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DRESDNER BANK Von Aktien geträumt

• aus DER SPIEGEL 31/1964
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Die Manager der Dresdner Bank AG können ihre hochdotierte Arbeitskraft nicht mehr ausschließlich der Mehrung von Ansehen und Vermögen ihres Instituts widmen. Der Bank-Vorstand, dem die Kulisse in den Effektensälen den besten Börsen-Verstand nachrühmt, verpflichtete in der vergangenen Woche den Frankfurter Parade-Strafverteidiger Dr. Erich Schmidt-Leichner.

Der Anlaß dieses Engagements ist in einem Ermittlungsverfahren zu suchen, das die Staatsanwaltschaft Frankfurt unter dem Aktenzeichen 2 Js 1219/63 gegen »Angehörige der Dresdner Bank« eingeleitet hat.

Die Frankfurter Staatsanwälte stützen sich dabei auf ein Gutachten des Strafrechts-Lehrers an der Universität Mainz, Professor Dr. Peter Noll. In seiner 51seitigen Expertise kommt Professor Noll zu dem Ergebnis, prominente Mitarbeiter des zweitgrößten westdeutschen Bank-Konzerns hätten vier schwerwiegende Straftaten begangen, und zwar

- Kreditwucher,

- Kursbetrug,

- Erpressung und

- Kreditverleumdung.

Nolls Auftraggeber war der Bremer Holzhändler und Aktienspekulant Hermann D. Krages, der heute in Chur in der Schweiz domiziliert. Er fühlt sich von den Managern der Bank übers Ohr gehauen, die ihm im Oktober 1962 seinen Aktienbesitz an der Chemie-Verwaltungs-AG (CV), Frankfurt, und an der Gelsenkirchener Bergwerks-AG (GBAG), Essen, abgenommen haben. Der launische Börsenjobber hatte zunächst daran gedacht, den Verkauf an

die Dresdner Bank in einem Zivilprozeß anzufechten, weil er sich durch die Bankiers arglistig getäuscht fühlte. Ihm waren jedoch die auf zehn Millionen Mark geschätzten Anwalts- und Gerichtskosten zu hoch. Als aber sein Gutachter Noll eine ganze Anzahl strafrechtlicher Tatbestände entdeckt zu haben glaubte, zeigte Krages am 13. November 1963 die Dresdner Bank an.

Dazu Hans Rinn, 65, Vorstandsmitglied der Dresdner Bank, der zusammen mit seinem Frankfurter Vorstandskollegen Ernst Matthiensen, 64, das Börsengeschäft der Bank leitet: »Wir haben von dem Ermittlungsverfahren erst vor wenigen Tagen durch eine Indiskretion erfahren. Im übrigen haben wir keine Angst. Bereits vor mehr als einem Jahr hat das Bundeskartellamt eine von Herrn Krages gegen uns angestrengte Klage abgewiesen.« Rinn-Anwalt Schmidt -Leichner: »Nun soll die Staatsanwaltschaft auf Kosten der Steuerzahler Herrn Krages jenes Beweismaterial beschaffen, das er selbst im Zivilverfahren nicht zu liefern vermag.«

Am 12. Oktober 1962 hatte der Bremer Aktienhändler den Bundesbank-Präsidenten Karl Blessing aufgesucht, weil ihm seine Börsenkredite, mit denen er Aktien gekauft hatte, auf den Nägeln brannten. Die Kurse waren so tief gestürzt, daß der Wert der Papiere die bei den Banken aufgenommenen Kredite nicht mehr vorschriftsgemäß deckte und somit die Gefahr bestand, daß Krages vermittels Zwangsverkäufen seiner Papiere »exekutiert« würde. Mehrere jener 43 Institute, bei denen Krages laut Rinn in der Kreide saß, hatten mit Zwangsmaßnahmen gedroht.

Des spekulierenden Holzhändlers Gesamtvermögen an Aktienwerten betrug zu dieser Zeit 233 522 999 Mark, denen Bankschulden in Höhe von 163 211 760 Mark gegenüberstanden. Sein frei verfügbares Vermögen betrug - nach Abzug anderweitiger Bankkredite und einer Rückstellung - nur noch 33 709 739 Mark.

Vor allem der Kurswert der Chemie - und GBAG-Aktien war auffällig zusammengeschrumpft. Die Chemie-Papiere, von denen Krages ein Paket im Nominalwert von 30 Millionen Mark hielt, hatte die Börse im Januar 1962 noch mit 647 Punkten bewertet, im Oktober 1962 aber waren es nur noch 250 Punkte. Die Bergwerks-Aktien (Krages-Paket: nominal 60 Millionen Mark) Waren in der gleichen Zeit von 220 auf 119 Punkte abgerutscht. Allein in vier Tagen des Oktobers 1962 sank der Kurswert seiner Aktien um 15 772 667 Mark.

