Unendliche Probleme - DER SPIEGEL
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Kriminalität Unendliche Probleme

Wegen versuchter oder vollendeter Notzucht in zehn Fällen stand letzte Woche der Triebtäter Kock vor Gericht. Ein ungewöhnlicher Rechtsfall -- denn der Angeklagte war inzwischen kastriert worden.
• aus DER SPIEGEL 20/1973
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Schließen Sie nachts die Fenster«, so warnte Hamburgs Kripo über Rundfunk vor dem »gefährlichen Sittlichkeitsverbrecher« Hans Gunther Kock -- ein »Unhold«, eine »Bestie«, ein »Sex-Phantom«, wie »Bild« lustvoll urteilte.

Das war im Juni letzten Jahres. Vergangene Woche stand Kock, 28, vor der Zehnten Großen Strafkammer des Hamburger Landgerichts, angeklagt des Diebstahls (47mal), der Erpressung (dreimal), der Nötigung (viermal) sowie der versuchten oder vollendeten Notzucht -- zehnmal.

Doch die Richter verhandelten über einen Mann, den es gar nicht mehr gab. »Ich bin nicht mehr der, der ich gestern war«, sagte Kock, und: »Ich war eben nicht ich.«

Ein anderer war der intelligente Arbeiter mit dem überdurchschnittlichen IQ 109 am 9. November 1972 geworden, als ihn ein Operationsteam des Universitätskrankenhauses Eppendorf

* Mit seiner zweiten Ehefrau und seinem Haftbetreuer.

kastrierte. Seither ist sein Geschlechtstrieb gedämpft, die Gefahr eines Rückfalls stark reduziert -- denn nur etwa drei Prozent entmannter Sexualtäter begehen noch einmal einschlägige Delikte, bei Unbehandelten aber liegt die Quote zwischen 60 und 80 Prozent.

Hans Günther Kock fühlt sich nun befreit. Er ordnete sich in der Therapie-Anstalt Hamburg-Bergedorf ohne Komplikationen ein, verliebte sich gar in die Freundin eines Haftgenossen und heiratete sie kurz vor Prozeßbeginn.

Doch für das Landgericht geriet der kastrierte Kock zu einem »schwierigen Fall«, wie der Vorsitzende Martin Schöffel fand, »an dem unendliche Probleme hängen« -- als ein Täter, der jetzt zu seinen Taten keine Beziehung mehr hat.

Einerseits schließt das 1970 in Kraft getretene Gesetz über die freiwillige Kastration von Sittlichkeitstätern einen Anspruch auf Haftnachlaß aus. Andererseits hatte das Gericht nach dem allgemeinen Strafgesetz zu berücksichtigen, welche Wirkungen von der Strafe »für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind« und wie »sein Verhalten nach der Tat« war.

Doch unbeeindruckt von dem Rechtstrend, das Vergeltungsprinzip zu verlassen, wollte Staatsanwalt Peter Schwarz die »Schuld des Täters ausgeglichen« wissen, und er verlangte Einzelstrafen von insgesamt 47 Jahren, zusammengezogen zu sieben Jahren Haft. Dies erschien dem Staatsanwalt maßvoll, weil er die Milieuschäden des Kindes Kock als Milderungsgrund bewertet hat.

An die Mutter erinnerte sich der Angeklagte nur, wie sie aufgebahrt lag -- sie starb, als er vier war. Die Stiefmutter vermittelte ihm, wie der Eppendorfer Sexualwissenschaftler Eberhard Schorsch gutachtete, das »Schlüsselerlebnis« für den späteren Voyeurismus: Sie ertappte den Sechsjährigen beim Masturbieren, ließ es sich vorführen und bestrafte den Jungen dann regelmäßig dafür.

Kock kam ins Heim, wurde ein Dutzendmal verschoben und, so Schorsch, »in der weiteren sexuellen Entwicklung permanent ungünstigen Einflüssen ausgesetzt«. Denn im Heim gehörte es »zum Alltäglichen«, zu masturbieren, Mädchen und Erzieherinnen zu belauschen. Und nachdem er als Dreizehnjähriger bei einer Massen-Orgie im Jungenschlafsaal von einem älteren Mädchen verführt worden war, war es für Kock laut Schorsch zu spät, die Grundlagen der Erwachsenen-Sexualität zu erfahren, »nämlich Zärtlichkeit und emotionale Wärme. Bindung und Liebe als die Elemente der Erotik«.

Voyeurismus und Frühkriminalität übernahmen die zentrale Rolle in Kocks Leben seit der Pubertät. Bei seiner ersten Frau, die er 1966 heiratete, fand er keine Erfüllung -- auch nicht bei sechsmal Sex am Tag. Denn, so analysierte Schorsch, »sexuelle Befriedigung fand er nur im Umgang mit Frauen, die er kaum kannte und mit denen ihn nichts verband«. Immer öfter betätigte sich Kock nun als Spanner und beobachtete Pärchen, immer öfter auch beging er Diebstähle, bis er in Haft geriet.

