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DIENSTAUFSICHT Üble Dinge

• aus DER SPIEGEL 9/1953
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Während der bayerische Landesrabbiner Dr. Aaron Ohrenstein zwecks Vorbereitung seiner Revisionsverhandlung in Israel war*) und die Nachricht über diese Reise dem orientierten Zeitgenossen bewußt machte, wie schnell die jäh ge- endete, aufsehenerregende Bilanz der bayerischen Nachkriegsgeschichte - näm- lich der Auerbach-Prozeß - in Vergessen- heit geraten ist, ist dem bayerischen Landtagsabgeordneten Dr. Karl Fischer (CSU) aus dem Münchner Justizpalast ein umfangreiches Schriftstück übersandt worden: die 219 Seiten lange Urteilsbegründung des Auerbach-Verfahrens.

Karl Fischer, von Beruf Amtsgerichtsrat, ist Vorsitzender des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Bayerischen Landtags in Sachen Auerbach. Er wird sei- nen Ausschuß nun noch einmal zusammen- rufen müssen, aber er glaubt, daß diese Sitzung gleichzeitig die letzte sein kann: »Das ist ja eigentlich schon alles anti- quiert, womit wir uns da befassen.«

Indes, ganz kann auch er das Gefühl nicht unterdrücken, daß einige Posten der seinerzeitigen Bilanz noch als offen be- trachtet werden. Deshalb will er gelegent- lich dieser letzten Sitzung nicht ver- saeumen, den Staatssekretär im bayerischen Finanzministerium, Dr. Richard Ringelmann, noch einmal zu vernehmen.

Er hofft, mit Ringelmanns Aussage abschließend beurteilen zu können, ob das bayerische Finanzministerium im Falle des Landesentschädigungsamts (LEA) etwa seine Dienstaufsichtspflicht verletzt hat. Denn diese Frage ist das Kernproblem der muehevollen und langen Arbeit des Auerbach- Untersuchungsausschusses**).

Noch in den letzten Wochen ging Abgeordneten des Ausschusses detailliertes Material zu, das darüber hinaus auch das Verhältnis zwischen Staatssekretär Ringelmanns bisherigen Aussagen vor Gericht vor dem Ausschuß und dem tatsäch- lichen Ablauf der Ereignisse beleuchten soll. Ringelmann hat mittlerweile in Sachen Auerbach 15 Stunden vor Gericht und 18 Stunden vor dem Untersuchungsausschuß ausgesagt.

Im November 1952 war der Name des Dr. Ringelmann in einem bemerkenswerten Zusammenhang mit dem Auerbach- Ausschuß aufgetaucht, als nämlich der ehemalige Angestellte des Bayerischen Landesentschädigungsamtes, Dr. Otto Gindl, in zweiter Instanz von der Anklage der

*) Die 1. Strafkammer des Münchner Landgerichts I hatte den Geistlichen im August 1952 wegen Betrugs (Mittäterschaft) zu einem Jahr Gefängnis und 10 000 Mark Geldstrafe, ersatz- weise 100 Tagen Haft, verurteilt. **) Das Gericht im Auerbach-Fall hatte nur die strafrechtliche Verantwortung der Angeklagten zu klären; die Frage nach der Dienstaufsicht hatte der Untersuchungsausschuß des Landtags zu stellen. uneidlichen Falschaussage freigesprochen wurde. Drei Monate vorher hatte ein Schöffengericht den Dr. Gindl zu drei Monaten Gefängnis verurteilt, weil er im Auerbach-Untersuchungsausschuß des Bayerischen Landtags behauptet haben sollte (was nicht stimmte), er sei von einem Wehrmachstgericht zum Tode verurteilt gewesen.

