BUNDESKANZLER Verbotenes Symbol
Die Münchner Kriminalpolizei hat sich blamiert, weil sie bei einer Demonstration ein Foto sicherstellte, das Kanzlerfrau Doris Schröder-Köpf mit einem Bild des Vaters von Gerhard Schröder zeigt. Der Grund des Zugriffs: Verstoß gegen Paragraf 86a StGB, der das Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole unter Strafe stellt. Denn auf dem Bild trägt der später in Rumänien gefallene Soldat Schröder einen Wehrmachtshelm mit Hakenkreuz. Beschlagnahmt hatten Polizisten das Foto bei einer Kundgebung von Münchner Pazifisten am 31. Januar, die im Rahmen einer genehmigten Kunst-Aktion gegen den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr protestierten. Kripo-Beamte, welche die Demo beobachteten, forderten die Herausgabe des angeblich verfassungsfeindlichen Objekts und brachten es ins Polizeipräsidium. Gegen den Leiter der Kunst-Aktion eröffnete die Staatsanwaltschaft wegen des Hakenkreuzes ein Ermittlungsverfahren. Einem der Fahnder fiel offensichtlich später die Ähnlichkeit der abgebildeten Dame mit der Ehefrau des Kanzlers auf. Das Verfahren wurde dann »nach Klärung der tatsächlichen Umstände«, so ein Beschuldigter, eingestellt.