CSU-Vorsitzender, erklärte später im Bezirksausschuß, Maunz sei vom Berliner Senat gebeten worden, Witt in Berlin zu belassen.
Dazu Berlins Senatsdirektor Rau: »Eine perfide Lüge.«
Noch katholischer als bei der Auswahl des Würzburger Orthopäden amtete Maunz, als im Herbst vergangenen Jahres die staatliche Hebammenschule, Entbindungsanstalt und Frauenklinik Bamberg einen neuen Direktor suchte. Dieser Posten war nicht fakultätsgebunden, so daß Maunz - wie er im Landtag erklärte - »von zehn Bewerbungen den mir am qualifiziertesten erscheinenden Mann« berufen durfte.
Nach welchen Gesichtspunkten der Minister vorging, als er den katholischen Privatdozenten Heinrich Adolf Krone, 38, einen Sohn des Bonner CDU-Sonderministers, auswählte, ist bis heute Gesprächsstoff der bayrischen Medizin geblieben. Denn mindestens drei Kandidaten waren qualifizierter als Krone: die Professoren Peter
Paul Segschneider und Gerhard Martius sowie der Privatdozent Johannes Thomas.
Bei der Besetzung der Direktorenstelle kam es nämlich auf
- das Habilitationsalter der Bewerber sowie auf
- ihre Erfahrungen in selbständiger Oberarzttätigkeit und in der Hebammenausbildung an.
Und nach diesen Kriterien war Krone seinen drei Konkurrenten unterlegen.
Freilich: Auch Maunz selber ist 1952 erst nach heftigen Auseinandersetzungen innerhalb der Fakultät an die Münchner Universität berufen worden. Kaum eine Berufung war umstrittener; über die Neubesetzung des Lehrstuhls beriet die Fakultät in mehreren Sitzungen, und der Berufungsvorschlag wurde einmal sogar vom Senat an die Fakultät zurückverwiesen.
Daß der renommierte Rechtswissenschaftler Maunz damals von vielen seiner Professorenkollegen noch wenig geschätzt wurde, lag an seinen politischen Bekenntnissen im Dritten Reich. Schrieb der Ingolstädter »Donau-Kurier": »Der Professor (hat) einst eifrig an der Rechtsrobe des terroristischen Nazi -Staates mitgenäht.«
Maunz hatte in Aufsätzen und Kommentaren die Rechtsauffassungen des NS-Regimes propagiert und war bereits 1937 - mit 36 Jahren - Ordinarius für Staatsrecht in Freiburg geworden.
Maunz heute: »Mir wurde nie eine Mitgliedskarte der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen ausgehändigt. Ich wurde rechtskräftig als politisch unbelastet entnazifiziert.«
Immerhin hatte der Unbelastete 1934 in einer Schrift »Neue Grundlagen des Verwaltungsrechts« erklärt:
»Die politischen Führerentscheidungen vertragen keinerlei Kontrolle durch einen justizförmigen Apparat; justizförmige Politik ist im nationalsozialistischen Staat schlechthin ausgeschlossen ...
»Ohne nationalsozialistische Richter kann es ... auch keine Unabhängigkeit der Rechtspflege geben.«
Und: »Alle ... Zukunftsaufgaben haben das gleiche Ziel vor Augen: die Bezogenheit der Rechtswissenschaft und der Rechtserneuerung auf die nationalsozialistische Weltanschauung. Diesem Ziel müssen alle Kräfte des deutschen Hochschullehrers gelten. Mit ihnen erfüllt er seine Aufgabe als Rechtswahrer der Wissenschaft.«
1937 befaßte sich Maunz in einem Aufsatz »Grundfragen der Rechtsauffassung« mit der Rassenfrage: »Im deutschen Recht gilt die Gleichheit aller artgleichen Volksgenossen. Der Ausschluß Artfremder von der unterschiedslosen Benutzung ... etwa gemeindlicher Badeunternehmungen ist ihm also keine Verletzung, sondern Erfüllung seines Gleichheitsgrundsatzes.«
Und 1943 schließlich bekannte sich Maunz in der Schrift »Gestalt und Recht der Polizei« noch einmal zum Unrechtsstaat: »Der Auftrag des Führers ist schlechthin das Kernstück des geltenden Rechtssystems und seinem innersten Wesen verbunden. Daher wird sich
an den Zusammenhang des Führerauftrags mit der gesamten rechtlichen Ordnung der Gegenwart keine Auseinandersetzung mehr knüpfen können. Die Vereinbarkeit steht vielmehr für das heutige Recht außer Zweifel.
