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JUSTIZ / VORBEUGEHAFT Weg zurück

• aus DER SPIEGEL 4/1969
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Die SPD beugte vor: Am Dienstag letzter Woche kam der sozialdemokratische Fraktionsvorstand in Bonn überein, der Gesetzentwurf der eigenen Bundestagsfraktion über die Vorbeugungshaft sei »doch nicht der Weisheit letzter Schluß« (SPD-Bundestagsabgeordneter Martin Hirsch).

Hirsch gehört selbst zu den Autoren des Gesetzentwurfes, mit dem die Strafprozeßordnung geändert und eine Inhaftierung von dringend Verdächtigen ermöglicht werden sollte, wenn für die Zeit zwischen Tat und Prozeß eine Wiederholung zu befürchten sei. Doch der Plan stieß auf massive öffentliche Kritik, weil er Erinnerungen an die von den Nazis als politisches Terror-Instrument benutzte »Schutzhaft« weckte (siehe Seite 46).

In der Sitzung des Fraktionsvorstandes am Dienstag letzter Woche erläuterte Gesetzes-Entwerf er Martin Hirsch deshalb den besorgten Genossen noch einmal seine guten Absichten: Er habe nur Schlimmeres verhindern wollen.

Tatsächlich hatten die sozialdemokratischen Innensenatoren der Städte Hamburg und Berlin, Heinz Ruhnau und Kurt Neubauer, angestrebt, die Wiederholungsgefahr als allgemeinen Haftgrund in die erst vor vier Jahren entschärfte Strafprozeßordnung hineinzuschreiben.

Als Material, das den Abgeordneten den Sinn solcher Vorbeugung plausibel machen sollte, hatte die Berliner Polizei »beispielhafte Fälle« zusammengetragen, »in denen durch die Anordnung von Wiederholungshaft mit Gewißheit zu erwartende Straftaten hätten verhindert werden können«.

Nach dem Berliner Katalog

* saß ein 24jähriger Täter im Mai 1967 wegen Verdachts eines Einbruchsdiebstahls nur kurz in Untersuchungshaft, beging nach seiner Entlassung bis Juni 1967 weitere 47 Straftaten;

* wurden einem 29jährigen Täter, der im Mai 1966 wegen Verdachts auf Einbruchsdiebstahl vorübergehend in Untersuchungshaft saß, dann weitere 39 Einbrüche nachgewiesen;

* vergriff sich ein 21jähriger Täter, dringend des Autodiebstahls verdächtig, anschließend noch 51mal an fremdem Eigentum;

* brachte es ein 25jähriger Täter auf 55 Diebstähle, wurde aber wegen festen Wohnsitzes nicht verhaftet und konnte erst nach 13 weiteren Diebstählen in U-Haft genommen werden, weil er inzwischen keine Wohnung mehr hatte.

Daß die Vorschläge gerade von den demonstrationsgeplagten Polizeisenatoren aus Hamburg und Berlin kamen, mußte den Argwohn erregen, die Novelle solle weniger dem Schutz von Autodieben als der Unschädlichmachung rüder Apo-Demonstranten gelten.

Deshalb wollte SPD-Jurist Hirsch, um Mißbrauch zu verhüten, Sicherungen einbauen: Vorbeugungshaft sollte nicht generell, sondern nur dann möglich sein, wenn die Tat mit mindestens neun Monaten Strafe bedroht und die Gefahr von Wiederholungstaten aufgrund »bestimmter Tatsachen« begründet ist.

Mit solchen Korrekturen glaubte die SPD, in der Vorbeugehaft einen Wahlschlager zur Hand zu haben, der sie den ordnungssüchtigen Wählern als Partei »für Ruhe und Ordnung« (SPD-Chef Willy Brandt) sympathisch machen würde.

Opposition gegen Hirschs Absichten meldete frühzeitig der SPD-Innenexperte Hermann Schmitt-Vockenhausen an. Ihm ging es vor allem darum, die fatale Ähnlichkeit der Vorbeugungshaft mit der Schutzhaft aus der NS-Zeit zu vermeiden: »Wir sollten uns hüten, verbrauchte Begriffe wieder anzuwenden.« Aber Hirsch focht dagegen: »Wenn man für die Vorbeugungshaft nur einen anderen Namen fände, dann wäre das Etiketten-Schwindel.«

In der rechtspolitischen Zweckrichtung sind sich beide Genossen allerdings durchaus einig. Auch Schmitt-Vockenhausen will die »Rabatt-Täter« fassen, die eine Serie von gleichen Delikten begehen und dafür am Schluß nur eine Gesamtstrafe kassieren. Er hat das Beispiel eines Autodiebs zur Hand, der, so Schmitt-Vockenhausen, »dem Polizisten glatt erklärte: »Es ist doch egal, ob ich 20 oder 25 Autos geklaut habe, ich kriege doch dieselbe Strafe"«.

In den Streit um die Vorbeugungshaft, der innerhalb der SPD immer heftiger wurde, griff die auf Ruhe und Ordnung abonnierte Christenunlon nicht ein. Erst am letzten Mittwoch meldete sich der CDU-nahe Bonner Strafrechtler Professor Dahs, zu Adenauers Zeiten häufig Anwalt der Bundesregierung, namens der deutschen Anwaltschaft zu Wort: Die Pläne für eine Vorbeugungshaft seien schlichtweg verfassungswidrig und bedeuteten einen Einbruch in den festen Bestand einer bewährten rechtsstaatlichen Gesetzesordnung. Nicht die Gerichte, meinte Dahs, sondern moderner ausgestattete und besser ausgebildete Polizisten sollten vorbeugende Verbrechensbekämpfung betreiben.

Allein auf weiter Flur wurde es den SPD-Vorreitern ungemütlich. Der neue NRW-Minister für Bundesangelegenheiten, Diether Posser, früher Sozius in der Rechtsanwaltspraxis des heutigen Bundesjustizministers Heinemann, wies seiner Partei den halben Weg zurück. Posser schlug vor,

* für Täter, die zwischen erster Ergreifung und schließlicher Aburteilung kleine Straftaten wiederholen, nicht eine Gesamtstrafe, sondern für die Wiederholungstaten eine besondere zusätzliche Strafe zu verhängen und

* in den Paragraphen 112 der Strafprozeßordnung, der jetzt nur bei bestimmten Sittlichkeitsverbrechen Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr zuläßt, auch Straßenraub, räuberische Erpressung und gemeingefährliche Brandstiftung aufzunehmen.

Mit dieser Reduzierung der Vorbeugehaft-Gründe will sich die SPD von dem Verdacht befreien, ihre Bemühungen seien vor allem gegen Apo-Täter gerichtet.

Bei der Plenardebatte des Problems soll deshalb der Hauptredner der Sozialdemokraten vorbeugend erklären, daß die SPD »für jede bessere Formulierung offen« sei.

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