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WAHLRECHT Unser Versprechen

Bei der Bundestagswahl 1987 sollen auch jene Deutschen abstimmen dürfen, die im Ausland leben. *
• aus DER SPIEGEL 18/1984
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Als der christdemokratische Kanzler im Foyer des Hotels Ritz in Lissabon ein Bonner Reformgesetz ankündigte, brauste Beifall auf. Noch in diesem Sommer, versprach Helmut Kohl bei einem Empfang für die deutsche Kolonie in Portugal, werde sich der Bundestag mit der Änderung des Wahlrechts beschäftigen. Schließlich sei es nur »recht und billig«, wenn jene »Mitbürger, die hier und anderswo im Ausland das Deutschtum« vertreten, auch wählen dürften.

Seit über 15 Jahren diskutiert der Innenausschuß des Bonner Parlaments immer mal wieder über die Benachteiligung der mehr als zwei Millionen im Ausland lebenden Westdeutschen. Die dürfen, so schreibt es das Bundeswahlgesetz vor, in ihrer Heimat nach wie vor nicht wählen. Entwicklungshelfer, Facharbeiter auf Montage, Firmenvertreter oder Auslandskorrespondenten, die ihre Heimat nur auf Zeit verlassen, können sich zwar als Kandidaten für den Bonner Bundestag aufstellen lassen. An der Wahl teilnehmen aber dürfen sie nicht, weil sie am Wahltag »seit mindestens drei Monaten« in der Bundesrepublik leben müssen.

Vorschläge, die aus der Weimarer Republik stammende Koppelung von Wahlrecht und Wohnsitz zu lockern, gab es genug. So sollten etwa Bedienstete internationaler Organisationen oder im EG-Ausland lebende Deutsche über das politische Geschehen daheim mitstimmen dürfen. Verfassungsrechtliche oder völkerrechtliche Bedenken sorgten jedoch dafür, daß es bei den Plänen blieb.

Zudem half die wahlrechtliche Ungereimtheit Bonner Politikern, ein innerdeutsches Dilemma zu lösen: Die Bundesrepublik konnte an einer gemeinsamen deutschen Staatsbürgerschaft festhalten, ohne sich zusätzlichen Ärger mit Ost-Berlin einzuhandeln, falls DDR-Bürger auf ihrem Wahlrecht als Deutsche bestehen.

Diese deutschlandpolitische Hürde wollen die konservativ-liberalen Koalitionäre in ihrem Entwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes nun mit einem Trick nehmen: Ihre Kreuze auf den Stimmzetteln sollen künftig nur jene deutschen Staatsbürger malen dürfen, die »vor ihrem Wegzug mindestens drei Monate ununterbrochen im Geltungsbereich dieses Gesetzes« gewohnt haben. Durch diese Einschränkung, so heißt es in der Begründung, »bleibt ... der überwiegende Teil der Deutschen in der DDR vom Wahlrecht ausgeschlossen«.

Für jene Minderheit der Ost-Bürger, die früher einmal in Westdeutschland gelebt haben, wäre Bonn nicht verantwortlich. Denn die würden womöglich durch Umstände an der Ausübung ihres Wahlrechts gehindert, »die sich der Beeinflussung durch die Bundesrepublik« entzögen.

Auf jeden Fall wahlberechtigt sollen nach den christlich-liberalen Plänen all jene Deutschen sein, die in Mitgliedsstaaten des Europarates leben. Neben den EG-Ländern zählen dazu auch Österreich, Portugal und die Schweiz.

Nur ein befristetes Wahlrecht wollen die Reformer hingegen jenen Bundesbürgern zugestehen, die in ost- oder außereuropäischen Ländern wie Amerika oder Japan leben: Die sollen ihr Wahlrecht verlieren, wenn sie länger als zehn Jahre fernab der Heimat wohnen.

Noch unter Kanzler Helmut Schmidt hatten sich die Liberalen, zusammen mit der SPD, dafür stark gemacht, gegen das Votum der Union diese Frist auf nur fünf Jahre zu begrenzen. Der SPD-Abgeordnete Harald B. Schäfer: »Wer neun oder zehn Jahre in Südamerika oder New York lebt, dem fehlt die Kenntnis über die ökonomischen und sozialen Lösungskompetenzen.«

Die Sozialliberalen witterten hinter dem CDU-Vorstoß vor allem wahltaktische Motive. Je länger Deutsche im Ausland leben, so lehre die Erfahrung, desto stärker fühlten sie sich zu den Konservativen hingezogen.

Ihre Erkenntnisse von 1982 interessieren die Liberalen zwei Jahre später nicht mehr. Gemeinsam mit ihrem neuen Koalitionspartner vertreten sie nun die Zehnjahresfrist - und nützen damit vor allem dem großen Koalitionspartner. Schon bei der nächsten Bundestagswahl könnte die Union mit einer zusätzlichen Wählerklientel von mehreren hunderttausend Stimmberechtigten rechnen.

Ihren Schwenk ließen sich die Freidemokraten mit einer weiteren, für sie günstigen Änderung des Wahlgesetzes honorieren: Das d'Hondt-Verfahren, nach dem bisher die Sitzverteilung im Bundestag berechnet wird, soll durch das sogenannte Hare/Niemeyer-System abgelöst werden.

Die komplizierten Berechnungsmodalitäten unterscheiden sich vor allem in ihrem Ergebnis: Das neue Verfahren begünstigt die kleineren Parteien. Wären nach der letzten Bundestagswahl die Sitze nach Hare/Niemeyer ausgezählt worden, hätte die FDP ein Mandat mehr und die Union eines weniger.

Auf Drängen der Freidemokraten wurde bereits in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen das Zählverfahren auf Hare/Niemeyer umgestellt. Im Düsseldorfer Landtag allerdings genossen die Liberalen nur kurze Zeit die geänderte Sitzberechnung. Seit sie dort nicht mehr vertreten sind, wird wieder nach d'Hondt gezählt.

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