Nun, vor dem Landgericht, konnte sich Gindls Anwalt Dr. Franz Swoboda in seinem Plädoyer auf die knappen Worte beschränken: »Das Gericht kennt die Gründe und Hintergründe, die zur Verurteilung Gindls geführt haben. Ich beantrage den Freispruch.« Der Staatsanwalt Hoffmann hatte sich diesem Antrag angeschlossen, dem das Gericht dann auch entsprach. Und der Landtagsabgeordnete Dr. Walter Becher, der neben seinem Kollegen Egid Saukel von der Bayernpartei als Ausschußmitglied und Zeuge aussagte, äußerte eine Vermutung, die der Dr. Gindl selbst in die Form einer präzisen Behauptung kleidet:

* Daß diese Anzeige gegen Gindl vom Staatssekretär Dr. Ringelmann gekommen sei, der angekündigt habe, Material gegen Gindl beizubringen, offenbar in der Überzeugung, nur der könne kritisieren, der selbst makellos sei.

Daß es sich bei dieser Kontroverse nicht um einen landläufigen Behördenkrach handeln kann, wird jedem klar, der sich einmal mit Karriere und Bedeutung des eleganten alten Staatssekretärs Ringelmann beschäftigt hat, der bisher gewohnt war, alle anfallenden Probleme mit der könnerhaften Nonchalance des Experten abzuhandeln und der seit seinem Eintritt in Bayerns Finanzverwaltung - 1919 - so etwa alles kennenlernte, was es auf dem Gebiete des Finanzwesens zwischen Bayern, Reich und Bund gab und gibt.

1919/20, als in Bayern die Reichsfinanzverwaltung eingerichtet wurde, war er stellvertretender Leiter des Referats für

Finanzausgleich, eines Fachgebietes, in dem er heute vor dem Bonner Bundesrat durch profunde Sachkenntnisse brilliert.

Finanztechnische Entflechtungsarbeit wurde 1930 notwendig, als die abziehenden französischen Besatzungstruppen in der Pfalz die Militärliegenschaften des bayerischen Staates übergaben. Zwischendurch hat Ringelmann 1927 den bayerischen Staat beim Aufwertungsprozeß Staat-Königshaus vertreten, Streitwert 40 Millionen Reichsmark.

Wegen des Zusatzeinschlags pfälzischer Holzfirmen, die behaupteten, im geheimen Auftrag der französischen Besatzungsmacht gehandelt zu haben, wurde der Himmelsbach-Prozeß notwendig, Steitwert 100 Millionen. Ringelmann vertrat den bayerischen Staat.

Die Verwirklichung des 1919er Gesetzes der Lehensauflösung machte Verhandlungen zwischen Staat, Fürstenhäusern, gräflichen Familien und anderen »Vasallen« erforderlich. Für den bayerischen Staat verhandelte Ringelmann.

Er war auch 1933 unentbehrlich, als Lindaus Oberbürgermeister Siebert in Bayern Ministerpräsident wurde und einen Fachmann für Finanzfragen brauchte. Ringelmanns Dienstreisen begannen nun Dauererscheinung zu werden, Reiseziel war Berlin, zu Verhandlungen über Gesetzgebung und Finanzausgleich.

1945 holte man ihn - ungeachtet seiner Parteizugehörigkeit - zur Reorganisation der bayerischen Finanzverwaltung. Das Entschädigungsgesetz stammt in wesentlichen Teilen aus seiner Feder. Und als sich der Bonner Bund mit Parlamentarischem Rat und Grundgesetzgebung ankündigte, da bekam der unentbehrliche Bayerische Finanzexperte ein neues Reiseziel: Bonn.

Im Kampf um die Biersteuer, die der Bund zunächst für sich beanspruchte, brach dann bei den Bundesratsdebatten einmal die förderalistische Empörung offen aus dem kühlen Sachverständigen: »Hier geht es nicht mehr um Kompetenzkonflikte, hier geht es um die Biersteuer.« Bayern bekam die Biersteuer, die beispielsweise im letzten Dezember-Aufkommen des Landes neun Millionen Mark ausmachte. (Bei einem Gesamtmonatssteueraufkommen von 258,8 Millionen.)

Verständlich, daß Ministerpräsident Dr. Ehard, als er um die Jahreswende 1950/51 sein neues Kabinett bildete, den damaligen Ministerialdirektor Ringelmann zum Staatssekretär der Finanzen machte, obwohl Ringelmann nun keiner Partei mehr angehörte - er fühlt sich noch immer zur Bayerischen Volkspartei der Weimarer Zeit gehörig.

