PAPST-BESCHLÜSSE Was möglich ist
Papst Paul VI. korrigierte Papst Paul
VI. - zum vierten Male innerhalb von vier Monaten. Deutsche Bischöfe gingen ihm zur Hand.
Im Dezember vergangenen Jahres hatte der Kirchenmonarch im Petersdom verkündet, das Zweite Vatikanische Konzil - die Versammlung aller katholischen Kirchenoberen - solle 1964 beendet werden: Alle Punkte des Konzilprogramms könnten in der nächsten Sitzungsperiode vom 14. September bis 20. November 1964 »zu einem glücklichen Abschluß gebracht werden«.
Im April 1964 war Paul VI. dann anderer Meinung. Vor der italienischen Bischofskonferenz versicherte der Papst, er wolle »die Dauer des Konzils nicht
präjudizieren« und sich nicht dazu äußern, wann es beendet werden soll.
Die päpstliche Revision entspricht den Wünschen der meisten Konzilväter, die auch im nächsten Jahr für einige Wochen nach Rom reisen möchten.
Ihr wichtigstes Argument: Nachdem sich die Bischöfe in bisher 79 Arbeitssitzungen nur auf zwei Beschlüsse - über die Liturgie und über die »Massenmedien« - hatten einigen können, sei es kaum möglich, in den rund 50 Konziltagen des Jahres 1964. über die übrigen 15 Entwürfe zu entscheiden.
Der Widerruf des Papstes kam einem Sieg der progressiven, insbesondere der deutschen Bischöfe über die konservative Mehrheit der römischen Kurie gleich: Die meisten Kleriker des Vatikans halten die auswärtigen Bischöfe in der kirchlichen Zentrale für überflüssig und drängen deshalb mit dem Argument, der Papst könne die Kirche
viel besser allein regieren, auf ein baldiges Ende des teuren Konzils.,
Tatsächlich kostete - nach vorsichtiger Schätzung des deutschen Weihbischofs Walther Kampe -allein die erste Sitzungsperiode 1962 rund 16 Millionen Mark: je Arbeitstag fast eine halbe Million. Etwa die Hälfte der Konzilväter mußte sich Reise und Rom-Aufenthalt aus der Vatikankasse subventionieren lassen.
Trotzdem machte sich Paul VI. die Argumente der konzilfreudigen Bischöfe, deren wichtigster Sprecher der Münchner Erzbischof Julius Kardinal Döpfner war, zu eigen und entschloß sich zur öffentlichen Kurs-Korrektur - wie schon dreimal zuvor:
- Anfang Dezember veröffentlichte Paul VI. keine Enzyklika, obwohl er ein solches lehramtliches Rundschreiben am 29. September 1963 zu diesem Termin angekündigt hatte.
- Ende Januar hob der Papst einen von ihm selbst zunächst gebilligten Konzilbeschluß vom Dezember 1963 auf, dem zufolge künftig statt der römischen Zentrale die Bischöfe und die nationalen oder regionalen Bischofskonferenzen »bestimmen, ob und in welcher Weise die Muttersprache (im Gottesdienst) gebraucht werden darf«. Neue Direktive in einem päpstlichen »Motuproprio« (wörtlich: »Aus eigener Initiative"): Änderungen dürften von den Bischöfen nur »vorgeschlagen« werden, die Entscheidung liege weiterhin allein beim Apostolischen Stuhl.
- Anfang Februar annullierte Paul VI. seinen eigenen, erst zwei Wochen alten Erlaß und setzte den alten Konzilbeschluß wieder in Kraft. Der Papst erklärte die Sprach-Regelung doch zur Sache der Bischöfe; dem Vatikan obliege lediglich die Bestätigung.
Die Züricher Zeitschrift »Orientierung«, die von Jesuitenpatres redigiert wird, wußte für die Urfassung des »Motuproprio« keine plausible Erklärung: »Man fragt sich, wie so etwas möglich ist.«
Papst Paul VI., Kardinal Döpfner: In vier Monaten vier Korrekturen