Verlust oder Gewinn? - DER SPIEGEL
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VERKEHRSBETRIEBE Verlust oder Gewinn?

• aus DER SPIEGEL 36/1958
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Als jüngst die »Stuttgarter Straßenbahnen Aktiengesellschaft« (SSB), deren Aktien sich zu mehr als 97 Prozent im Besitz der Stadt Stuttgart befinden, ihre Tarife erhöhen wollte, stieß sie bei ihrer Aufsichtsbehörde, dem Regierungspräsidium von Nordwürttemberg, auf Widerstand.

Der Regierungspräsident konnte der Stuttgarter Stadtverwaltung nämlich in einem detaillierten Bericht nachweisen, daß das gemeinnützige Unternehmen »SSB« durch allerlei Buchungstricks den Eindruck einer wirtschaftlichen Notlage zu erzeugen versucht und diese Fiktion als Begründung dafür benutzt hatte, den Stuttgarter Bürgern Geld aus der Tasche zu ziehen.

Gestand Bürgermeister und Stadtkämmerer Josef Hirn, der selbst einer der Väter des Tariferhöhungs-Planes ist, vor dem Stadtparlament: »Wenn ein Bürger in der Presse etwas Derartiges (den Prüfungsbericht des Regierungspräsidenten) liest, muß er annehmen, bei der 'Stuttgarter Straßenbahnen Aktiengesellschaft' seien Leute am Werk, deren Tun in einen Kriminalroman passen würde.« Dabei hatte der Regierungspräsident noch den an sich naheliegenden Vorwurf vermieden, die Stuttgarter Stadtverwaltung treibe mit ihrem Tariferhöhungsplan behördliche Preistreiberei.

Im Widerspruch zum SSB-Antrag war der Regierungspräsident zu dem Schluß gekommen, daß die SSB auf dem Papier zwar mit bedenklichen Verlusten arbeite, in Wirklichkeit aber finanziell gesund sei und - wenn überhaupt - nur einer sehr

viel geringfügigeren Tariferhöhung bedürfe, als geplant war.

Die Prüfer hatten festgestellt, daß

- die Einnahmen aus der geplanten Tariferhöhung um mehrere Millionen zu niedrig angesetzt seien;

- die künftige Lohnsumme über den Daumen kalkuliert und um Millionen zu hoch angesetzt sei;

- die Abschreibungsmethode irreführend

und unangebracht sei.

Die Stuttgarter Stadtverwaltung beantwortete diese Vorwürfe mit Attacken gegen die Prüfer des Regierungspräsidiums. Insbesondere entrüstete sich Stadtkämmerer Hirn über die Differenzen bei der Berechnung des Mehrertrages aus der geplanten Tariferhöhung: Die SSB hatten mit ihren Buchungsmaschinen herausgeknobelt, daß die Tariferhöhung 1,83 Millionen Mark Mehreinnahmen erbringen würde, die Prüfer des Regierungspräsidiums dagegen errechneten als voraussichtlichen Mehrerlös 7,3 Millionen Mark.

Stadtkämmerer Hirn erläuterte dem Stadtparlament, die Prüfer hätten Unvergleichbares miteinander verglichen und seien so zu falschen Ergebnissen gekommen. SSB-Direktor Speh kam dem Hirn mit einem zwar drastischen, doch nicht besonders erleuchtenden Grundschulexempel zu Hilfe: »Es werden hier Äpfel und Birnen miteinander verglichen!«

In der Tat stellte sich heraus, daß die Prüfer bei der Berechnung des Mehrertrags von einer anderen Berechnungsbasis ausgegangen waren als die Rechner der SSB. Die SSB hatte die tatsächlichen Einnahmen im Jahre 1957 mit den voraussichtlichen Einnahmen im Jahre 1958 (bei erhöhten Tarifen) verglichen. Die Prüfer dagegen hatten die von der SSB geschätzten Beförderungseinnahmen für 1958 den von ihnen errechneten Beförderungseinnahmen nach der Tariferhöhung gegenübergestellt.

Doch auch als die Prüfer nach der Vergleichsmethode der SSB noch einmal nachrechneten, kamen sie immer noch auf 4,46 Millionen Mark Mehrerlös - also auf 2,63 Millionen Mark mehr als die SSB. Stadtkämmerer Hirn war außerstande, dem Stadtparlament dieses mathematische Rätsel zu lösen.

Viel schwerer als solche Differenzen, die den voraussichtlichen Erlös der Tariferhöhung betreffen, wog jedoch die Feststellung der Aufsichtsbehörde, daß die SSB in ihren Bilanzen Verluste herausrechne, die in Wirklichkeit gar nicht vorhanden seie. Die SSB setze beispielsweise auf der Passivseite ihrer Gewinn- und Verlust-Rechnungen Zinszahlungen ein, die sie tatsächlich überhaupt nicht leiste, sogenannte »kalkulatorische« Zinsen. So verzinse sie buchmäßig auch das Eigenkapital.

Hätte die SSB, so errechnete der Prüfer, in die Gewinn- und Verlustrechnung für 1957 nur ihre tatsächlichen Zinsleistungen eingesetzt, so hätte sich ein Betriebsgewinn von 3,5 Millionen Mark ergeben, der sowohl den Verlust von 1956 als auch die für 1958 erwarteten Mehrausgaben annähernd gedeckt hätte. Damit war das Hauptargument für die Tariferhöhung entkräftet.

