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RECHTSSTAAT Wahre Wunderbox

Die Polizei überwacht Handy-Benutzer immer häufiger mit mobilen Abhöranlagen. Eine gesetzliche Grundlage gibt es nicht. Die Länderjustizminister sehen Handlungsbedarf.
Von Georg Mascolo und Holger Stark
• aus DER SPIEGEL 33/2001
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Wenn von Staats wegen die Regeln des Rechtsstaates gebeugt werden, rollt häufig ein unauffälliger VW Passat vor. So wie in diesem Frühjahr im Berliner Stadtteil Wedding.

Zwei Technik-Experten des Bundesgrenzschutzes (BGS) aktivierten auf der Rückbank des Kombi einen hoch geheimen elektronischen Apparat - eine wahre Wunderwaffe der Verbrechensbekämpfung. Observiert wurden zwei Männer, welche die Fahnder zum Mörder eines Kioskbesitzers führen sollten.

Die Ermittler drückten ein paar Knöpfe, und ein einfacher Laptop mit zwei 19-Zoll-Einschüben samt Antenne begann zu laufen. Aus dem Auto heraus simulierte die rund 100 000 Mark teure Hightech-Einrichtung die Basisstation eines HandyNetzes.

Wer immer sich mit einem Mobiltelefon dem BGS-Kommando auf ein paar hundert Meter näherte, dessen Handy loggte sich bei der vermeintlichen Funkzelle ein. Auch die Telefon- und Gerätenummern der beiden Verdächtigen wurden dabei mit erfasst. Wenig später startete bei ihnen die richterlich genehmigte Abhöraktion.

Die Wunderbox vom Wedding ist die Antwort von Polizei und Staatsanwälten auf die Technikrevolution in der Telekommunikation. Ihr Einsatz hat nur einen Schönheitsfehler: Er ist - selbst nach dem Eingeständnis von Justizministern - in der Regel illegal.

Weil Kriminelle oft täglich die Netzkarte wechseln oder ihre Handys gleich unter falschem Namen , ist eine Überwachung in den vergangenen Jahren immer schwieriger geworden. Bis zu 16 Telefonkarten, von denen keine einzige auf seinen Namen registriert war, nutzte etwa der Kopf einer Berliner Kokainbande, um seine Drogengeschäfte zu organisieren.

In Fällen wie diesem hilft der reisekoffergroße Apparat namens »IMSI-Catcher«. Das Gerät wird mittlerweile bundesweit bei schweren Straftaten eingesetzt - und das äußerst erfolgreich. Einmal eingeschaltet, buchen sich alle Handys in einem bestimmten Umkreis bei der Station ein (siehe Grafik) und verraten dadurch ihre Netzdaten - die so genannte International Mobile Subscriber Identity (IMSI). Die ist so unverwechselbar wie ein Fingerabdruck. Mit den auf diese - rechtlich fragwürdige - Weise gewonnenen Daten können Ermittler den Anschluss dann ausfindig machen und abhören.

Obwohl der Catcher der Polizei als so effektiv gilt, ist sein Einsatz bis heute nicht klar geregelt. »Wir brauchen endlich eine saubere rechtliche Grundlage«, mahnt denn auch der Leiter der Zentralstelle für Organisierte Kriminalität (OK) und Korruption beim Generalstaatsanwalt in Celle, Hans-Dieter Jeserich. Auf einer Tagung im Juni haben sich OK-Ermittler aus der ganzen Republik Jeserichs Forderung angeschlossen. Das Bundesinnenministerium hingegen sieht den Gebrauch des Catchers durch die Strafprozessordnung gedeckt. Damit freilich steht Otto Schily ziemlich allein auf weiter Flur - und auch im Gegensatz zu den Justizministern der Länder.

Die haben inzwischen bemängelt, dass das heimliche Agieren jenseits der Legalität nicht ewig weitergehen könne. »Will man den Einsatz des IMSI-Catchers, müsste er wegen des Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis ausdrücklich gesetzlich geregelt werden«, heißt es in einer Vorlage für die Justizministerkonferenz. Denn der Catcher erfasst nicht nur die Mobiltelefone der Verdächtigen. Auch Handys unbeteiligter Dritter, die sich zufällig in der Nähe aufhalten, geraten ins Fahndungsnetz.