Notenbank-Präsident Blessing riet dem ratlosen Bremer, sich dem Vorstandsmitglied Ernst Matthiensen von der Dresdner Bank in Frankfurt anzuvertrauen. Am 12. Oktober 1962 erschien Krages in Matthiensens Vorstandssuite an der Frankfurter Gallusanlage mit den Worten: »Ich habe in der letzten Nacht von GBAG geträumt.« Bankier Matthiensen verstand diesen versteckten Verkaufshinweis richtig, blieb aber kühl: Die Dresdner Bank habe an GBAG kein Interesse.

Hingegen erklärte der Bankmann sich bereit, Chemie-Verwaltungsaktien zu erwerben. Obwohl die Börse die Papiere zum Zeitpunkt dieses Gesprächs noch mit 250 Punkten notierte, wollte Matthiensen nur 210 zahlen. Krages machte eine entsprechende Offerte und gab der Bank die Papiere »an die Hand«.

Drei Tage später, am 15. Oktober 1962, erklärte der Bankier dem Holzhändler überraschend am Telephon, er habe noch einen »kleinen Wunsch": Er wolle auch das GBAG-Paket (Nennwert 60 Millionen Mark) übernehmen. Obwohl die Börse diese Wertpapiere noch mit 119 Punkten bewertete, war Matthiensen nur willens, 110 oder 115 Punkte zu entrichten.

Die Bitte des Aktionärs, diese neue Lage überdenken zu dürfen, lehnte der Bankdirektor rundweg ab. Er gönnte dem Bremer, bei dem es immerhin um eine Entscheidung über rund 130 Millionen Mark ging, auch nicht eine erbetene Bedenkzeit von nur zehn Minuten. Matthiensen zu Krages am Telephon: »Sobald Sie den Hörer auflegen, ist jedes weitere Geschäft zwischen uns erledigt.«

Hermann Krages resignierte und verkaufte zu dem von Matthiensen gewünschten Kurs von 115. Innerhalb weniger Minuten war er seinen Aktienbesitz bei der Chemie-Verwaltung und bei der GBAG los.

In ihren Börsenberichten lobte sich die Dresdner Bank ob dieses Coups selbst: Krages hätte seit Monaten »wie ein Damoklesschwert über der Börse« gehangen. Sie habe eine »Marktbereinigung« durchgeführt und durch »aktives Eingreifen zur rechten Zeit« den Druck vom Markt genommen. Damit seien endlich die Krages-Pakete in »starke Hände übergegangen«.

Zusammen mit Aktien aus eigenem Besitz - bereits 1961 hatte Hans Rinn dem Bremer Holzhändler ein GBAG-Paket im Nominalwert von 35 Millionen Mark zum Kurs 202 abgekauft - und nachträglichen Zukäufen verschaffte sich die Bank 25 Prozent des GBAG-Grundkapitals von 485 Millionen Mark, die sogenannte Sperrminorität. In der Publikumsgesellschaft ist sie heute weitaus größter Aktionär. Auch bei der Chemie -Verwaltung hält die Bank den größten Anteil: Ihr gehören mittlerweile 34 Prozent.

Krages-Gutachter Professor Noll behauptet, der Bremer Aktien-Millionär habe sich in einer Notlage befunden, die von der Bank rücksichtslos ausgenutzt worden sei. Da sein Vermögen durch Kursstürze nahezu täglich dezimiert wurde und er sogar in Konkursgefahr geriet, sei Krages »gezwungen« gewesen, »das Geschäft mit der Dresdner Bank abzuschließen, um seinem finanziellen Ruin zu entgehen«.

Der Mainzer Strafrechtler konstatierte ein »auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung«. So habe Krages für seine Chemie-Aktien, die am Tage des Verkaufs an der Börse immerhin noch 69,9 Millionen Mark wert gewesen seien, nur 63 Millionen Mark bekommen. Für seine Bergwerkspapiere hatte ihm die Bank 69 Millionen Mark gezahlt, ihr Tageswert aber hatte 71,4 Millionen Mark betragen. Profit der Dresdner Bank: 9,3 Millionen Mark.

