Übles Spiel - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen
Zur Ausgabe
Artikel 32 / 123

BUNDESWEHR Übles Spiel

Die Bundesregierung verweigert der Witwe eines in Albanien verunglückten Offiziers eine Entschädigung. Nun kommt der Fall vor Gericht.
• aus DER SPIEGEL 25/2002
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Als ihn der Anruf aus Mazedonien erreichte, handelte Werner Eckelmann, 61, sofort. Der hochrangige Bundeswehrarzt, der selbst in Sarajevo gedient hatte, kannte die Gefahren auf dem Balkan nur zu genau.

Und nun, im Frühjahr 1999, sorgte sich sein Sohn Sven, der gerade als Oberstabsarzt in Ohrid stationiert war, um die Absicherung seiner Familie, sollte ihm dort unten etwas zustoßen.

Eckelmann senior fragte bei diversen Versicherungen nach. Ohne Erfolg - mit Soldaten im Einsatzgebiet wollte niemand Verträge abschließen. »Halt die Ohren steif, wird schon nichts passieren«, beruhigte deshalb Eckelmann seinen Sohn. Der Ärztliche Leiter des Zentrums für Nachwuchsgewinnung in Berlin tröstete sich zudem mit einem Versprechen: Hatte der Verteidigungsminister doch stets betont, jeder Soldat werde gut abgesichert ins Ausland gesandt.

Wenige Tage nach dem letzten Telefonat war Sven Eckelmann tot. Er starb in einem »Fuchs«-Panzer, der von einer maroden Brücke Albaniens stürzte. Und Eckelmanns Vater musste sehr bald erkennen, dass Bundeswehrversprechen nicht viel wert sind.

Das Verteidigungsministerium verweigert Sven Eckelmanns Witwe Anne-Kathrin und ihren beiden Söhnen hartnäckig eine Entschädigung. Deshalb klagt sie nun gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Vor dem Verwaltungsgericht in Berlin beginnt am Donnerstag der Prozess - der Deutsche Bundeswehr-Verband sieht darin »ein Musterverfahren«. Denn »der Fall Eckelmann bewegt alle, die ins Ausland müssen«, sagt Hans-Joachim Ahnert von der Soldatenvertretung: »Keiner versteht, warum die Bundeswehr hier ein so übles Spiel spielt.« Ahnerts Verband fordert nun eindeutige Entschädigungsregelungen, »damit in Zukunft nicht jeder, der einen Antrag stellt, sofort als Schmarotzer hingestellt werden kann«.

Zwei Monate vor Eckelmanns Tod hatte das Verteidigungsministerium zwar ein Merkblatt »zur finanziellen und sozialen Absicherung bei besonderen Auslandsverwendungen« herausgegeben. Bei bestimmten Unfällen sowie bei einem »bewussten Lebenseinsatz« stehen Witwen danach 75 000 Mark Entschädigung zu.

Doch obwohl Scharpings Leute laut Klaus-Günther Biederbick, Staatssekretär im Verteidigungsministerium, angewiesen worden sind, bei Entschädigungen im Fall tragischer Unglücksfälle den Ermessensspielraum »bis an die Grenze des Machbaren auszuschöpfen«, galt das im Fall Eckelmann nicht. Eine »einmalige Geldleistung«, so legte der zuständige Beamte im Scharping-Ministerium bereits zwei Tage nach Eckelmanns Tod fest, stehe dessen Hinterbliebenen »auf Grund der Art des Unfalls nicht zu«.

Der Oberstabsarzt war am 30. Mai 1999, damals führte die Nato noch Krieg gegen Jugoslawien, auf dem Rückweg von einem Einsatz im albanischen Kuc,ovë. Eckelmann saß in einem »Fuchs«-Panzer, als die Truppe eine Brücke bei Rrogozhinë erreichte. Aber die Fahrspur war zu schmal für den 2,98 Meter breiten Transportpanzer. Die linken Reifen gerieten deshalb auf brüchige Betonplatten, die nur teilweise auf dem Brückenkörper lagen. Als der Fahrer merkte, dass es kipplig wurde, bremste er voll. Zu spät.

Der Panzer kippte über die Brücke und fiel fast vier Meter tief in das Flusstal, wo er auf der Oberseite liegen blieb. Eckelmann, der offensichtlich nicht genügend eingewiesen worden war, sprang kurz vor dem Absturz auf und schaute durch die Luke, statt sich in das Fahrzeuginnere fallen zu lassen, als es gefährlich wurde. Er wurde von dem über 18 Tonnen schweren Fahrzeug zerquetscht.

Die Straubinger Staatsanwaltschaft, die gegen den Panzerfahrer ermittelte, führte drei mögliche Gründe für den Todessturz an: »Die bereits vor dem Unfall beschädigte Brücke war für den Transportpanzer nicht ausreichend erkundet«, der Fahrer sei zu schnell gefahren; Kommunikation und Führungsorganisation im Fahrzeug seien anscheinend »mangelhaft« gewesen.

Was die ehemaligen Kameraden Eckelmanns für einen Skandal halten, ist nicht allein die Tatsache, dass die Hardthöhe der Witwe nun die Entschädigung vorenthält. Es sind auch die Begründungen, die die Soldaten zornig machen.

Die Bundeswehr behauptet, es habe in Albanien keine »vom Inland wesentlich abweichenden Verhältnisse mit gesteigerter Gefährdungslage gegeben« - ein solcher Unfall hätte genauso gut in Deutschland passieren können. Somit sei er kein Grund, die für den Tod in Krisensituationen gedachte Entschädigung zu zahlen. Der Unfall auf der Brücke, hält Klaus Lübke, der Berliner Anwalt der Witwe, entgegen, sei eine »direkte Folge von Kriegshandlungen«; über eine solch brüchige Straße würde in Deutschland kein Panzer geschickt. Trotzdem mussten Eckelmann und Kollegen die Brücke überqueren.

Doch habe, so argumentiert die Bundeswehr weiter, Eckelmann nicht bewusst »sein Leben eingesetzt«. Er sei allenfalls Opfer des »fahrlässigen Verhaltens« eines Kameraden geworden. Die Gefahr, zu Tode zu kommen, müsse »nicht nur theoretisch denkbar, sondern praktisch nahe liegend gewesen sein« - dies habe der Gesetzgeber für die Auszahlung einer Entschädigung verlangt. UDO LUDWIG

Zur Ausgabe
Artikel 32 / 123