Der »Quälkram« (Kock) brachte ihn dazu, sich in der Zelle krank zu masturbieren: Der Häftling bekam Priapismus, eine permanente Erektion durch Entzündung, die am Ende ins Gegenteil umschlägt. Und als er wieder entlassen wurde, hielten ihn die Ärzte nicht mehr für gefährlich.

Das »Sex-Phantom« von »Bild« war fortan gehandikapt, doch überschwemmt von Phantasien, und brauchte versierte Prostituierte für 300 Mark. Tagsüber treusorgender Familienvater für seine Frau und seinen Sohn, trieb es ihn nachts regelmäßig vor fremde Fenster und nach einem Jahr straffreier Führung durch die Fenster in Wohnungen hinein: in verminderter Zurechnungsfähigkeit und in »unmittelbarem Zusammenhang mit der Sexualität« (Schorsch).

Kock wühlte in Schubladen -- wie ein Wühlen in den Intimitäten anderer. Er nahm Geld und Schmuck, und es waren, wie der Gutachter urteilte, Ersatzhandlungen -- aber auch Notwendigkeiten, weil ihn die Prostituierten in Schulden gestürzt hatten.

Schließlich zwang er mit vorgehaltener Gaspistole Pärchen, sich zu produzieren. Eins, im Bett überrascht, spielte aus Angst stöhnend mit ("Allerdings konnten wir bei der Aufregung nicht richtig verkehren"). Ein anderes, im Auto bedroht und ebenfalls unfähig, bekam genaue Regieanweisungen für Ersatzhandlungen.

Derart aufgeladen durch seine Erlebnisse, glitt Kock in ein »Endstadium krankhafter Entartung der Sexualität«, das Schorsch suchtartig wie Alkoholismus erscheint. »Nehmen Sie die Hände hoch, ich bin bewaffnet«, so kam er ins Schlafzimmer von Verlobten. Der Mann mußte aus dem Bett und sollte unters Bett, was aber wegen seiner Korpulenz nicht ging. Er wurde in den Schrank gesperrt und hörte durch die Tür, wie Kock der Verlobten sagte: »So, und jetzt bist du dran.« Als das Kind der Frau zu weinen begann und der Freund daraufhin schreiend aus dem Schrank stürzte, flüchtete Kock -- mit einem Teddy auf dem Arm.

Als er in einem Zimmer eines Studentenwohnheims gleich zwei Mädchen antraf, zwang er die eine, zuerst ihre Freundin mit einem zerrissenen Handtuch zu fesseln und ihm dann zu Willen zu sein. Danach begehrte er Brause und ging. Mit einem schwarzen Schal vor dem Gesicht und seiner Gaspistole in der Hand forderte er in einer Januarnacht hinter einer Kirche eine Krankenschwester auf, sich auszuziehen. »Ich hatte furchtbare Angst, daß er mich umbringt«, erinnert sie sich: »Ich sagte noch, es sei so kalt. Daraufhin sagte er, daß er mich schon warm machen würde.«

Gelegentlich ließ Kock von seinen Opfern ab, etwa, als sich eine Lehrerin geistesgegenwärtig für syphiliskrank erklärte. Gelegentlich auch zeigte er eine Art Mitgefühl, wie eine Psychologie-Studentin bezeugte: »Er fragte nach, ob ich krank sei oder ob er mir weh täte, er war nahezu rücksichtsvoll.« Als sich Kock im Gerichtssaal bei ihr entschuldigte, winkte sie ab: »In Ordnung.«

»Das Leid, das er den Frauen angetan hat, ihre Todesangst, die Erniedrigung« ließ das Gericht bei der Urteilsfindung »keinen Augenblick außer acht«. Dennoch sprach es den Angeklagten von der Notzucht und Nötigung frei -- »in dubio pro reo«, weil Gutachter Schorsch für diese Taten Kocks Zurechnungsunfähigkeit nicht ausschließen konnte. Kock wurde am letzten Freitag nur für 17 Einbrüche unter verminderter Zurechnungsfähigkeit zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, um ihn »zu beeindrucken«, aber »nicht zu zerbrechen« -- da er »nun ein anderer sei«.

Richter Schöffel ließ keinen Zweifel daran, daß die Kastration Kocks das Urteil mitbestimmte: »Das Hauptgewicht der Strafe ist, die Begehung neuer Straftaten zu verhindern.« Aber: »Ein noch größerer Schutz ist die vom Angeklagten selbst gewählte Kastration.«

Kock verließ das Gericht als freier Mann -- der Haftbefehl wurde aufgehoben, Haftverkürzung in Aussicht gestellt. Dem Kock von gestern wäre eine andere Zukunft gewiß gewesen. Schöffel: »Mit Sicherheit Sicherungsverwahrung.«

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