Wer nun die Kontroversen des Staatssekretärs Ringelmann und des freigesprochenen Dr. Otto Gindl von ihrem Ausgangspunkt an verfolgt, der kommt neben anderen interessanten Details zu der überraschenden Feststellung, daß dieser Dr. Gindl, der als erster - und zwar nachdrücklich, substantiiert und wiederholt - die Verhältnisse in Bayerns Landesentschädigungsamt per Denkschrift an den seinerzeit zuständigen Referenten, Ministerialdirektor Ringelmann, beanstandet hatte, heute zu den Opfern des Falles Landesentschädigungsamt zählt.

So muß sich Gindl beispielsweise in einem seit dem 25. Oktober 1951 schwebenden Arbeitsgerichtsverfahren bemühen, die Unwirksamkeit einer Kündigung zu erreichen, die von Philipp Auerbach immer wieder angestrebt und von Auerbachs Nachfolger Dr. Zdralek ausgesprochen worden war.

Im einzelnen war die Entwicklung so gelaufen, daß der Dr. Gindl am 23. Dezember 1949 - mit einer Empfehlung des

Dr. Hundhammer - in die Rechtsabteilung des LEA eingetreten war. Es dauerte nicht lange bis zu seiner Feststellung, daß im LEA weder kaufmännische noch behördliche Gesichtspunkte herrschten, was er auch in Besprechungen mit seinen unmittelbaren Vorgesetzten zum Ausdruck brachte und in schriftlichen Eingaben ans Finanzministerium meldete.

Im April 1950 geriet Gindl über diese Mängel auch mit dem Regierungsrat Polaczy im Referat des Dr. Ringelmann ins Gespräch. Polaczy kannte Gindls Beanstandungen bereits und bat ihn im Auftrage Richard Ringelmanns, einen Bericht zu verfertigen, damit Ringelmann, damals Ministerialdirektor, als zuständiger Referent eingreifen könne.

Dr. Ringelmann ließ dem Dr. Gindl noch ehrenwörtlich versichern, daß dieser Bericht vertraulich behandelt werde. Und da es Gindl ungewöhnlich fand, über seinen damaligen Chef Auerbach »Berichte« zu machen, einigte man sich auf einen »Reorganisationsplan«, den Gindl, bei sonst gleichbleibenden Bedingungen der Vertraulichkeit, einreichen sollte. Dieser Bericht ging am 25. April 1950 ans Finanzministerium.

Es zeigte sich schnell, daß Auerbach selbst von Einzelheiten dieses Berichts und von der Gindlschen Urheberschaft Kenntnis hatte, woraus sich recht bald zwischen dem Reorganisator Gindl und seinem Präsidenten Auerbach Spannungen entwickelten.

Im Sommer 1950, als der Amtsrat Herkert vom bayerischen Obersten Rechnungshof das LEA pflichtgemäß röntgte, wurde Gindls Tätigkeit in diesem Amt als einwandfrei bezeichnet und sein Bemühen, Ordnung zu schaffen, anerkannt.

Nun erhielt Gindl den Auftrag, die notleidende Kartei, von der aller Wirrwarr im LEA seinen Ausgang nahm, neu zu organisieren. Aus dem Versuch sich einen ersten oberflächlichen Überblick vom Zustand dieses neuen Aufgabenbereiches zu verschaffen, erwuchs am 6. Juli 1950 eine weitere dringende Mahnung des Dr. Gindl an den Ministerialdirektor Dr. Ringelmann, in der sich auf acht Schreibmaschinenseiten, neben einigen konkreten Fällen, solche Sätze finden:

»Als mir auf Empfehlung des Herrn Pilüger (Vizepräsident des LEA) die sogenannte ''Kartei'' übertragen wurde und keine ordnungsgemäße Übergabe erfolgen konnte, ordnete ich eine stichprobenartige Überprüfung durch Herrn Hertz an. Die Prüfung ergab nicht oder falsch verbuchte Fehlbeträge in einer Höhe von über 100 000, - DM ...«

