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URLAUBSREISEN Von Verlobung keine Rede

• aus DER SPIEGEL 31/1954
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Die Einzelzimmerfrage ist an allen Orten gleichmäßig brennend. Es gibt nirgends so viel Einzelzimmer, wie solche verlangt werden. Bedingungen, wie zum Beispiel 'zwei Einzelzimmer in einem Hause', können wir beim besten Willen nicht annehmen ... Im übrigen versuchen wir, durch Zusagen für halbe Doppelzimmer den Anmeldungen zu entsprechen, wobei wir bemüht sind, möglichst gleichaltrige Zimmergenossen zu finden - selbstverständlich nach Geschlechtern getrennt (damit keine Unklarheiten entstehen!).«

Solch eingehende, von vorbeugender Deutlichkeit erfüllte Ausführungen über die technische und die andere Seite des vielschichtigen Ferienschlafproblems finden sich hektographiert auf zartblauen Saugpostblättern, mit denen Ludwig Ottmann, 47, Inhaber des Reisebüros »Allgäu-Walsertal-Reisen«, diejenigen seiner Kunden unterrichtet, die nach Studium allgemeiner Prospekte durch Einsendung einer Anmeldung ihre ernsthafte Absicht glaubhaft gemacht haben, sich mit Ottmanns Verbindung in den Allgäu-Dörfern Schöllang, Reichenbach oder Rubi nahe Oberstdorf zu erholen.

Dieser textlich ausgefeilte Hinweis auf die unerbittliche Trennung der Geschlechter ist die Frucht bitterer Erfahrungen, die Ottmann machen mußte, seit er sich in einer verhängnisvollen Stunde Anfang Mai dieses Jahres dazu verleiten ließ, über die Frage der Benutzung von Doppelzimmern eine Meinung auf die Matrize zu hämmern, die den soziologischen Gegebenheiten des Deutschland von 1954 mit seinen Onkel-Ehen und Camping-Paaren ebenso gerecht zu werden versuchte wie den entsprechend harten Realitäten der Beherbergungspraxis.

Kurz: In der Mai-Fassung enthielten die Ausführungen zur Zimmerfrage den nüchternen Hinweis, daß »unsere jungen Freunde und Freundinnen, soweit sie Verlobte im Sinne des BGB« sind, angesichts des verbreiteten

Mangels an Einzelzimmern ohne weiteres auch in einem Doppelzimmer wohnen könnten, da der Bundesgerichtshof die Anschauung bestätigt habe, daß hiergegen keine Bedenken bestünden, wenn der Eheschließung zwingende Hindernisse entgegenstehen, die von den Verlobten nicht zu beheben sind.

Die Bundesgerichtshofentscheidung hatte Ottmann in der Zeitung gelesen, und daß er sie zu einem Ventil der Einzelzimmernot autorisierte, entspricht der zielstrebigen Logik eines einfallsreichen Mannes vom Fremdenverkehrsgewerbe. Indes, hier begann Ludwig Ottmanns Leidensweg, auf dem er für das Wagnis des Realisten bitteren Lohn zahlen mußte.

Nach seiner Darstellung hat ihn ein guter Freund schon fünf Tage, nachdem er diese unorthodoxen Sätze hektographiert hatte, auf die Gefahr hingewiesen, die aus der Koppelung des Bundesgerichtsurteils mit der erleichterten Doppelzimmervermietung an Verlobte erwachsen könnte.

Der freundschaftliche Rat war so eindrucksvoll, daß es Ottmann noch in der gleichen Nacht aus dem Bette trieb, wo er offenbar diesen Fragenkomplex noch einmal überdacht hatte. Er zerriß die Matrize und vernichtete den Restbestand der anfechtbaren Mai-Fassung seiner blauen Blätter. Er tat es so gründlich, daß er heute nicht ein einziges Exemplar davon mehr vorzeigen kann.

Zudem verweist er mit Nachdruck darauf, daß er insgesamt höchstens zehn Stück versandt habe, und auch die nicht zu Werbezwecken, sondern - wie heute - nur an solche Urlaubsaspiranten, die bereits ihre Anmeldung mit eingehender Wunschliste und Personalangabe eingesandt hatten.

Bedenkt man nun, daß Ottmann - wie er sagt - höchstens zehn dieser Mitteilungsblätter

in Verkehr brachte, so wirkt es doppelt überraschend, daß der Zauber des Zufalls zwei dieser zehn Zettel einer katholischen Organisation in Köln in die Hände trieb. Von dort wurden die beiden Zettel dem Generalstaatsanwalt in München übersandt, nicht ohne daß vorher eine Anzeige wegen Kuppelei gegen Ottmann zu Papier gebracht und den Beweisstücken beigefügt worden wäre.