Doch die Prüfer entdeckten noch mehr: Die SSB legte bei der Abschreibung für ihren Wagenpark eine Lebensdauer von 16 Jahren pro Wagen zugrunde und buchte folglich jährlich sechs Prozent vom Wert des Wagenparks ab. Die Prüfer meinten auch in diesem Falle, daß es angebracht sei, nicht die theoretische, sondern die tatsächliche Lebensdauer der Straßenbahnwagen bei der Abschreibung zu berücksichtigen. Sie addierten deshalb das Alter aller Straßenbahnwagen, die noch im Betrieb sind, dividierten die Summe durch die Zahl der Wagen und kamen so auf ein durchschnittliches Lebensalter von 33 Jahren, das allenfalls eine Abschreibung von drei Prozent jährlich rechtfertigen würde.

SSB-Direktor Speh nannte im Stadtrat diese Art, das durchschnittliche Lebensalter von Straßenbahnwagen zu kalkulieren, grotesk - ein Trambahnwagen überdauere höchstens 20 Jahre. Entrüstet - und unüberlegt - bemängelte Speh, die Prüfer hätten sogar Wagen aus den Jahren 1897, 1900 und 1901 in ihre Berechnungen einbezogen, womit er zugab, was er zuvor bestritten hatte: daß also wirklich Wagen über Stuttgarts Straßen rumpeln, die mehr als 20 Jahre alt sind.

Die Prüfer warfen der SSB-Direktion des weiteren vor, Gehaltszahlungen zu berücksichtigen, die noch gar nicht spruchreif seien. Die SSB behauptet, für 1958 müsse sie um 4,175 Millionen Mark höhere Lohn- und Gehaltskosten veranschlagen. Der Prüfer wies tatsächliche Mehrkosten in der bescheidenen Höhe von 250 000 Mark nach.

Schließlich entdeckten die Prüfer noch eine dubiose Finanzoperation von Stadt und Straßenbahn: die sogenannte Konzessionsabgabe. Ein bis 1960 gültiger Vertrag aus dem Jahre 1930 verpflichtet das städtische Straßenbahnunternehmen, an die Stadt Stuttgart regelmäßig eine »Wegenutzungsgebühr« zu entrichten.

Alljährlich führt die SSB aufgrund dieses Vertrages einen Prozentsatz ihrer Bruttoerträge buchmäßig ab. Im Stuttgarter Stadtetat erscheint die Konzessionsabgabe als Einnahme von 1,4 Millionen Mark. Als Verwendungszweck der Summe ist mit schöner Regelmäßigkeit angegeben: Darlehen an die städtischen Straßenbahnen.

In der Tat zahlt die SSB keine Abgabe an die Stadt. Jährlich werden aber vom Rohertrag 1,4 Millionen als Darlehen umgebucht, für das Zinsen zu zahlen sind. Diese Zinsen - 1958 mit 439 000 Mark ausgewiesen - verringern den buchmäßigen Gewinn der SSB noch weiter.

Beeindruckt von diesen Feststellungen seiner Prüfer hatte das Regierungspräsidium den Antrag auf Tariferhöhung bei den Stuttgarter Straßenbahnen abgelehnt. Regierungspräsident Dr. Schöneck: .Wir vermochten uns der Argumentation der Straßenbahnen nicht anzuschließen.«

Die Stadtverwaltung beantragte daraufhin eine bescheidenere Tariferhöhung, bei der es im wesentlichen darum ging, die Zeitkartenpreise um zehn Prozent zu erhöhen. Dieser Antrag wurde zwar vom Regierungspräsidium genehmigt, jedoch fiel er anschließend im Stadtparlament durch: Die Fraktion der SPD, kraft ihrer Mitgliederzahl meinungsbildend im Stuttgarter Gemeinderat, lehnte die kleine Tariferhöhung ab, weil sie die Zeitkarteninhaber treffe, also eine bestimmte Bevölkerungsschicht, und deshalb unsozial sei. Aus taktischen Gründen folgten die anderen Fraktionen dem SPD-Beispiel

Einem von der Stadtverwaltung angeregten Racheakt an der Aufsichtsbehörde, die sich geweigert hatte, die große Tariferhöhung zu genehmigen, stimmte das Stadtparlament - aus dem sich der Aufsichtsrat der SSB rekrutiert jedoch zu: Man beschloß, beim Innenministerium von Baden-Württemberg gegen das Regierungspräsidium von Nordwürttemberg Beschwerde einzulegen.

In nichtöffentlicher Sitzung stimmte der Stadtrat überdies einer Aktion zu, die darauf schließen läßt, daß die Stadtväter die echte Rentabilität ihres Verkehrsunternehmens nicht so schlecht einschätzen, wie sie es nach außen hin wahrhaben wollen: Die Stadt Stuttgart stieg mit fünf Millionen Mark Kapitalerhöhung in ihre Straßenbahn ein und schloß das Bezugsrecht der wenigen privaten SSB-Aktienbesitzer auf die jungen Aktien aus.

Stuttgarter Straßenbahndirektor Speh

Kriminalroman in der Buchhaltung

Stuttgarter Straßenbahnwagen. Lebensdauer 16 oder 33 Jahre?

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