Damit sieht Noll den Tatbestand des Kreditwuchers nach Paragraph 302 a des Strafgesetzbuches als erfüllt an. Danach wird bestraft, »wer unter Ausbeutung der Notlage, des Leichtsinns oder der Unerfahrenheit eines anderen mit Bezug auf ein Darlehen... oder auf ein anderes zweiseitiges Rechtsgeschäft, welches denselben wirtschaftlichen Zwecken dienen soll, sich oder einem Dritten Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, welche den üblichen Zinsfuß dergestalt überschreiten, daß nach den Umständen des Falles die Vermögensvorteile in auffälligem Mißverhältnis zu der Leistung stehen«.

Zwar, so räumt Noll ein, hätte zwischen den Parteien keine Darlehensbeziehung bestanden. Der Verkauf der Aktien aber erfülle trotzdem den Tatbestand des Kreditwuchers, da die Veräußerung der Papiere »denselben wirtschaftlichen Zwecken diente wie ein Darlehen«, nämlich, »ein dringendes Geldbedürfnis zu befriedigen«. Im vollen Bewußtsein dieser Geldverlegenheit habe die Dresdner Bank die Situation für sich ausgenutzt.

Noll: »Geschäftliche Aufwendungen waren für die Dresdner Bank mit der Transaktion kaum verbunden, sieht man von den wenigen Besprechungen und Telephongesprächen ab. Der Gewinn beruhte ausschließlich auf der Notlage des Herrn Krages und ihrer Ausnützung.«

Nach Rechtsprechung und Lehre sei es dabei irrelevant, ob die »Notlage von Herrn Krages selbst verschuldet war oder nicht«. Ferner könne die Notlage auch nicht deshalb verneint werden, weil Krages kein armer Mann sei. Der Tatbestand des Wuchers setze nämlich nicht voraus, »daß der Bewucherte... wirklich Not leidet, sondern nur, daß er in Not geraten würde, falls er auf das wucherische Geschäft nicht einginge.«

Auch das für den Kreditwucher erforderliche weitere Tatbestandsmerkmal, wonach zwischen Leistung und Gegenleistung »ein auffälliges Mißverhältnis« bestehen muß, hält Noll für erfüllt. Der Vorteil der Dresdner Bank sei erheblich größer als in der Differenz zwischen Kaufpreis und Kurswert der-Papiere von 9,3 Millionen Mark zum Ausdruck komme.

Die beiden Aktienpakete, so Noll, waren »in jedem Fall bedeutend mehr wert als die Börsenkurse vom 12. und 15. Oktober 1962 rechnerisch ergeben würden, weil der Kurs sofort ansteigen mußte, sobald das Paket in ihren (der Dresdner Bank) Besitz gelangte. Die Aktien hatten in der gegebenen Situation einen sehr unterschiedlichen Wert, je nachdem, ob sie sich bei Herrn Krages oder bei einem liquiden Eigentümer befanden. Dies war beiden Kontrahenten ... bewußt«.

Tatsächlich wurden jene Chemie -Papiere, die Krages am 15. Oktober 1962 zum Kurs 210 hatte fahren lassen müssen, bereits vier Tage später an der Börse mit 301 Punkten bewertet. Derzeitiger Kurs: 380.

Auch die GBAG-Aktie begann sich, kaum daß sie den Besitzer gewechselt hatte, zusehends zu erholen. Trotz Kubakrise kletterte sie bis zum 29. Oktober 1962 auf 130 Kurspunkte und erreichte nach einem über 20 Monate währenden Anstieg in der vergangenen Woche die Marke 260.

Da Matthiensens Verhandlungstaktik, so Noll, »offenbar darauf angelegt« war, »auf Herrn Krages stärksten Druck auszuüben«, da Matthiensen ihm zudem trotz des »ungewöhnlichen Umfangs des Geschäfts« nicht einmal eine kurze Bedenkzeit eingeräumt hatte, andererseits aber die Dresdner Bank nach Lage der Dinge den Abbruch des Verkaufsgesprächs mit weiterem Druck auf die Kurse beantwortet hätte, sei Krages die »freie Willensentscheidung« verwehrt worden.

Damit sieht Noll auch Erpressung als gegeben an, die nach Paragraph 253 des Strafgesetzbuches »mit Gefängnis nicht unter zwei Jahren, in besonders schweren Fällen mit Zuchthaus bestraft wird«.

Hermann Krages hielt bereits vor Jahren nicht mit der Vermutung zurück, die Dresdner Bank habe die Kurse der Chemie-Verwaltungs- und GBAG-Aktien »durch eigene Verkäufe und durch Beratung ihrer Kunden ... systematisch negativ beeinflußt«, um sich selbst billig in den Besitz der Effekten zu bringen.