»Ich bitte daher das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, die bereits erwähnten Tatsachen der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis zu geben, gleichzeitig bitte ich eine ins einzelne gehende Prüfung der Geschäftsführung ... vornehmen zu lassen und alle sich daraus ergebenden weiteren Konsequenzen in Erwägung zu ziehen ...«

Das war am 6. Juli 1950, es waren die gleichen Vorwürfe, die sich auch im späteren Verfahren als stichhaltig erwiesen haben. Der Dr. Ringelmann, der mithin nicht sagen kann, er habe diese Vorwürfe nicht gekannt, kann allerdings auch nicht sagen, er habe daraufhin etwas unternommen. Indes, vor dem Untersuchungsausschuß des Landtages ist es zu einer Erörterung dieses Briefes noch nicht gekommen, da dem Angebot des Dr. Gindl, ihn zu verlesen, aus Zeitmangel nicht entsprochen werden konnte.

Präsident Auerbach, der seinem widerspenstigen Mitarbeiter Gindl schon vorher gedroht hatte: »Wenn Sie noch einmal ins Finanzministerium gehen, dann werde ich Sie hochkantig rausschmeißen, Sie Paragraphenhengst!«, verhängte Hausverbot über Gindl, und im Finanzministerium wurde die Versetzung des Angestellten erwogen, der mittlerweile die Leitung der Kartei unter Hinweis auf etwa zu befürchtende

strafrechtliche Folgen einer weiteren Führung dieser unzureichenden Einrichtung niedergelegt hatte.

Nun hatten sich in den Schriftwechsel Gindls mit Auerbach auch solche Vorwürfe wie »Korruption« eingeschlichen, die der Wiedergutmachungsreferent im bayerischen Finanzministerium, Ringelmann, erst zurückgenommen sehen wollte, ehe man an weitere Verhandlungen mit dem rührigen Reorganisator Gindl denken könne.

Gindl indessen glaubte sich mit seiner Qualifikation der Zustände durchaus im Recht und weigerte sich, worauf im bayerischen Finanzministerium trotz genauer Kenntnis der tatsächlichen Situation keine andere Maßnahme so nachdrücklich erwogen wurde wie Gindls Entlassung.

Inzwischen war der Dr. Gindl aber am 4. August 1950 noch einmal mit der Bitte um Erledigung seiner Angelegenheit beim Ministerialdirektor Ringelmann vorstellig geworden, konnte aber den mittlerweile eindeutig gewordenen Stimmungsumschwung schon vor der Tür konstatieren, als ihm der hohe Staatsbeamte zwar keine sachlichen Argumente entgegenschleuderte, aber immerhin den Vorwurf, er - Ringelmann - habe nun endlich Beweise gegen ihn, und Gindl möge sich als fristlos entlassen betrachten.

Der so Betroffene beschwerte sich beim damaligen Staatssekretär im bayerischen Finanzministerium, Müller, der heute dem Bundesfinanzhof in München als Präsident vorsteht. Es kam nun wieder zu einer Unterredung mit Ringelmann, an der diesmal auch der Staatssekretär und der Regierungsrat Polaczy teilnahmen. Die fristlose Entlassung wurde zurückgenommen, und Gindl schied von den Herren der Finanz mit der Maßgabe, weitere Entscheidungen abzuwarten.

Er faßte seine bisherigen Erfahrungen in Amt und Ministerium am 9. August 1950 in einem Schreiben an Bayerns Ministerpräsident Dr. Ehard zusammen. Sein Schicksal, mit schriftlichen Eingaben an Bayerns Offizielle nur geringe oder keinerlei Resonanz zu finden, bestätigte sich aber auch hier: Premier Ehard bekundete vor dem Untersuchungsausschuß, ein solches Schreiben Gindls sei bei der Staatskanzlei nie eingegangen.

