ZOLLSENKUNG Unter dem Hammer
Gerade rechtzeitig für die Sitzung des Wirtschaftskabinetts am Dienstag vergangener Woche wurden in Bonn die Verlautbarungen von vier einflußreichen Organisationen bekannt, die Wirtschaftsminister Erhard in seinem Bemühen um eine dreißigprozentige Zollsenkung unvermutet den Rücken stärkten.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Deutsche Industrie- und Handelstag und der Gesamtverband des Deutschen Groß - und Außenhandels mahnten, die Bundesregierung müsse nun endlich mit der Zollsenkung Ernst machen und durch billige Importwaren die erhitzten Preise kühlen. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände wandte sich sogar mit einer Eingabe an den Bundeskanzler.
Diese Schützenhilfe kam dem Bundeswirtschaftsminister recht gelegen. Denn nachdem die konjunkturpolitischen Auseinandersetzungen aus dem Stadium der persönlichen Diffamierung in das der sachlichen Diskussion einzelner Maßnahmen getreten sind, ist Erhards Vorschlag, den Einfuhrzoll generell um dreißig Prozent zu senken, heftigen Angriffen der Interessenten ausgesetzt. Da in der Öffentlichkeit die Ankündigung preisdämpfender Art große Erwartungen ausgelöst hat, tragen die Interessenten ihre Attacken jetzt fachlich getarnt vor.
Der Zeitpunkt dazu schien ihnen günstig: am 30. Juni werden drei zur Zeit in Westdeutschland geltende Zollsenkungs-Verordnungen ungültig. Die erste dieser Verordnungen mit der Nummer 48 hatte Ende des Jahres 1955 insbesondere - die Zölle für Fleisch. Gemüse und Früchte um durchschnittlich die Hälfte gesenkt. Durch eine weitere Verordnung vom März vergangenen Jahres war überdies der Zoll für eine Anzahl gewerblicher Verbrauchsgüter - von der Schuhcreme bis zum Bügeleisen - ermäßigt worden. Die dritte Verordnung schließlich mit der Nummer 51 hatte den Einfuhrzoll für Maschinen verschiedenster Art reduziert, was beispielsweise bei importierten Schreibmaschinen Zollensenkungen bis zu zwölf Prozent ergab.
In der amtlichen Begründung dieser Zollsenkungen hatte es vor eineinhalb Jahren noch hoffnungsvoll geheißen: »Die Zollsenkungen sind bis zum 30. Juni 1956 vorgesehen. Es ist zu erwarten, daß der konjunkturpolitische Erfolg der Zollermäßigung in diesem Zeitraum erreicht wird.«
Obwohl nun jedermann weiß, daß dieser preisdämpfende Erfolg bis heute ausgeblieben ist, versuchten die bäuerlichen Interessenten, den Stichtag zu einem Tauschgeschäft zu benutzen. Unterhändler der Grünen Front ließen Erhards Referenten wissen, über seine Zollsenkung für andere Waren lasse sich reden, wenn die drei geltenden Verordnungen fristgemäß Ende dieses Monats ihre Gültigkeit verlieren würden. Allerdings müßten Getreide, Getreide-Erzeugnisse und Milchprodukte in jedem Fall von Zollsenkungen ausgeschlossen sein.
Minister Erhard jedoch lehnte schon die ersten vortastenden Empfehlungen dieser Art ab. Er war nicht bereit, nur eine optische Zollermäßigung herbeizuführen, die durch das Auslaufen bisher geltender Zollsenkungen wieder kompensiert werden würde. Auch die Opposition im Bundestag wurde rechtzeitig wach. Die Fraktion der Sozialdemokraten brachte einen Antrag ein, nach dem die drei Zollverordnungen, wie es auch Erhard verlangt, über den Stichtag hinaus bis auf weiteres in Kraft bleiben sollen. Erhards neue Zollsenkung soll für alle jene Waren gelten, die von den drei Verordnungen nicht erfaßt werden.
Nachdem so das Tauschgeschäft nicht zustande gekommen war, sannen Westdeutschlands Agrarexperten auf eine unauffällige Methode, Erhards dreißigprozentige Zollsenkung nach außen hin zu akzeptieren, ihr aber in der Praxis die scharfen Stachel zu nehmen. Auch Bundesernährungsminister Lübke riet den Bauern, es sei taktisch unzweckmäßig, in Sachen Zollsenkung »mit dem Holzhammer zu kommen«.
In der Tat holten die Landwirte bald ein feineres Instrument hervor. Nachdem in der Sitzung des Wirtschaftskabinetts grundsätzlich beschlossen worden war, auch die Mehrzahl der Agrarprodukte in die - wahrscheinlich gestaffelte - Zollsenkung einzubeziehen, empfahl man, Erhards geplante Senkungen von dem sogenannten autonomen Zollsatz zu berechnen. Das heißt von jenem Satz, den die Bundesregierung unabhängig von ihren mit anderen Ländern geschlossenen Zollverträgen autonom herauf- oder herabsetzen kann.
Da die Bundesregierung auf Grund dieser Autonomie in vielen Fällen seit langem weniger Zoll erhebt, als sie maximal erheben könnte, würde bei einer Berechnung der dreißigprozentigen Zollsenkung vom autonomen Satz in der Praxis der Zoll nur um 15 bis 20 Prozent gesenkt werden.
Vertreter der Landwirtschaft rechtfertigen derartige Manöver mit der Erklärung, Erhards Zollsenkung dürfe den Bauern auf keinen Fall das wieder wegnehmen, was ihnen in dem vor einigen Monaten vom Bonner Parlament beschlossenen »Grünen Plan« zugebilligt worden sei. Das in den Nachkriegsjahren ständig wiederholte Argument, zur Förderung der Landwirtschaft sei eine Parität der Agrar- und Industriepreise anzustreben, wird allerdings in der Zolldiskussion kaum noch vorgebracht.
Während nämlich Anfang 1954 der Index der landwirtschaftlichen Erzeugerpreise noch 198 (1928 - 100) betrug, der Preisindex der Traktoren, Erntemaschinen und anderer landwirtschaftlicher Betriebsmittel dagegen auf 208 gestiegen war, hat sich die Situation inzwischen durch die Preissteigerungen für Agrarprodukte umgekehrt. In der Mitte des vergangenen Jahres schloß sich die vielzitierte Preisschere. Seitdem läßt der vorprellende Preisindex für Agrarprodukte den für Industrieprodukte weit hinter sich zurück.
Die Zeit
Die Koalition: »So - und jetzt mach' ihn fertig, Ludwig - den elenden Malefiz-Preisdrachen!«