Wehrpflicht
Stockholms »Dagens Nyheter« hat aus zuverlässiger Quelle gehört, daß sich Adenauers Wunschtraum - 250 000 deutsche Soldaten - nicht ohne die Einführung einer Wehrpflicht verwirklichen läßt. In der Tat sind die in absehbarer Zeit in
*) König Faruk von Aegypten, dessen Regierung gegenwärtig den Briten Schwierigkeiten bei der Passage des Suez-Kanals macht, will am Schluß seiner Hochzeitsreise mit seiner Neuvermählten Narriman das britische Festival besuchen. Im Festivalgelände liegt der Batterseapark-Teich. Frage kommenden wehrhaften Geburtsjahrgänge 1930 bis 1942 in der Bundesrepublik durchschnittlich nur 350 000 Mann stark. Der jährliche Rekrutenbedarf betrüge für ein 250 000-Mann-Heer bei zweijähriger Dienstzeit 100 000 Mann, von den Aufstellungskontingenten und Kadern abgesehen. Da 30 bis 50 Prozent pro Jahrgang nach Friedensbegriffen nicht voll tauglich sind, müßte sich, wenn Wehrpflicht nicht verhängt werden soll, jeder zweite Wehrfähige freiwillig melden.
Eingezogene Soldaten brauchten im Kriegsfalle nicht zu kämpfen, denn Artikel 4 des Grundgesetzes lautet: »Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.«
Nicht leichter als die laufende Rekrutierung wäre die Erstellung des Erstkontingentes von 250 000 Mann aus Freiwilligen. Wenn zehn wehrfähige Jahrgänge insgesamt 1 750 000 Taugliche stellen, müßte sich jeder siebente Taugliche freiwillig zum Militär melden.