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JUSTIZ / RICHTERBESOLDUNG Weiter Horizont

• aus DER SPIEGEL 14/1967
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Mehr Lohn -- das wird in aller Welt mit Streik erstritten, durch Kommissionen erhandelt, in Chefzimmern erbeten. Im Hessenland aber machten es jüngst Kollegen untereinander aus: Richter billigten Richtern höhere Bezüge zu.

Vorletzte Woche verurteilte die Dritte Kammer des Frankfurter Verwaltungsgerichts das Land Hessen dazu, die Amtsrichter Otto Pulch, 45, und Walther Priepke, 43, in eine höhere Besoldungsgruppe einzustufen. Beiden soll überdies rückwirkend ab 1. Februar 1966 die Differenz zwischen alter und neuer Tarif-Position ausbezahlt werden.

Es ist eine der merkwürdigsten Entscheidungen in der deutschen Rechtsgeschichte. Doch der Vorsitzende der Frankfurter Kammer, Verwaltungsgerichtsdirektor Hans-Georg Ehrig, findet nichts dabei: »Schließlich ist jeder Richter, der klagt, ein Kollege.«

Diese Kollegen klagen allenthalben in der Bundesrepublik über knappen Sold und geschmälertes Ansehen -- nicht zu Unrecht. Aber bis Anfang letzten Jahres war noch keinem Richter eingefallen, solchen Mißstand in eine Klage zu kleiden. Einmal fehlte es am vergleichenden Maßstab, an dem das Unrecht hätte gemessen werden können. Zum anderen: Dienstherren der Richter sind die Länder, ihre Bezahlung aber begrenzt das Bundesbesoldungsgesetz.

Erst die Kollegen Pulch und Priepke erspähten eine Chance, dem Brotherrn eine fehlerhafte Einstufung in der Beamten- und Besoldungshierarchie vorzurechnen. Denn seit Hessen als erstes Bundesland eine Dienstposten-Bewertung einführte (SPIEGEL 16/1965), die den Nutzwert eines Staatsdieners nach genauen Tätigkeitsmerkmalen bemißt, können auch Richter nachprüfen, wie ihre Arbeit eingeschätzt wird.

Pulch wie Priepke prüften und fanden ihre Einstufung in einer Eingabe an Hessens Justizminister »unwürdig und unerträglich«. Doch Mißverständnissen beugten sie vor: »Wir wollen natürlich nicht mit Kleinrentnern verglichen werden, sondern mit den uns etwa vergleichbaren Beamten. Da liegen wir 500 Mark darunter, da muß man sich sozial abgewertet fühlen.«

Das fand auch Frankfurts Verwaltungsgerichtsdirektor Ehrig. Auf Antrag der beiden Amtsrichter erließ er im Mai vergangenen Jahres eine Einstweilige Anordnung gegen die Landesregierung: Pulch und Priepke, die bis dahin bezahlt wurden wie Regierungsräte (etwa 2000 Mark), hätten Anspruch auf den Sold eines Leitenden Regierungsdirektors (etwa 2400 Mark).

Die Begründung dieses Entscheids, so erkannte der Hamburger Anwalt und Rechts-Publizist Hans Schueler damals, sei »eine Fundgrube für zündende Streikparolen

Das 2000-Mark-Entgelt, so barmte Richter Ehrig in seinem Vorjahrs-Urteil, treibe die Kollegen in eine »wirtschaftliche Kümmerexistenz am Rande der Gesellschaft«, und weder Pulch noch Priepke könne »angesonnen« werden, eine »derartige soziale und wirtschaftliche Deklassierung noch irgend länger hinzunehmen«.

Und dem Land Hessen machte Ehrig seinerzeit klar, daß heutzutage ohne »angemessene Alimentierung« nicht mehr recht Recht zu sprechen sei.

Denn: »Eine sachgerechte Rechtsprechung ... erfordert ... über das bloße Fachwissen hinaus eine erhebliche Weite des Horizonts und eine ständige Weiterbildung auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Gegenwartslebens; für jene benötigt der Richter eine hervorgehobene soziale Stellung, für diese laufende geldliche Aufwendungen.«

Schließlich sah Ehrig den Rechtsstaat bedroht: »Dadurch, daß (der Richter) infolge seiner völlig unzulänglichen Alimentierung in erhöhtem Maße der Gefahr von Fehlentscheidungen ... ausgesetzt ist.«

Den Einwand der Landesregierung, das Bundesbesoldungsgesetz stehe einer Aufbesserung hessischer Richterbezüge von vornherein entgegen, wischte der Verwaltungsgerichtsdirektor damals wie jetzt beiseite. Die Richter-Passage jenes Gesetzes sei verfassungswidrig, der hessische Landtag mithin »berechtigt und verpflichtet«, sie nicht zu beachten.

Doch Pulch und Priepke durften die rund 400 Mark monatlich Soldaufstockung, die ihnen das Verwaltungsgericht im Eilverfahren verschafft hatte, nur für wenige Monate kassieren. Im August schon hob der Verwaltungsgerichtshof in Kassel auf Antrag der Landesregierung die Einstweilige Anordnung wieder auf. Gelassen formulierten die Kasseler Kollegen, von den beiden Amtsrichtern könne sehr wohl erwartet werden, daß sie bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache »der Gefahr weiterhin standhalten«, die ihre richterliche Unabhängigkeit bedrohe.

Die Gefahr ist vorerst vorüber. Im Hauptsacheverfahren wurde jetzt Pulch und Priepke die Besoldungsgruppe A 16 (Leitender Regierungsdirektor) zugesprochen, bezahlt wurden sie bislang nach A 13 b. Damit ist freilich nur das Mindestbegehren der beiden Kläger erfüllt; im Grunde, so erklärten sie, stehe ihnen der Tarif B 3 (Leitender Ministerialrat) zu.

Doch schon droht der amtsrichterlichen Unabhängigkeit neue Not. Denn die Wiesbadener Regierung ist entschlossen, den Streit bis vor das Bundesverwaltungsgericht zu treiben. Die Hessen, im Prinzip auf seiten der Richter, sind in einer Zwangslage: Bonn ist zur Zeit nicht geneigt, den Rechtswahrem höheres Salär zuzubilligen; die Länderjustizminister aber haben untereinander vereinbart, daß kein Land in der Richterbesoldung eine Extratour unternimmt.

Und während die Verwaltung die Bezüge ihrer Staatsdiener dadurch aufbessert, daß sie bei gleichbleibenden Dienstverrichtungen ihre Stellen höher bewertet, ist den Richtern diese Hintertür verschlossen. Denn der Richter hat keine Laufbahn, die zu manipulieren ist, sondern ein Amt, und er kann nicht befördert werden. Seine einzige Chance: Berufung in eine höhere Instanz.

Richter Ehrig: »Bei den Beamten können die Länder die Bestimmungen überspielen und haben freie Hand zu befördern, wie sie lustig sind. Nur bei den Richtern geht das nicht. Da liegt der Knüppel beim Hund.«

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