Weihe
Nachdem im Jahre 1946 die sowjetische Militäradministration zunächst Versuche der SED, »proletarische Jugendweihen« einzuführen, durch Verbot unterbunden hatte, soll nun ab 1955 in der sogenannten Deutschen Demokratischen Republik eine »staatliche Jugendweihe« eingeführt werden, »um dem Schulabgang einen feierlich verpflichtenden Charakter zu geben«. In einem Ausschuß, der die Durchführung der Jugendweihen vorbereitet, sind die SED, das Volksbildungs-Ministerium, das Kultus-Ministerium, die FDJ, der »Demokratische Frauenbund Deutschland«, der »Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands« und der FDGB vertreten. Der Ausschuß hat angeordnet, daß schnellstens Kreisausschüsse zu bilden seien, bei denen Jugendliche bis zum 25. Januar zur Weihe angemeldet werden müssen. Da in den meisten Landeskirchen der Zone die Konfirmationen an Palmarum stattfinden, sollen die Jugendweihen bereits um Ostern veranstaltet werden. Die Teilnahme an den staatlichen Weihen schließt jedoch eine Konfirmation nicht aus. Eine weltanschauliche Vorbereitung erübrigt sich, da die ideologischen Voraussetzungen bereits im Schulunterricht geschaffen werden.