Ehard wußte nicht, daß dieses Schreiben von seinem persönlichen Referenten mit der Bemerkung versehen worden war: »Soll es dem Ministerpräsidenten in den Urlaub nachgeschickt werden?« Mit diesem Fragesatz hatte - im unerforschlichen Behördenkreislauf - der Staatssekretär Müller (Finanzministerium) wieder den Gindlschen Beschwerdebrief bekommen. Und dort blieb der Brief auch liegen, unbeantwortet, und erst die kritischen Auseinandersetzungen um die Dienstaufsicht des bayerischen Finanzministeriums im Falle Landesentschädigungsamt förderten ihn wieder zutage.

Von diesem Schicksal seines Hilferufs an Staatsoberhaupt Ehard ahnte Gindl noch nichts, als ihm das LEA im November 1950 mitteilte, seine Gehaltszahlungen würden mit sofortiger Wirkung eingestellt. Im LEA, wo Gindl auf die Ungesetzlichkeit dieser Maßnahme hinweisen wollte, bahnte sich aus solchen Gesprächen eine Vergleichsverhandlung an, bei der man die Wiedergutmachungs-Ansprüche des Verfolgten Gindl als Ausgleichsbasis zu Hilfe nahm. Nun stellte Gindl in Aussicht, zum 31. Dezember 1950 zu kündigen oder sich kündigen zu lassen. Er bezifferte die Summe, die er im Vergleich als teilweise Abgeltung seiner Entschädigungsansprüche zu erhalten hoffte, auf 30 000 Mark.

In einem Brief an das LEA billigte daraufhin der Dr. Ringelmann als Vertreter des Finanzministeriums diesen Vergleich in Höhe von 30 000 Mark, allerdings mit der Maßgabe, daß diese Summe nur gezahlt werden könne, wenn sich die vollen Entschädigungsansprüche Gindls mindestens auf das Doppelte beliefen. Bald darauf wurde dann auch auf Grund ärztlicher Zeugnisse der volle Entschädigungsanspruch Gindls auf 62 018 Mark festgesetzt.

Wenn er nun nicht zuletzt doch noch die Zurücknahme der »Korruption« - die auch hier wieder Vergleichsvoraussetzung war - als »unsittlich« empfunden hätte, woran denn schließlich alles wieder scheiterte, wäre der Dr. Otto Gindl seit diesen 1950er Dezembertagen im Besitz runder 30 000 Mark. Im NOvember 1951, als sein Wiedergutmachungsanspruch nach fortschreitender Verschärfung der Gegensätze neu festgesetzt wurde, betrug die anerkannte

Höhe nur noch 2500 Mark. Nun, das Gehalt floß weiter, ohne daß Gindl für den bayerischen Staat auch nur eine Hand rührte.

Anfang 1951 wurde das bayerische Landesentschädigungsamt polizeilich besetzt. Nun bestätigte sich all das, was Gindl schon seit Jahren behauptet und gemeldet hatte.

Indes, ein Prophet gilt nichts in seinem Vaterlande: Die Versuche, für sein Geld wieder etwas arbeiten zu dürfen, verliefen ergebnislos. Im Juni 1951 entschied zwar das Finanzministerium, daß das Hausverbot gegen Gindl mit Rücksicht auf die bisherigen Untersuchungsergebnisse aufgehoben werden müsse. Zu mehr reichte es nicht.

Im Gegenteil, im Oktober 1951, als Gindl nun auf Grund des Prozeßverlaufs den Finger immer wieder in die Wunde der Dienstaufsicht legte, kam seine Kündigung, mit der Begründung, daß sein Verhalten bei den Vergleichsverhandlungen ein weiteres Vertrauensverhältnis nicht mehr rechtfertige. Außerdem habe er eine Nebenbeschäftigung beim Oskar-von-Miller-Polytechnikum verschwiegen. Der zweite Vorwurf konnte sofort entkräftet werden, in der Ermessensfrage der ersten Anschuldigung drang Gindl langsamer mit seinem Gegenbeweis durch.

