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Wenig ehrwürdig
In dem Bericht »Das Spiel ist aus«, Nr. 3/50, sprechen Sie von dem ehrwürdigen Dr. Buschmann. Ich möchte diesem Herrn ein derartiges Prädikat nicht zuerkennen. Soviel ich weiß, ist er in Anwaltskreisen damals als »der Blutknochen« bezeichnet worden. Nahe Verwandte von ihm hielten ihn »für ein mit Menschenhaut überzogenes Gerippe«, d. h. sie hielten ihn menschlicher Regungen nicht für fähig. Die Härte seiner Urteile, die über die von der Staatsanwaltschaft gestellten Anträge regelmäßig hinausgingen, hatten bei der Bevölkerung den Eindruck erweckt, daß sadistische Neigungen Herrn Dr. Buschmann nicht fremd sein dürften. Wenig ehrwürdig war er entschieden in der Verurteilung politisch Angeklagter.
Osnabrück
R. FROMM