URTEILE - DER SPIEGEL
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URTEILE

• aus DER SPIEGEL 32/1971
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Wer bei der Verfolgung politischer Ziele und Vorstellungen keine sittlichen Bedenken hätte, die Waffe gegen andersdenkende Menschen einzusetzen, kann nicht als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen anerkannt werden (Bundesverwaltungsgericht: Aktenzeichen: VIII C 19/69).

Die geschiedene Frau ist nicht verpflichtet, zur finanziellen Entlastung ihres Mannes ihre Kinder jemand anderem anzuvertrauen und selbst einer Berufstätigkeit nachzugehen. Sie darf sich vielmehr ganz der Versorgung ihrer Kinder widmen und kann vom Mann die hierfür notwendigen Unterhaltsleistungen fordern (Bundessozialgericht; Aktenzeichen: 12 RJ 524/68).

5000 Mark Schmerzensgeld muß zahlen, wer versehentlich ein Glas Tee umstößt und dem Nachbarn auf den Schoß schüttet, so daß dessen Genitalien schmerzhaft verbrüht werden (Oberlandesgericht Nürnberg; Aktenzeichen: 5 U 15/70).

Wenn der ungetreue Buchhalter auch den neuen Arbeitgeber herein legt, muß der frühere den Schaden ersetzen, wenn er ein zu gutes Zeugnis ausgestellt hatte (Bundesgerichtshof; Aktenzeichen: VI ZR 193/69).

Es ist keine die Scheidung begründende schwere Eheverfehlung, daß der verheiratete Student sein Studium nicht zielstrebig verfolgt (Oberlandesgericht Düsseldorf; Aktenzeichen: 3 U 51/70). Die Kosten einer Umstellung der Heizgeräte von Stadtgas auf Erdgas sind vom Hauseigentümer und nicht vom Mieter zu tragen (Landgericht Aachen; Aktenzeichen: 5 S 90/70).

Wer von einer Ehefrau Geld zu bekommen hat, kann das nicht durch Pfändung ihres Taschengeld-Anspruchs gegen den Mann beitreiben (Landgericht Essen; Aktenzeichen: 11 T 394/70).

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