Da nun aber diese Kündigung - wegen der erforderlichen Zustimmung des Landesarbeitsamtes auf Grund des Schwerbeschädigtengesetzes - noch nicht entschieden war, erhielt der renitente Angestellte am 29. Dezember 1951 - innerhalb der letzten fünf Tage vor Ablauf der Frist aus der ersten Kündigung - auch noch seine fristlose Entlassung mitgeteilt. Grund: Er habe seine Parteimitgliedschaft verschwiegen und sich damit einer Fragebogenfälschung schuldig gemacht.

Wegen des gleichen Delikts hatte der Ex-Pg. Staatssekretär Dr. Ringelmann vorher schon Anzeige gegen Gindl bei der Staatsanwaltschaft München I erstattet. Dies Verfahren wurde allerdings inzwischen eingestellt.

Gindl beantragte aber auch selbst bei der Spruchkammer noch einmal ein Verfahren gegen sich, als dieser Vorwurf erhoben wurde, und erhielt nach gründlichen Recherchen von einem Staatsanwalt der Berufungskammer die schriftliche Mitteilung, daß diese keinen Anlaß sehe, den Gindlschen Status als »Nichtbetroffener« zu ändern. So waren in Bayern, unter rühriger Anteilnahme des Finanzministeriums, zahlreiche Behörden tätig, Steuergelder für Investigationen zu verbrauchen.

Das Arbeitsgericht ist trotz einiger dazwischen abgehaltener Termine seit Oktober 1951 im Falle Gindl contra bayerischer Staat erst vor zwei Wochen in die Beweisaufnahme eingetreten.

Nun hatte der Staatssekretär Dr. Ringelmann den 29. Oktober 1951, also einen Zeitpunkt, der vier Tage nach Gindls Kündigung lag, auch für geeignet erachtet, eine Pressekonferenz über Gindl durchzuführen, in der er weniger dessen sachliche Vorwürfe entkräften konnte, vielmehr erhob er gegen den entlassenen Angestellten einige persönliche Vorwürfe, wie sie sich auch in Strafanzeigen wiederfanden, die von Zeit zu Zeit bei der Staatsanwaltschaft gegen Gindl erstattet wurden.

So sollte dieser

* seinen Doktortitel zu Unrecht tragen

- was schnellstens entkräftet werden konnte - ,

* Pg. gewesen sein

- was inzwischen widerlegt ist - ,

* unzutreffende Angaben über seine Haftzeit gemacht haben

- hier hatten seine Widersacher vergessen, zum Strafmaß die außerdem verbüßte Untersuchungshaft zu addieren - ,

* fälschlicherweise behauptet haben, er sei zum Tode verurteilt gewesen

- eine Anschuldigung, von der ihn das Landgericht München inzwischen freisprach - .

Wie umfassend auch der Staatssekretär Ringelmann die politischen und menschlichen Belastungsmomente des Angestellten Gindl zusammengestellt hatte, erhellt der in der Pressekonferenz erhobene Vorwurf, Gindl habe sich während seiner Tätigkeit im Münchener »Agfa-Camerawerk« an »kommunistischer Lautsprecherpropaganda« beteiligt und sich dort auch sonst »üble Dinge« zuschulden kommen lassen.

Zwei Tage später hielt der Beschuldigte die Bestätigung des ehemaligen Agfa-Geschäftsführers Werner Horn in der Hand: »Mir ist nicht bekannt, daß Sie sich ... ''üble Dinge'' haben zuschulden kommen lassen, besonders, daß Sie ''aus einem Lautsprecherwagen heraus im Betrieb für die KPD geworben haben.'' Mir ist es unerklärlich, daß über Sie derartige Behauptungen aufgestellt werden können ...«

Die Frage, wie und warum derartige Behauptungen aufgestellt werden konnten, gibt Rätsel auf, die der Amtsgerichtsrat Dr. Fischer vielleicht in der letzten Sitzung seines Ausschusses noch klären kann, um den Verdacht zu beseitigen, es habe sich bei diesen Aktionen um und gegen Gindl um das Bemühen gehandelt, einen Kritiker zu disqualifizieren, der mit der Handhabung der Dienstaufsicht über das Landesentschädigungsamt durch das bayerische Finanzministerium nicht einverstanden war und den man sachlich nicht zu widerlegen vermochte.

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