In dieser Anzeige wiesen die entrüsteten Kölner darauf hin, durch die unmißverständliche Bereitschaft des Reisebüros, allen Paaren, die sich einen Ring an den Finger stecken und sich als Verlobte ausgeben, ohne weiteres Doppelzimmer zu überlassen, werde ganz eindeutig »durch Verschaffung von Gelegenheiten der Unzucht Vorschub geleistet«, und zwar gewerbsmäßig.

Noch ehe diese Anzeige von München aus zuständigkeitshalber nach Kempten weitergeleitet und dort der Staatsanwalt Schwingenschlögl mit der Bearbeitung der Angelegenheit betraut wurde, traten Vorfall und Anzeige, von der »Katholischen Nachrichtenagentur« verbreitet, ihren Weg durch die deutsche Presse an.

Den Unterstellungen und Kombinationen gegenüber, die er seitdem zu den Motiven seines Handelns nachlesen kann, gibt sich Ludwig Ottmann mit jenem fassungslosen Staunen, mit dem etwa ein Neger das unglaubliche Erlebnis des ersten Schnees hinter sich bringt.

Immerhin gelangt Ottmann zu der selbstkritischen Einsicht: »Ich habe da natürlich eine Schuld auf mich geladen - aber ich habe das ganz ohne Arg getan - , und von Werbung kann ja sowieso keine Rede sein.«

Trotz aller Reue Ottmanns: »Am 27. Juni nahm der Sonthofener Kreistag »mit Entrüstung« von folgendem Vorfall Kenntnis: »Oberstdorfs erster Bürgermeister Hermann Schallhammer, 70, teilte mit, daß über eine Nachrichtenagentur eine Meldung laufe und auch schon abgedruckt worden sei, wonach in Oberstdorf nichtverheiratete Paare in Doppelbettzimmern untergebracht werden können, weil nicht genügend Einbettzimmer vorhanden seien ...«

Mit Nachdruck stellte Schallhammer fest, daß diese Notiz geeignet sei, »das Ansehen aller Kurorte im Allgäu zu schädigen«. So das »Allgäuer Anzeigeblatt« vom 28. Juni. Zwei Tage später »wandte sich Bürgermeister Schallhammer in der Marktgemeinderatssitzung gegen Veröffentlichungen in einigen Zeitungen, durch die Oberstdorf in Verbindung mit geschmacklosen Werbemethoden eines in einem Nachbarort ansässigen Reisebüros gebracht wurde ... In verschiedener Form, von der Tatsachenmeldung bis zur Glosse, haben angesehene Zeitungen des Bundesgebiets die Sache aufgegriffen und fälschlicherweise eindeutig mit Oberstdorf in Verbindung gebracht.«

Der Gemeinderat des Walsertals debattierte Ottmanns Doppelzimmer am 3. Juni. Er beschloß einstimmig, mit den schärfsten Mitteln gegen den Reisebürochef vorzugehen.

Welcher Art diese Mittel waren, das erfuhr Ottmann am 13. Juli per Einschreiben. Der Bezirkshauptmann des österreichischen Bundeslandes Vorarlberg, Hofrat Seeberger, Bregenz, teilte ihm darin das sofortige Aufenthaltsverbot für die gesamte Bundesrepublik Österreich mit, das inzwischen über Ottmann verhängt worden war, und forderte ihn auf, binnen 24 Stunden österreichischen Boden zu verlassen.

Bevor er sich nun in Riezlern von seiner Frau und seinen drei Kindern verabschiedete, um nach Deutschland ins Exil zu gehen, steuerte Ottmann seinen Ford M 12 mit der Vorarlberger Nummer nach Bregenz, um bei der Bezirkshauptmannschaft zu intervenieren. An seinem Schicksal änderte er nichts,

aber er erfuhr immerhin vom Chef der Sicherheitspolizei, daß mittlerweile von Bonn, München, ja aus dem ganzen Bundesgebiet Zuschriften eingegangen seien, und selbst der Dr. Alois Hundhammer habe sich in diese Sache eingeschaltet.

Resigniert rollte Ottmann nach Schöllang in Deutschland, wo er den Ford neben seinem Büroholzhaus abstellte und sich seitdem per Telephon über das Wohlergehen von Firma und Familie in Riezlern in Österreich unterrichtet.

Nachdem er vernommen wurde, läuft nun die Woge der Erregung zurück. Seine Reisebüros und zahlreiche Betriebe, mit denen er zusammenarbeitet, loben in Briefen nach Bregenz seine Verdienste und fordern die Aufhebung des Aufenthaltsverbots für Österreich, womit aber vorläufig kaum zu rechnen ist, weil es auch dort schon seit Jahren heißt: »Du glückliches Österreich, heirate«.

Von Verlobung ist keine Rede.

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