Verminderung des Risikos
(Nr. 42/1981, Prozesse: Tod in Narkose)
Ich will nicht die Prozeßanalyse Ihres Gerichtsreporters kritisieren, die im wesentlichen korrekt ist. Verwahren möchte ich mich aber gegen seine Unterstellung, daß ich »eine Art Hackethal der Anästhesie« bin, soweit das von Ihren Lesern als negatives Kompliment verstanden werden könnte. Man muß nicht gleich ein Hackethal sein -- was immer damit gemeint sein möchte --, wenn man sich in dreißigjähriger Berufstätigkeit, wie andere Kollegen auch, um die Verbesserung der Narkosetechnik zur Verminderung des Risikos engagiert bemüht hat.
Dazu zählt aus meiner Sicht auch die wissenschaftliche Nebentätigkeit eines S.12 Gerichtsgutachters, dessen Hauptaufgabe ich für mein Fachgebiet immer in der analytischen Rekonstruktion fataler Narkosekomplikationen gesehen habe mit dem Ziel der Aufdeckung des oder der entscheidenden Fehler, um deren Wiederholung möglichst zu vermeiden. Das gilt zum Beispiel auch für den zitierten 3-Wegehahn beim »Tiberius«.
Hagen (Nrdrh.-Westf.) PROF. DR. MED. J. STOFFREGEN