»Warme, menschliche Atmosphäre« - DER SPIEGEL
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»Warme, menschliche Atmosphäre«

Von Hartmut Palmer
• aus DER SPIEGEL 33/1992
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Hansgeorg Bräutigam spricht ungern über Gefühle. Am wenigsten über solche, die mit seinem Prozeß zu tun haben. Er war so unvorsichtig, es ein einziges Mal trotzdem zu tun. In einem Anflug von Freimut hat der Richter die erste Begegnung mit dem Häftling Erich Honecker »beklemmend« genannt.

Nun ist er auf der Hut, vor sich selbst. Auf dieses Glatteis geht er nicht ein zweites Mal. Und schon gar nicht jetzt, wo er gerade - am Donnerstag mittag vergangener Woche - die erste Verhandlung in Sachen Honecker ziemlich elegant hinter sich gebracht hat. Die Entscheidung über eine mögliche Haftverschonung konnte Bräutigam mit Zustimmung beider Prozeßparteien in den September verschieben. Alle sind zufrieden. Seinem Urlaub steht nichts mehr im Wege.

Honeckers Richter hat beschlossen, weitere Details nicht mitzuteilen. Warum er es »beklemmend« fand, den Beschuldigten Honecker zu sehen, geht die Öffentlichkeit nichts an.

Zum Glück ist er einfach nicht uneitel genug, die Leute über sich im unklaren und die Journalisten schreiben zu lassen, was sie wollen.

Was also fand er »beklemmend«? Die Taten, derer Honecker beschuldigt wird, Mittäterschaft beim 49fachen Totschlag an der Mauer? Stummes, verneinendes Kopfschütteln.

Die plötzliche Erkenntnis, daß es nun ernst und er selbst, der Richter Bräutigam, Herr des Verfahrens und damit auch über den einstigen Staatsratsvorsitzenden geworden ist? »Schon eher.«

»Es liegt doch auf der Hand«, schiebt er nach, »versteht sich von selbst«, müsse »nicht mehr interpretiert« werden, daß »man« es »beklemmend« findet, einem alten, kranken Mann gegenüberzusitzen, der früher einmal ganz oben und ganz mächtig war und nun nichts mehr darstellt als »das Staatsoberhaupt eines untergegangenen Staates«.

Gewiß liegt es auf der Hand. Aber nur, wenn man wie Richter Bräutigam denkt.

Ein anderer wäre vielleicht auf die Idee gekommen, die Tatsache »beklemmend« zu finden, daß der Kommunist Honecker ausgerechnet in den Knast zurückgekehrt ist, in den ihn, nach seiner Verhaftung am 4. Dezember 1935, auch schon einmal die Nazis gesteckt haben.

Aus diesem Holze ist Honeckers Richter nicht. Den personifizierten Verfall von Staat, die zur Karikatur geschrumpfte Autorität, die zerbröselte Macht - all dies hat der loyale Staatsdiener Bräutigam gemeint, als er die erste Begegnung mit seinem Häftling »beklemmend« nannte.

Aber davon ist natürlich bei der zweiten Begegnung, beim Haftprüfungstermin im Schwurgerichtssaal 500, nichts zu merken.

Da tritt der Richter ganz zivil auf - ohne Robe und Silberschlips, mit der inzwischen zum Markenzeichen hochgeschriebenen Fliege. Solange die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist, erlaubt er sich die saloppe Kleiderordnung.

Der Beschuldigte Honecker wurde durch verborgene Gänge direkt aus der U-Haft in den Saal geführt. Das in die dicken Wände eingelassene Tunnelsystem ist eine seit 1907 von Knastexperten gerühmte Rarität. Vor etwa 20 Jahren wurden dann die Kabinen aus Panzerglas für die RAF-Prozesse im Saal eingebaut.

Es ist aber keineswegs sicher, ob auch Honecker in die Glaskabine muß wie - ein Stockwerk höher, im Saal 700 - der Genosse Erich Mielke. Richter Bräutigam hat sich die Entscheidung über die Sitzordnung ausdrücklich offengehalten.

Beim Haftprüfungstermin jedenfalls darf der Staatsratsvorsitzende a. D. auf der normalen Anklagebank Platz nehmen, er hat unmittelbaren Sprechkontakt zu seinen Verteidigern Nicolas Becker und Friedrich Wolff.

Es geht zügig zu und routiniert. Innerhalb von 45 Minuten hat der Richter alle anstehenden Fragen abgehakt, inklusive Besucherregelung, Briefverkehr und Zahl der Verteidiger.

Da die Konten Honeckers vom Staat beschlagnahmt sind, befindet das Gericht, sei ihm die Finanzierung eines Wahlverteidigers nicht zuzumuten. Die Kammer ist damit einverstanden, daß außer Wolff und Becker auch der West-Berliner Anwalt Wolfgang Ziegler als Pflichtverteidiger zugelassen wird.

Das ist ein überraschendes Zugeständnis. Bislang hatte Bräutigam den dritten Pflichtverteidiger abgelehnt.

Auch die Besucherregelung wird ganz im Sinne der Verteidigung entschieden: Vorgelassen wird niemand, mit dessen Besuch die Anwälte nicht einverstanden sind.

Schnelle Einigung schließlich über die Behandlung von Post: Natürlich müssen alle eingehenden Briefe erst vom Gericht gelesen werden, bevor der Adressat sie erhält. Die Anwälte bitten aber, Droh- und Schmähepisteln von Amts wegen gleich in den Papierkorb zu werfen - kein Problem.