Eben weil die Technik so heikel ist, können sich Bundesregierung und Bundesrat seit vier Jahren nicht darauf einigen, ihren Einsatz zu legalisieren. Sämtliche anwendbaren Gesetze, urteilt die Generalstaatsanwaltschaft Celle, »ermöglichen einen solchen Eingriff mittels eines nicht zugelassenen IMSI-Catchers nicht«. Und die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post pocht darauf, dass die für den Catcher-Betrieb nötige Frequenz nicht erteilt wird. Eine vorläufige »Versuchsfunkgenehmigung« für das Gerät lief 1999 aus, »so dass zur Zeit eine materielle Rechtsgrundlage für den Einsatz des IMSI-Catchers fehlt«, moniert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob.

Meist muss deshalb eine besonders skurrile juristische Konstruktion für den Rechtsbruch herhalten - der so genannte rechtfertigende Notstand. Der wurde Mitte der siebziger Jahre angewandt, um Strafverteidigern wie dem heutigen Innenminister Schily den Besuch bei inhaftierten RAF-Terroristen zu verbieten. Auch ein Volltrunkener, der sich ins Auto setzte, um einen schwer Verletzten in die Klinik zu fahren, berief sich einst erfolgreich auf den Notstandsparagrafen.

Dass allerdings der Staat auf diese Klausel zurückgreift, um sich klammheimlich einer Technik zu bedienen, die er sich nicht zu legalisieren traut, war nie im Sinne des Gesetzgebers.

Als erste Ermittlungsbehörde machte die Hamburger Staatsanwaltschaft einen Notstand geltend, als sie den IMSI-Catcher im Juni 1998 einsetzte. Der Millionärssohn Bodo Janssen war damals entführt worden. Zehn Millionen Mark Lösegeld forderten die Kidnapper. Die Verhandlungen führte der Kopf der Bande, der sich »Schakal« nannte, per Handy. Aber noch bevor der Catcher sie zum Erfolg führte, entdeckten die Fahnder per Zufall das Entführer-Versteck und befreiten Janssen.

Auch die Bayern beriefen sich in einem Fall von erpresserischem Menschenraub auf den Notstand, um das Gerät einsetzen zu können. Der Bund hat in den vergangenen drei Jahren insgesamt 30 Einsätze gezählt. In manchen Bundesländern finden Ermittler schon vorgefertigte Anträge im Computer, um den angeblichen Notstand zu begründen.

Erst vor wenigen Wochen mahnten die drei niedersächsischen Generalstaats-anwälte, es mit der Notstandskrücke nicht zu übertreiben. Ermittler in Osnabrück wollten den IMSI-Catcher einsetzen, nur um das Lager eines Rauschgiftdealers auszumachen. Der vorgesetzte Generalstaatsanwalt aber widersprach, weil die Notstandsvariante »keine Ermächtigungsgrundlage für Strafverfolgungsmaßnahmen« sei.

Wenn das Gerät eingesetzt wird, müssen stets Experten des Bundeskriminalamts (BKA) oder des BGS anrücken und Amtshilfe leisten. Denn bisher hat nach Angaben des Innenministeriums allein der Bund die Catcher angeschafft, die der Münchner Elektronikkonzern Rohde & Schwarz in zwei Varianten herstellt. In Berlin wurde die bereits geplante Beschaffung des Geräts vergangenen Herbst aus Kostengründen verschoben.

Neben Datenschützern sähen auch die Telefonnetzbetreiber den Catcher am liebsten ganz verboten. Erst unlängst protestierten die Großen der Branche, von der Telekom-Tochter T-Mobil bis zu E-Plus, der Staat sabotiere ihr Geschäft. Denn jeder Einsatz des IMSI-Catchers legt zumindest kurzfristig Teile des Netzes lahm.

Der IMSI-Catcher hilft allerdings nicht nur Verbrechen aufzuklären, er stiftet zuweilen auch zu Straftaten an. Ausländische Geheimdienste oder Wirtschaftsunternehmen können, vor allem mit der Geräteversion GA 901, mit dem Catcher problemlos auch lauschen - ohne richterliche Erlaubnis und ohne dass dies jemals irgendwo dokumentiert würde.

»Das stellt gerade in Berlin eine latente Gefahr für die Regierung dar«, warnt der Sprecher des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Michael Dickkopf. Das BSI arbeitet derzeit an Abwehrmaßnahmen und Gegengeräten, die einen Catcher aufspüren, wenn ihn etwa ausländische Geheimdienste im Regierungsviertel einsetzen. Erst im April fand dazu eine Sondersitzung verschiedener Ministerien statt, auf der das BSI vor IMSI-Catchern warnte.

Die deutsche Technologie, die als führend gilt, erfreut sich nämlich weltweit großer Beliebtheit. Erst unlängst orderte der Golf-Club von Tokio zwei Exemplare. GEORG MASCOLO,

HOLGER STARK

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