»Dieses System hat notwendigerweise und folgerichtig den alten Gesetzmäßigkeitsgrundsatz ersetzt, seitdem an die Stelle des alten Gesetzes der Wille des Führers getreten ist.«
Daß diese Apologien nicht Fehlleistungen waren, zu deren Entschuldigung Maunz die Jugend seiner 32 Jahre bei Hitlers Machtergreifung anführen könnte, erwies sich 1952.
Als Portugals Führer Salazar 1952 den 20. Jahrestag seiner Machtergreifung feierte, schickte Maunz von der Isar an den Tejo ein Gutachten. Titel: »Salazar und die portugiesische Verfassung«.
Für das autoritäre Regime, das sich auf eine Einheitspartei stützt und den Nachwuchs in einer Staatsjugend-Bewegung ("Mocidade Portuguesa") ausrichtet, fand der eben entnazifizierte Maunz schöne Worte.
»Seit dem Bestand der Verfassung«, lobte Maunz, »hat es ... keine politischen Parteien mehr gegeben, sondern nur die 'Nationale Union' als Sammelorganisation der politisch tätigen Personen. Die Verfassung vertraut darauf, daß ... die Abstimmungen der wahlberechtigten Bürger nicht zu einer Aufsplitterung des Volkes in mehrere sich befehdende Lager führt.«
Auch für führerstaatliche Prinzipien zeigte Theodor Maunz - Professor für deutsches und bayrisches Staats- und Verwaltungsrecht sowie Vorstand des Instituts für Politik und öffentliches Recht - viel Verständnis.
Der deutsche Professor, der 1937 fand, »erst durch den Sieg des Nationalsozialismus« seien rassische Gegebenheiten »aus traumhafter Schau in die Klarheit der Lebenswirklichkeit gerückt«, bejubelte Salazar in juristischer Poesie: »Salazar hat die Weite des Blickes sowohl für den Raum, in dem sich die moderne Staatsgewalt bewegt, wie auch für die Zeit, die vor seinem Volke liegt ... Er denkt für sein eigenes Volk, für das christliche Abendland und für die Staatenwelt der Gegenwart über Raum und Zeit hinaus.«
Da der absolutistische Staatenlenker außer dem Bayern Maunz keinen deutschen Rechtsgelehrten fand, der ihn als einen »Verfechter der Freiheiten der menschlichen Persönlichkeit« besang, nahm ein Lissabonner Regierungsverlag die Münchner Preisungen in den Sammelband »Salazar et son oeuvre« auf.
Maunz heute: »Der damalige deutsche Botschafter in Lissabon hatte die Anregung dazu gegeben und mir mitgeteilt, es bestehe volles Einverständnis des Auswärtigen Amts für die Mitarbeit.«
Nicht nur dem portugiesischen Führer, auch Ländern und Bund stand der angesehene Staatsrechtler Maunz (von 1950 bis 1956) als Gutachter zur Seite. Als er dann 1957 Minister wurde, mußte er seine Gutachtertätigkeit einstellen. Die bayrische Verfassung verbietet sie. Maunz: »Das Ministeramt ist ein Opfer für mich.«
Andere Arbeit aber ist ihm mit Genehmigung des Ministerpräsidenten gestattet. Der Kultusminister
- hält dreimal in der Woche an der Münchner Universität Vorlesungen und Seminare ab,
- arbeitet seit 1958 an einem Lose -Blatt-Kommentar zum Bonner Grundgesetz mit,
- fungiert bei der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie München als Studienleiter,
- gibt zusammen mit einem Würzburger Kollegen, dem vielseitigen Fallschirmjäger von der Heydte, die »Münchener öffentlich-rechtlichen Abhandlungen« heraus.
Die scharfen Angriffe, die Maunz wegen seiner Berufungspraxis und seiner Manöver im Landtag hinnehmen mußte, haben unter seinen Parteifreunden inzwischen zu Diskussionen über einen Rücktritt des Ministers geführt. Sogar die autoritätsbewußte »Deutsche Zeitung« sinnierte bereits über »die Möglichkeit«, daß in München »ein (Minister-) Sessel frei wird«.
In der vergangenen Woche versagten SPD und FDP dem Kultusetat des Ministers Maunz zum erstenmal in der Nachkriegsgeschichte des bayrischen Parlaments ihre Zustimmung.
Bayerns Kultusminister Maunz
Schwarz bevorzugt
MaunzKontrahent Speer
LehrstuhlKandidaten ...
MaunzKritikerin HammBrücher
... mit falschem Gesangbuch ...
MaunzFavorit Schwarz
... haben keine Chancen