Einen dieser Drohbriefe an Honecker, er kam aus dem Gefängnis, eine Rasierklinge lag bei, zerreißt der Richter, etwas theatralisch, mit spitzen Fingern noch im Gerichtssaal. Kann man mehr guten Willen bekunden?

Es ist ganz offensichtlich, daß Bräutigam in Formfragen Großmut walten lassen will. Im Gerichtssaal will er »eine warme, menschliche Atmosphäre« schaffen. Gerade ein so heikler und stark beachteter Prozeß wie der gegen Honecker & Co. sei auf Konsens angewiesen.

Das wird die Verteidiger nicht daran hindern, die rechtmäßige Besetzung der Kammer in Frage zu stellen. Es sind in der Tat zu viele Fragen offen, als daß es sich die Anwälte leisten könnten, auf einen Besetzungseinwand - und damit einen möglichen Revisionsgrund - zu verzichten.

Nach dem Gesetz sollen die Geschäfte bei Gericht so rechtzeitig verteilt werden, daß jeder Angeklagte den für ihn zuständigen gesetzlichen Richter findet. Verteilt wird nach den Anfangsbuchstaben der Angeklagten. Der Richter muß feststehen, bevor ein Verfahren beginnt.

Hansgeorg Bräutigam ist erst am 11. März zum Vorsitzenden der 27. Strafkammer berufen worden. Er bekam das Verfahren, weil sein Vorgänger, der Richter Hans Prüfer, vorzeitig in Pension ging.

Aber es bedurfte noch eines zweiten Zufalls: Bei mehreren Beschuldigten zählt der Anfangsbuchstabe des jeweils ältesten. Um den Honecker-Prozeß führen zu können, brauchte die 27. Kammer, schon bisher zuständig für den Buchstaben H (wie Honecker), also auch den Buchstaben M - den Anfangsbuchstaben des ältesten Mitangeklagten Mielke.

Den aber führte bis dahin die 23. Strafkammer des Vorsitzenden Theodor Seidel, vor der sich der Ex-Stasi-Chef wegen der Polizistenmorde aus dem Jahre 1931 verantwortet.

Beschlossen wurde die Umverteilung am 30. März: Richter Seidel bat, wegen Überlastung Arbeit abgeben zu dürfen. Das Präsidium schob den Buchstaben M dem Richter Bräutigam zu - er selbst war, als Mitglied des Präsidiums, an der Entscheidung beteiligt.

»Politik hat im Gerichtssaal nichts zu suchen«, erklärt Hansgeorg Bräutigam. Das ist eine Binsenweisheit, die nicht stimmt. Denn natürlich ist jede Entscheidung des Richters, und diese ganz besonders, von politischen Wertungen abhängig. Sie hat politische Folgen, egal, wie sie ausfällt.

Honeckers Richter hat Zweifel an seiner Gesinnung niemals aufkommen lassen. Er ist wirklich über jeden Verdacht erhaben, jemals Sympathie für den SED-Staat gehabt zu haben.

In den siebziger Jahren tat er sich nicht nur als Jurist, sondern auch als engagierter Kommentator in der Springer-Zeitung Berliner Morgenpost hervor. Unter dem Pseudonym »Georg Riedel« machte er heftig Stimmung gegen alles, was er für »links« und damit für staatsfeindlich hielt.

Was der Journalist Riedel vorschlug, setzte der Richter Bräutigam in die Praxis um.

So erwirkte er vorübergehend ein eingeschränktes Berufsverbot gegen den Berliner Anwalt Henning Spangenberg, bloß weil der die Erklärung seines Mandanten Fritz Teufel über einen geplanten Hungerstreik an die Presse gegeben hatte.

Den Rechtsanwalt Detlev Müllerhoff, der den in Moabit einsitzenden Terroristen Till Meyer verteidigte, ließ er 1978 einsperren. Grund: Der Anwalt war anwesend, als Meyer von zwei Sympathisantinnen gewaltsam aus dem Knast befreit wurde - für Bräutigam ein abgekartetes Spiel. Müllerhoff wurde später rehabilitiert.

Drei Gerichtsreferendare, die zum Gedenken an den ermordeten Generalbundesanwalt Siegfried Buback nicht aufgestanden waren, wollte der Ausbilder Bräutigam mit einem Disziplinarverfahren überziehen.

Auch zum Radikalenerlaß hatte er eine klare Position: Es komme nicht darauf an, ob jemand Mitglied in einer Partei sei oder nicht, schrieb Georg Riedel im April 1978, »sondern darauf, ob jemand Marxist oder Leninist ist. Denn der Marxist oder Leninist . . . ist ein Verfassungsfeind«.

So häufig und so entschieden hat Bräutigam, 55, seinen Antikommunismus in der »Frontstadt Berlin« unter Beweis gestellt, daß er es sich heute sogar leisten könnte, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen oder die Repräsentanten des SED-Staates am Ende freizusprechen: Niemand könnte sagen, er sei zu nachsichtig mit dem SED-Unrecht.

Niemand käme gar auf die Idee, ihn in diesem Fall der ideologischen Komplizenschaft mit Honecker & Co. zu bezichtigen. Ein ebenso eindeutig als »links« oder »liberal« eingestufter Richter-Kollege hätte da vermutlich größere Probleme.

Einen unabhängigeren Richter hätten sich, Ironie der Geschichte, der Angeklagte Erich Honecker und seine Anwälte vermutlich gar nicht wünschen können.

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