Zudem erhebt Krages den Vorwurf, die Bank habe »systematisch falsche Gerüchte ausgestreut«, in denen die Kursrückgänge auf Verkäufe »durch Herrn Krages« zurückgeführt worden seien. Als Verbreiter dieser gezielten Gerüchte nennt das Gutachten außer Hans Rinn

- er soll zudem wider besseres Wissen

behauptet haben, Krages habe einen Nervenzusammenbruch erlitten (Kreditverleumdung) - den Chef seiner Börsenabteilung, Heider, und den »FAZ« -Redakteur Heinz Brestel, »der der Dresdner Bank nahesteht«.

Mit diesem Sachverhalt, so argumentiert Noll, sei der Tatbestand des Kursbetruges nach Paragraph 88 Absatz 1 des Börsengesetzes objektiv erfüllt. Danach wird mit Gefängnis und Geldstrafe bis zu 15 000 Mark, fakultativ auch mit dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft, »wer in betrügerischer Absicht auf Täuschung berechnete Mittel anwendet, um auf den Börsen- oder Marktpreis von Waren oder Wertpapieren einzuwirken«.

In die Diskussion um das Verhalten der Dresdner Bank mischte sich auch der Münchner Außenseiter-Bankier Rudolf Münemann. Unter dem 27. Dezember 1962 schrieb er:. »Es ist allgemein bekannt und durch Zeugnisse belegbar, daß die Dresdner Bank an hervorragender Stelle im breiteren Ausmaß als Baissier (Kursdrücker) an den deutschen Börsen aufgetreten ist ... Ich gestehe offen, daß die Börsenmanöver der Dresdner Bank meiner Ansicht nach dem Gedanken des Effektensparens einen unerhörten Schaden zugefügt haben, und ich glaube sicher zu sein, daß in diesen allgemeinen Manövern der Dresdner Bank auch gezielte Manöver gegen Herrn Krages enthalten sind.«

Demgegenüber bestreitet Hans Rinn entschieden, die Dresdner Bank habe je mit börsentechnischen Kniffen das Ziel verfolgt, das Krages-Paket an sich zu bringen. Rinn: »Der Notenbank-Chef Blessing hat uns damals zu der Übernahme veranlaßt. Wir werden heute überall als Baissiers beschimpft. Dazu eine kurze Überlegung. Wir hatten bereits vor dem Ankauf der Krages -Papiere ein Paket über 35 Millionen Mark GBAG-Aktien. Wir wären doch besoffen gewesen, wenn wir diese Aktien, für die wir seinerzeit einen Kurs von 202 bezahlt hatten, kaputtgemacht hätten.«

Hans Rinn erklärte, die Dresdner Bank habe vom 1. Februar bis zum 15. Oktober 1962 keinerlei Aktienverkäufe aus ihrem GBAG-Paket getätigt. Lediglich einer ihrer Düsseldorfer Börsenhändler habe 1962 einen Posten über 126 000 Mark GBAG-Papiere verkauft. Im gleichen Zeitraum aber, so Rinn, hätten für schätzungsweise 15 bis 20 Millionen Mark GBAG-Aktien den Besitzer gewechselt.

Indes gibt der Bankier zu, daß sein Institut in den Jahren 1960 bis 1962 die Kurse als überhöht angesehen und daß die Wertpapierberater der Dresdner Bank daher ihrer Kundschaft geraten hätten, die in der Vergangenheit erzielten Gewinne »mitzunehmen«.

»Die Bäume konnten ja schließlich nicht in den Himmel wachsen«, meinte Rinn. »Die Börse war ja zeitweise ein Ersatz für Fußballtoto. Und daß die Kurse der GBAG- und Chemie-Verwaltungs-Aktien besonders in Mitleidenschaft gezogen wurden, ist selbstverständlich, wenn man bedenkt, daß gerade diese Papiere durch die Krages -Spekulation zeitweilig maßlos in die Höhe getrieben waren. Und dann denken Sie bitte an die vielen Banken, die Herrn Krages zu exekutieren drohten. So etwas drückt immer auf den Kurs. Er sollte mal seine Korrespondenz mit diesen Banken offenlegen, dann würde ganz klar werden, warum die Kurse so sehr gefallen sind.«

Den außerordentlich niedrigen Preis für die Krages-Papiere und den Umstand, daß die Dresdner Bank auch nicht den sonst üblichen Paketzuschlag zu zahlen bereit war, begründet Ernst Matthiensen lapidar: »In der Hausse (Kursaufschwung) gibt es einen Zuschlag, in der Baisse einen Abschlag. Herr Krages mußte ja nicht an uns verkaufen.«

Im übrigen führen Rinn und Matthiensen den Ankauf der Papiere, an denen sie »grundsätzlich nicht interessiert« gewesen seien, auf altruistische Motive zurück. Die Dresdner Bank habe die ständige Drohung, die angesichts der beträchtlichen Krages-Schulden über der Börse hing, beseitigen und zur allgemeinen Beruhigung beitragen wollen.

