BERUFSWAHL Vom Arzt verschrieben
Den rund 500 000 Schülern, die nächstes Jahr zu Ostern die Volksschulen verlassen werden, geht dieser Tage eine Art Gestellungsbefehl zu. Die Arbeitsämter teilen den Berufsanwärtern mit, daß sie sich vor Antritt ihrer Lehrstellung einem ärztlichen Gesundheitstest zu unterziehen haben.
Die Berufswahl ist künftig nicht mehr allein der freien Entscheidung von Schülern und Eltern überlassen. Nach dem Willen der christdemokratischen Mehrheit des letzten Bundestages sollen künftig Westdeutschlands Ärzte die Berufswahl - sie ist nach Artikel 12 des Bonner Grundgesetzes frei - einengen dürfen, wenn ihnen ein Anwärter gesundheitlich ungeeignet erscheint.
Der am 1. Oktober in Kraft getretene Abschnitt 6 des Jugendarbeitsschutzgesetzes schreibt für alle Schulentlassenen im Alter zwischen 14 und 16 Jahren eine gebührenfreie ärztliche Untersuchung und innerhalb des ersten Berufsjahres eine ebenfalls kostenlose Nachuntersuchung vor.
In einer vorgedruckten »ärztlichen Mitteilung« hat der Arzt den Eltern darzutun, welche Tätigkeiten dem Wohlbefinden des künftigen Lehrlings unter Umständen abträglich sein könnten. Falls sich ein Arbeitgeber aus Personalnot oder aus Mitleid über die ihm zwangsweise vorgelegte Bescheinigung hinwegsetzt, riskiert er eine Ordnungsstrafe in Höhe bis zu 1000 Mark.
Ergebnis: Befindet der ärztliche Inquisitor, ein Kaufmannssohn sei »für Sitzberufe ungeeignet«, muß der junge Mann der Soll-und-Haben-Branche den Rücken kehren und den väterlichen Betrieb verlassen.
Aus Furcht, die jugendlichen Bundesbürger könnten ohne staatliche Betreuung ihre Berufswahl je nach Befähigung oder gar nur aus Neigung treffen, haben Bonns beamtete Gesundheitswächter diese Berufsmusterung erfunden. Sie füllten damit die für jeden Vollbeamten schmerzliche Aktenlücke, die sich bislang bei allen Jugendlichen zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr auftat. Zwischen Schul- und Militärarzt drohten die Jugendlichen dem Amtsgriff zu entgleiten. Durch die jüngste Reform ist die permanente Betreuung auf Staatskosten von der Schüler- bis zur Zipfelmütze gesichert.
Nach eigenem Zeugnis ist es den Berufsmusterern um »das Gemeinwohl« und, selbstverständlich, um die Volksgesundheit zu tun. Der Staat solle vor Schäden bewahrt werden, »... die durch vorzeitige Zerstörung oder Minderung der Arbeitsfähigkeit der Bürger ... eintreten«.
Wie immer, wenn in der Bundesrepublik die Volksgesundheit gefährdet scheint, entbrennt auch der Kampf, wer den vom Staat gespendeten Gebührensegen kassieren darf: die von den örtlichen Gesundheitsämtern beauftragten oder die frei praktizierenden Ärzte.
Die Gesetzesmacher des Bundesarbeitsministeriums wollten die Untersuchung zunächst amtsärztlichen Händen überlassen. Die Bundesärztekammer indes war anderer Meinung. Die berufsständische Vertretung der 45 000 westdeutschen Praxisärzte wollte den Strom der Schulabgänger in die privaten Wartezimmer lenken.
Durch Unterstützung der FDP konnten die Ärztefunktionäre den frei praktizierenden Medizinern das Untersuchungsmonopol sichern. Mithin kann künftig jeder Praxis-Inhaber das letzte Wort über die berufliche Qualifikation der ihm anvertrauten Schulentlassenen sprechen. Arbeitsmedizinische Kenntnisse sind nicht erforderlich.
Theo Blanks Fragebogen, auf denen die Ärzte den Prüfungsbefund notieren sollen, wurden mittlerweile auf das Vorstellungsvermögen arbeitsmedizinischer Amateure zugeschnitten. Mit einer Vielzahl von Fragen, wie sie nach der Regierungsvorlage nicht erforderlich gewesen wären, will das Ministerium die Flut der zu erwartenden Fehlbeurteilungen eindämmen.
Trotz dieser Sicherheitsvorkehrungen drohen dem Musterungsgeschäft nicht unbeträchtliche Schwierigkeiten. So kann zum Beispiel der für künftige Schwerarbeiter wichtige Spirometerwert, der das Fassungsvermögen der Lungen angibt, nicht ermittelt werden, weil die Meßgeräte, die zu den Standardinstrumenten jedes Betriebsarztes gehören, in vielen Praxen fehlen.
Selbst auf das sogenannte Schellong -Verfahren, bei dem ohne komplizierte Hilfsmittel Blutdruck und Puls im Ruhezustand und unter Belastung gemessen werden, mußten die Verfasser der Ausführungsbestimmungen verzichten, weil nicht alle Mediziner die Meßergebnisse richtig auszuwerten vermögen.
Wie wenig das Gros der bundesdeutschen Heilkundigen dem Ansturm der musterungspflichtigen Lehrjünglinge gewachsen ist, hat die Bundesärztekammer selbst deutlich gemacht: Seit Monaten versucht sie, mittels Schulungskursen und Fachveröffentlichungen das Universitätswissen ihrer Standesgenossen mit einschlägigen Tips aufzufrischen.
Noch ein weiterer Umstand der Lehrlingsmusterung ist bemerkenswert: Nachdem die Bundesärztekammer zunächst öffentlich erklärt hatte: »An der Gebührenfrage soll es nicht scheitern«, ist schon jetzt ein voluminöser Honorarstreit zwischen den Ländern und den Ärzteverbänden entbrannt. Während die Länder den Ärzten für jede Erstuntersuchung nur 20 Mark zugestehen wollen, verlangt die Ärztekammer genau den doppelten Betrag.