Vergeblicher Kampf
Nr. 25/2000, Verbrechen: Büßt der Falsche für den Mord beim Schützenfest?
Der »Fall Franz-Josef Sträter« zeigt einmal mehr die vorurteilsbehaftete Arbeit von Kriminalpolizei und Justiz, die nicht bereit sind, Fehlerkorrekturen vorzunehmen. Deutschland ist kein Rechtsstaat, sondern ein Rechtsmittelstaat; und auch diese Rechtsmittel scheitern am vielfach anzutreffenden institutionellen Unrecht der Justiz.
SCHWERIN DR. EDMUND HAFERBECK BUNDESVERBAND ZUM SCHUTZ VOR RECHTSMISSBRAUCH E. V.
Wenn man die vor kurzem veröffentlichten Zahlen zu den in den USA unschuldig zum Tode Verurteilten gehört hat, wundert es nicht, dass auch in Deutschland Lebenslang-Urteile zu Unrecht gefasst werden. Umso wichtiger, wenn der SPIEGEL solche Fälle aufgreift. Unser Komitee ist derzeit mit drei Fällen befasst, in denen wahrscheinlich auch zu Unrecht auf lebenslange Freiheitsstrafe erkannt wurde. In einem Fall sitzt eine Person seit 18 Jahren in Haft und kämpft bislang vergeblich um ein Wiederaufnahmeverfahren. Er hat neben neuen Beweismitteln sieben neue Zeugen benannt, die bezeugen können, dass ihnen gegenüber der eigentliche Täter die Mordtat eingestanden hat. Statt die Zeugen in einem Wiederaufnahmeverfahren anzuhören und sich ein Bild von ihrer Glaubwürdigkeit zu machen, werden sie alle pauschal als unglaubwürdig abgetan. Der im SPIEGEL zitierte Anwalt Neuhaus hat Recht: Das Wiederaufnahmerecht in Deutschland ist faktisch tot. Aber das darf nicht so bleiben. Justizirrtümer müssen an die Öffentlichkeit. Dann wird auch die Justiz selbst eher eingestehen: Errare humanum est.
KÖLN MARTIN SINGE
KOMITEE FÜR GRUNDRECHTE UND DEMOKRATIE E. V.
Man kann nur dafür dankbar sein, dass unser Grundgesetz Artikel 102 enthält: »Die Todesstrafe ist abgeschafft.« Bleibt nur die Hoffnung, dass sich bald ein Staatsanwalt findet, der die Verantwortlichen für diesen Justizirrtum anklagt, wegen fortgesetzter Missachtung und Verletzung der Menschenwürde. Anders kann das Wegsperren eines Menschen für 17 Jahre nicht bezeichnet werden, nur weil er eine Tat leugnet, die er wohl nicht begangen hat.
SIEGEN JAKOB ALBRECHT