Hingegen glauben Krages und die zahlreichen Gegner des Instituts, nicht Altruismus, sondern eigensüchtiges Gewinnstreben sei die Triebfeder der Transaktion gewesen. Danach soll die Dresdner Bank um das GBAG-Paket bemüht gewesen sein, weil ihr bekannt war, daß der amerikanische Mineralöl-Trust Socony Mobil Oil eine Mehrheitsbeteiligung bei GBAG anstrebte. Tatsächlich hielt der US-Trust lange Zeit nach einem großen Paket Ausschau.

Hartnäckig hält sich bis heute an Deutschlands Börsen das Gerücht, Socony Mobil Oil hätte der Dresdner Bank für die GBAG-Papiere einen Kurs von 250 geboten - mehr als doppelt so viel wie jener Kurs, den Krages für seine Aktien bekommen hatte.

Unter dem Eindruck des starken Socony-Interesses hatte auch das Bundesschatzministerium im Hinblick auf ein geplantes Sparförderungsgesetz - danach sollte der Kleinverkauf von Aktien aus großen Paketen prämienbegünstigt werden - bei der Dresdner Bank vorsichtig durchblicken lassen, sie möge von der Veräußerung ihres Pakets Abstand nehmen.

Hans Rinn und sein Freund Ernst Matthiensen, die seit Jahrzehnten wie Castor und Pollux über der Dresdner Bank strahlen, bestreiten indes ausdrücklich, je mit Socony verhandelt zu haben. »Uns hat Mobil Oil«, so Matthiensen, »niemals ein Angebot gemacht; weder haben wir zu irgendeinem Zeitpunkt verhandelt, noch kenne ich überhaupt jemanden von Socony. Das ist alles reine Gerüchtemacherei.«

Ihm sekundierte Hans Rinn: »Wenn wir an Socony verkauft hätten, wo doch jedermann klar war, daß die Amerikaner es auf die GBAG-Tochter Aral abgesehen hatten, hätten wir uns im Ruhrrevier nicht mehr sehen lassen können. Als Aktienhändler haben mir natürlich wegen der Aussicht, unser Paket praktisch nicht verkaufen zu können, die Augen getränt.«

Tatsächlich sind die Beteiligungen der Dresdner Bank an der Chemie-Verwaltung und an der GBAG auch im Inland nahezu unverkäuflich, da weder ein potenter Großaktionär in Sicht noch ein Kleinverkauf über dem Wertpapierschalter in dieser Größenordnung ohne gefährliche Kurseinbrüche zu bewerkstelligen ist.

Dauerbeteiligungen in diesem Umfang aber sind auch für eine Großbank problematisch, zumal die Ertragslage sowohl bei GBAG (Dividende 1963: acht Prozent) wie auch bei der Chemie-Verwaltung (Dividende: 12,5 Prozent) nicht zu Freudentänzen Anlaß gibt.

In dem heraufziehenden Verfahren sprang den Bankiers unlängst ein wertvoller Entlastungszeuge bei. In einer Eidesstattlichen Versicherung ("zur Vorlage beim Gericht bestimmt") berichtete Dr. Gotthard Freiherr von Falkenhausen, Vorsitzer des Bundesverbandes des privaten Bankgewerbes, über eine Sitzung des Bundesbankdirektoriums im November 1962, an der er, Falkenhausen, teilgenommen hatte.

Im Verlauf der Sitzung hätte Bundesbankpräsident Blessing, so von Falkenhausen, sinngemäß erklärt, an der Übernahme der GBAG- und Chemie-Verwaltungs-Aktien durch die Dresdner Bank sei »nicht das geringste zu beanstanden«.

Bankier Rinn

Nach der Marktbereinigung...

Bankier Matthiensen

.. eine Anzeige wegen Wuchers

Aktien-Spekulant Krages*

Kursabschlag am Telephon

* SPIEGEL-Titel 6/1956.

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