TBC-FLEISCH Verteiltes Risiko
Am Freitag dieser Woche hat der
Bundesrat über einen Verordnungsentwurf zu entscheiden, der ihm vom Staatssekretär im Bundesernährungsministerium, Dr. Theodor Sonnemann, mit dem Bemerken zugeleitet worden ist, es handele sich um eine Vorlage von »großer Eilbedürftigkeit«. Sonnemanns Eilpost soll eine andere Verordnung schleunigst wieder außer Kraft setzen, die im Sommer vorigen Jahres als nicht minder dringlich vorgelegt worden war und die Verbraucher vor dem Genuß tuberkulösen Fleisches schützen sollte.
Mit dieser, am 25. März in Kraft getretenen Verordnung war dekretiert worden, daß fürderhin Fleisch von tuberkulösen Rindern nicht mehr frei über den Schlachthof verkauft und zu Wurst verarbeitet werden dürfe, sondern der Freibank oder dem Abdecker zuzuführen sei.
Bis zu diesem Termin hatten die Schlachthof-Veterinäre nur die Tbcbefallenen Organe der Tiere, nicht jedoch das Fleisch zur Freibank leiten müssen. Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen Tuberkel-Bakterien auch im Fleisch Tbc-befallener Tiere vorhanden sein und mithin durch den Verzehr von Schabefleisch, Hackfleisch und Rohwurst (Salamiwurst, Teewurst und dergleichen) unangefochten Zugang zum menschlichen Organismus finden können, hatten die Ernährungsbeamten zu dieser Reform der Fleischbeschau-Richtlinien veranlaßt.
Noch bevor die verbraucherfreundliche Verordnung Gesetzeskraft erlangte, erhob sich ein vielstimmiges Lamento der vorwiegend in Baden-Württemberg und Bayern beheimateten Eigentümer von Tbc-Kühen. Auf den Matten des Allgäu beispielsweise weiden nämlich noch rund 60 000 Tbc-Rinder, zu denen sich 120 000 lungenkranke Schweine gesellen. Den Einnahme-Ausfall, der aus der Abqualifizierung des Fleisches von Tbc-krankem Vieh entsteht, bezifferten die Bauern auf rund 75 Millionen Mark.
Theodor Sonnemann sprang in die Bresche, um diesen Ausfall zu verhindern. Er schlug den Länderfinanzministern vor, Bund, Länder und Vieherzeuger sollten sich je zu einem Drittel in die entstehenden Verluste teilen. Diesem Vorschlag jedoch vermochten die Länderfinanzminister nicht zu folgen. Sie lehnten die Übernahme der auf sie entfallenden 25 Millionen als untragbar ab.
Am 24. März zog Theodor Sonnemann daraus die Konsequenz: »Da die Finanzminister der Bundesländer sich im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in der Lage sehen, die vorgesehene Risikoverteilung zu gleichen Teilen für Bund, Land und Tierbesitzer zu übernehmen«, schlug er vor, die bereits in Kraft getretene Fleischbeschau-Verordnung bis zum 31. Dezember 1961 wieder auszusetzen: »Zur Vermeidung erheblicher wirtschaftlicher Nachteile.«
Sofern Sonnemanns Vorschlag im Bundesrat Zustimmung findet, kann Westdeutschlands Bauernschaft mithin ihre Tbc-Kühe noch bis zum Ende dieses Jahres ohne Einnahmeverluste dem menschlichen Konsum zuführen.