BUNDESWEHR Vorwiegend abnorm
Während der Freizeit pflegte Bundeswehrmajor Manfred Kuhnen »Arbeiterkindern Latein und Physik beizubringen. Auf seiner Dienststelle in Nürnberg kümmerte er sich um die von ihm gegründete Abteilung Soldaten in der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV).
Die Folgen des gewerkschaftlichen Engagements waren zwiespältig. Der forsche Major, heute Phantom-Pilot beim Aufklärungsgeschwader 52 in Leck (Schleswig-Holstein), hatte zwar an seinem damaligen Standort Nürnberg vorwiegend unter den niederen Dienstgraden des dortigen Transportbataillons 270 bald über 100 Mitglieder für seine Gewerkschaft rekrutiert und so »die stärkste Gruppe im ganzen Bundesgebiet aufgebaut« (Kuhnen), nachts aber wurde er am Telephon von anonymen Anrufern als »Kommunistenschwein« und »rote Sau« beschimpft.
Binnen kurzem hatte der Major auch elf Dienstbeschwerden am Hals, von denen freilich die meisten als unbegründet zurückgewiesen oder von den Beschwerdeführern zurückgenommen wurden. Nur einer Beschwerde wurde bisher stattgegeben: Der ÖTV-Major hatte einen Oberstleutnant nicht mit dem Dienstgrad, sondern schlicht als »Herr Müller« angeredet.
Schon ein halbes Jahr nach dem Eintritt des Majors in die ÖTV hatte sogar der Befehlshaber des Wehrbereichs VI, Richard Frodl, den gewerkschaftlichen Brückenkopf im Fränkischen ausgemacht. In Begleitung seines Rechtsberaters Dr. Dieter Stöber hörte sieh der General, der sonst gerne Traditionsbälle für seinen Bundeswehrverband organisieren hilft, im Oktober 1973 höchstpersönlich bei Soldaten und Zivilangestellten in Kuhnens Dienststelle um. Zurück in München, ließ er unverzüglich ein Disziplinarverfahren gegen den Major einleiten.
Der rechtskundige Stöber, nebenher auch Disziplinaranwalt beim Truppendienstgericht Süd, faßte die Nürnberger Erkundigungen in einer Anschuldigungsschrift gegen Major Kuhnen zusammen: Der Gewerkschafter habe Untergebene schikaniert ("Auf dieser Dienststelle können Sie nur bestehen, wenn Sie Mitglied der ÖTV sind"), einen Gefreiten als »Wichser« und eine Sekretärin als »dumme Gans« beschimpft -- und alle derart mit dem Ankleben von ÖTV-Plakaten und dem Tippen von ÖTV- Rundschreiben strapaziert. daß sie mit »Überforderungssyndromen« und »reaktiven Depressionen« zu kämpfen hatten.
Überdies hatte Ankläger Stöber »im Zuge der Ermittlungen den Eindruck bekommen. daß Ihr Verhalten als abnorm zu werten ist« -- und bestellte folgerichtig bei der truppeneigenen Untersuchungsstelle für Neurologie und Psychiatrie« ein Gutachten über den ÖTV-Major. Die Heeres-Psychiater werteten die gewerkschaftliche Aktivität des Offiziers prompt als »vorwiegen d in quantitativer Hinsieht abnorm, fanden aber die vorgelegten Akten dann doch »nicht ausreichend, den Probanden gegen seinen Willen in eine psychiatrische Anstalt »zur Begutachtung einzuweisen«.
Noch während der einwöchigen Verhandlung vor der 7. Kammer des Truppendienstgerichts Süd versuchte ein heereseigener Psychiater den gewerkschaftlichen Eifer des Majors auszuloten: »Warum engagieren Sie sich eigentlich so, kriegen Sie da Geld?« Der Major:« Nicht einen Pfennig, kaufmännisch gesprochen. war das Ganze sogar ein Verlustgeschäft« Denn: »Innerhalb der Gewerkschaft galt ich als ganz Rechter, fast als Faschist, in der Bundeswehr war ich der rote Major:«
Der Aufmarsch der Zeugen, Befehlshaber Frodl eingeschlossen, bot in der Verhandlung freilich ein so jammervolles Bild, daß journalistische Beobachter von »skrupellosen Machenschaften einer vom Standesdünkel beherrschten Offiziersclique« ("Nürnberger Nachrichten") schrieben und sogar Ankläger Stöber am Ende die Einstellung des Verfahrens verlangte: »Ich mache mich doch nicht lächerlich und halte an einer Anschuldigungsschrift fest, die hinten und vorne nicht zu halten ist.«
Major Kuhnen wurde freigesprochen, hat aber inzwischen längst Konsequenzen aus den disziplinarrechtlichen Schwierigkeiten, die ihm erwachsen waren, gezogen. Bei seinem Aufklärungsgeschwader, so sagt er, mache er nun »keine ÖTV-Arbeit mehr«, weil sie »mit dem fliegerischen Dienst nicht vereinbar« sei.
Ein Prozeßgutachter, der Psychologe Dr. Gerbert vom Flugmedizinischen Institut der Bundeswehr -- der sich freilich noch während des Verfahrens wegen Befangenheit verabschiedete
formulierte es wissenschaftlich: Gewerkschaftsarbeit eines Soldaten sei -- jedenfalls bei der Luftwaffe -- »kontraindiziert«.
»Eine höchst unerquickliche Affäre«, urteilte jüngst der SPD-Pressedienst, und zugleich ein »Schlaglicht auf noch zu überwindende Verkrustungen in gewissen Teilen der Bundeswehr«.